Rentenzahlungen bei Vemissten Personen und Mietzahlungen die vom Konto de Vermissten abgehen

Hallo zusammen..!!

Meine Oma wird seit Februar vermisst die Polizei wurde auch gleich nach dem ersten Tag informiert und haben mit Hundestaffeln und Hubschrauber nach ihr gesucht jedoch blieb jeder versuch leider ergebnislos man muss evtl. auch von einem Suizid ausgehen da sie öfters mit den Gedanken dabei war...Nun ist meine Frage da ich über das Internet im gesamten nicht schlauer werde wie es mit der Rente und weiteren Kosten ist...Kurze Erklärung zum Fall nicht das es falsch verstanden wird...Die Rente wird ja üblich weiter gezahlt auf ihr Konto von der gehen ja auch weiterhin Miete Telefon und Versicherungen ab...auf das Konto haben wir keinen Zugriff und wollen das auch nicht natürlich machen wir uns nun Gedanken wenn der Tag eintreffen sollte was wir auch nicht hoffen und es heisst man hat sie gefunden und eine Todeserklärung gemacht wird..Wird dann die Rente ab dem Tag oder Monat eingestellt und verlangen rückwirkend für die Zeit ab der meine Oma vermisst wurde die Rente zurück ?? oder nicht ?? uns geht es nicht um das Geld der Rente das wollen wir nicht sondern nur das ja normale Abzüge wie eben Miete Telefon und die anderen Sachen ja weiterhin erfolgt sind wird das berücksichtigt oder belangt die Rentenkasse die Hinterbliebenen für das dann bereits fehlende Geld dieser Abzüge...Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten...und bitte nicht falsch verstehen bei dieser Frage wir haben keine Interesse an ihrem Geld unser größter Wunsch wäre es wenn meine Großmutter wieder bei uns wäre da sie sehr jung ist und wir sie sehr vermissen...Nur wir wollen wissen ob wir Geld auf die Seite machen müssen für evtl hohe Kosten die auf uns zu kommen könnte

Rente, kosten
Grundsicherung für Ehe-Mann 77J. im eigenen Haus 130 qm mit Frau?

Ehepaar (Frau 74J. mit nur geringer Rente, Mann 77J., sehr krank, 5 Herz-Stands, ohne anderes Vermögen oder Einkommen) lebt seit ca. !/2 Jahrhundert im eigenen Haus mit ca. 130 qm Wohnfläche auf ca. 200 qm Grundstück. Es fallen außerdem dringende Reparaturen des Flachdachs (Bungalow-Stil) wegen Undichte an. Auch Rohrleitungs-Reparaturen. Problem: 1. Nach der so langen Wohnzeit und in dem Alter + Altersschwäche und Erkrankung ist eine andere neue Wohnung sozialrechtlich nicht zumutbar ? 2. Kann der Mann nun 'Grundsicherung im Alter bei vermindertem (ohne) Einkommen (Gem. SGB IIX, 4.Buch, §§ 41-45 SGB IIX) 'berechtigt' beantragen ? Frau erhält nur ca. 500,- € Rente. 3. Können sie für die Kosten der nötigen Reparaturen irgendwelche besonderen Hilfs- Anträge aus entweder fall-bezogenen sozialrechtlichen oder aus damit im speziellen Zusammenhang gesehenen Bauerhaltungs-Gründen, vielleicht auch im Sinn öffentlichen Rechts, beim Sozialamt oder einem anderen zuständigen Amt der Stadt mit Aussicht auf Erfolg beantragen? 4. Kann das bisher vorhandene Fahrzeug (PKW) wegen der Gehbehinderung und Schwäche zur Fortbewegung in die Stadt oder auch nach Bedarf und Anlaß im Umkreis weiterbenutzt werden? Ist dafür ein Antrag auf eine fall-bezogen laufende teilweise Kostenerstattung mit Erfolgsaussicht möglich? 5. Sozialrechtliche Verpflichtung (wie auch die Möglichkeit) aus gerader Linie (Kind) fällt aus, da Einkommen weit unter 100.000,-/ j.

Rente, Behinderung, Grundsicherung im Alter
Alleinerziehend - Teilzeitstelle - Zuschuss für eigene Wohnung vom Jobcenter?

Hallo,

ich bin ein wenig verwirrt und unsicher.

Ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. Vom Noch Ehemann lebe ich getrennt, die Scheidung ist in ein paar Monaten durch. Ich bin nach der Trennung mit meinem Kind erstmal zu meinen Eltern gezogen , da ich noch in Elternzeit war und die alte Wohnung zu gross war. Beim alten AG musste ich kuendigen weil dort mein Arbeitsplatz umstrukturiert wurde auf Früh- und Spätschicht, so dass ich Vollzeit und in den zwei Schichten mit kleinem Kind nicht mehr arbeiten kann. Nun bin ich erstmal Arbeitslos gemeldet, und auf der Suche einer Teilzeitstelle. (Antrag auf Arbeitslosengeld 1 abgegeben, und stehe somit nun dem Stellenmarkt für 15-20 Std zur Verfügung, Betreuung des Kindes ist für die Zeit gegeben.

Frage , natuerlich will ich bald mit dem Kind in eine eigene Wohnung ziehen, dass ich da die qm Anzahl und im bestimmten Kostenrahmen bleiben muss ist mir klar, bekomme ich aber überhaupt zuschuss vom Jobcenter?

Ich meine, vom einer Teilzeitstelle oder wie jetzt Arblos gemeldet bekomme ich höchstens Netto raus um die 550 Euro. Kindesunterhalt 225 und Kindergeld 184. Davon werd ich kaum leben koennen mit Kind ....

Bekomme ich sicher zuschuss vom Jobcenter wenn ich sage, hallo , ich bin jetzt nur voruebergehend bei den Grosseltern gewesen und möchte nun mit meinem Kind in eine eigene Wohnung. steht mir das zu ? Bekomme ich zuschuss, und von wem Jobcenter oder Wohngeldantrag abgeben?

Danke im voraus......

alleinerziehend, Arbeitslosigkeit, Wohngeld, zuschuss, Teilzeitstelle

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