Vermietung Einliegerwohnung an Angehörige

2 Antworten

Da die Kinder keinen eigenen Hausstand haben, ist damit dann wohl das ganze Haus für eigene Wohnzwecke genutzt.

Also Mitteilung an das Finanzamt (mit der ersten Erklärung bei der keine Anlage V mehr mitgeschickt wird.

Mitteilung an das Finanzamt

mit "vorübergehender Eigennutzung".

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Die Anlage V entfällt bei ganzjähriger Selbstnutzung der Einliegerwohnung. Im Anschreiben zur Steuererklärung 2014 kannst Du dem Finanzamt mitteilen, dass die Einliegerwohnung vorübergehend (bis auf weiteres) eigengenutzt wird, denn vermutlich wird die Wohnung in ca. 15 Jahren wieder vermietet.