Hallo, ich bin seit diesem Jahr nebenberuflich freiberuflich selbstständig tätig. Ich würde gern nächstes Jahr meine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit von einem Steuerberater machen lassen. Die Steuererklärung für meinen Lohn als Angestellte kann ich selber machen. Ist es möglich, dass der Steuerberater nur die Einnahmeüberschußrechnung macht? Verlängert sich dadurch auch die Frist für die Abgabe?
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