Vermietung Einliegerwohnung an Angehörige
Wir haben seit 2005 unsere Einliegerwohnung an einen nahen Angehörigen vermietet. Aus der Vermietung entstand auf Grund der ansetzbaren Kosten bis einschließlich 2013 ein Verlust. Das Mietverhältnis wurde zum 31.12.2013 beendet, da wir die Wohnung jetzt unseren größeren Kindern zur Verfügung stellen. Die Kinder sind noch minderjährig (Schüler).
Ist es denkbar, die Anlage V aufrecht zu erhalten, obwohl die Kinder noch keine eigenen Einkünfte haben?
Sofern ja, was gilt es zu beachten?
Sofern nicht (was mir sinnvoll erscheinen würde), entfällt die Anlage V ersatzlos. Macht man das besser kommentarlos oder mit Angabe von Gründen. Bei uns ist es so, dass wir in 2008 und 2010 (also nach Aufnahme der Vermietung) nochmals Nachwuchs bekommen haben und wir dadurch den Wohnraum der Einliegerwohnung jetzt selber nutzen wollen für die älteren beiden Kinder. Gibt es Probleme, da für den Vermietungszeitraum (2005 bis 2013) ausschließlich steuerliche Verluste aufgelaufen sind? Welche Strategie sollte man einschlagen?
2 Antworten
Da die Kinder keinen eigenen Hausstand haben, ist damit dann wohl das ganze Haus für eigene Wohnzwecke genutzt.
Also Mitteilung an das Finanzamt (mit der ersten Erklärung bei der keine Anlage V mehr mitgeschickt wird.
Die Anlage V entfällt bei ganzjähriger Selbstnutzung der Einliegerwohnung. Im Anschreiben zur Steuererklärung 2014 kannst Du dem Finanzamt mitteilen, dass die Einliegerwohnung vorübergehend (bis auf weiteres) eigengenutzt wird, denn vermutlich wird die Wohnung in ca. 15 Jahren wieder vermietet.