Sind Steuernachzahlungen für 2012, Betriebsausgaben 2013?

2 Antworten

Nein, geht nicht. Die Einkommensteuer ist nicht abzugsfähig.

Obwohl, man ja mal versuchen könnte die Argumentationskette aufzubauen:

Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, ohne Betrieb keine kein Einkommen, ohne Einkommen keine Einkommensteuer, also Einkommensteuer durch den Betrieb veranlasst, somit Betriebsausgabe.

Nein, natürlich nicht, sollte nur mal zeigen, wie man eine völlig schräge Argumentationskette aufbauen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bin gespannt, ob du an deiner Argumentationskette noch festhältst, wenn du eine Erstattung bekommst.

Aber was hilft deine ganze Argumentation: § 12 Nummer 3 EStG ist sowieso stärker.

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@EnnoBecker

au backe, muss man diese vielen " § " als Steuerberater eigentlich ständig aus dem Kopf heraus abrufbar haben ? :-(((

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@Gaenseliesel

Müssen nicht, aber es kommt so mit der Zeit. Ist wie ein Gedicht, das man 1.000 mal aufsagt.

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@EnnoBecker

na wenn ich nur an den " Erlkönig " denke, da hätten die § bei mir keine lange Lebensdauer .....lach !

Aber - Respekt !!! K.

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@Gaenseliesel

Weißt Du Gaenselisel, den Unternehmerbegriff aus der Umsatzsteuer, die unbeschränkte Steuerpflicht aus der ESt, usw. hat man so oft in Klausuren geschrieben, dass man mich Nachts um 2 wecken kann und ich könnte es hersagen, ob wohl es bei mir 35 Jahre her ist. Man muss nur aufpassen wenn sich mal was grundlegendes ändert, weil man eben noch die alten Formulierungen drauf hat.

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@wfwbinder

... und auch wenn sich in 35 Jahren eine ganze Menge ändert - die Grundlagen bleiben dieselben.

Schau dir ein EStG von 1935 an - da ist die Sortierung schon dieselbe wie heute.

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Ich schließe mich der vorangegangenen Antwort an. Einkommensteuer hat meiner Meinung nach nichts mit Firmengewinnen oder Verlusten zu tun.