Guten Tag, folgende Ausgangssituation:
Eine englische Ltd. mit einer deutschen Zweigniederlassung und nur 1 Gesellschafter, die natürlich in England nie irgendwie geschäftlich tätig geworden ist, hat Verlustvorträge in Höhe von rd. 30.000 € angesammelt (der Gesellschafter hat immer wieder Geld eingeschossen, das die Ltd. dann verbraten hat). Der director hat versäumt, den Jahresabschluss pünktlich beim companies house einzureichen, woraufhin die Ltd. ruckzuck im englischen HR gelöscht worden ist.
Seit OLG Celle (29.05.2012 - 6 U 15/12) wissen wir ja, dass in einem solchen Fall die ehemalige Kapitalgesellschaft sich in eine deutsche Personengesellschaft verwandelt und als solche im deutschen HR fortexistiert. Nun hat die gewesene Ltd. in unserem Beispiel ja nur einen Gesellschafter.
Fragen:
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Ist davon auszugehen, dass die Ltd. sich in diesem Fall in ein Einzelunternehmen ihres Gesellschafters verwandelt?
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Was passiert mit dem Verlustvortrag?