Muss ein Wahlhelfer seine finanzielle Entschädigung versteuern?

2 Antworten

Hallo,

Diese finanzielle Entschädigung ist ein ehrenamtliche Tätigkeit - und bei Wahlhelfern nennt sich diese "Aufwandsentschädigung ".

Darin sind alle deine Kosten abgedeckt (oder auch nicht ) ;-) Die Aufwandsentschädigung gehört auch nicht in die Einkommensteuererklärung ! K.

Danke sehr! :-)

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@haggis

es gibt sie doch noch, nette, sich bedankende Fragesteller !!!

Gern geschehen @haggis ! Gruß ! K.

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Nein, das sogenannte Erfrischungsgeld ;-)) ist steuerfrei.

.Das wäre ja noch schöner!

Das bisschen Geld für so viele Stunden ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, in der allerdings auch das Fahrgeld mit abgegolten ist.

Oja, viele Stunden! :)

Danke sehr!

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