Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

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Umwandlung Konto in P-Konto Formgebunden?

Hallo,

Ich habe wie in einer Frage hier gestellt, vor ca. einer Woche die Umwandlung meines Girokontos in ein P-Konto per Post/Einschreiben verlangt hatte

Die Bank hat mir heute geantwortet und meinte das sie nach Übersendung des von der Bank zur Verfügung gestellten Formulars die Umwandlung durchführen werden.

Was habe ich den Falsch gemacht, ich wusste nicht das es eine bestimmte Formvorschrift gibt?
Habe ich etwas falsch Formuliert gehabt?

Dabei habe ich vor einer Woche folgenden Text geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben und per Einwurf-Einschreiben gesendet gehabt:

Antrag auf Führung als Pfändungsschutzkonto nach § 850k Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, dass das ausschließlich auf meinen Namen geführte Giro/Zahlungsverkehrskonto mit der IBAN (hier war die IBAN) künftig nach § 850K Abs. 1 Satz 1 als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Ich führe bislang weder in Ihrem Haus noch bei einem anderen Kreditinstitut oder einem anderen Zahlungsdienstleister ein Pfändungsschutzkonto.

Bitte wandeln Sie das oben genannte Giro/Zahlungsverkehrskonto mit Datum zum XX.XX.XXXX in ein P-Konto um.

Ich erbitte sie den aktuell gültigen Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs.1, Abs. 2 ZPO entsprechend in Ansatz zu bringen.

Nach § 850k Abs. 2 Satz 2 ZPO bleibt das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden unberührt.

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Wie Barvermögen anlegen, um laufende Kosten einer Immobilie zu decken?

Hey Leute,

ich habe Fragen zu einem hypothetischen Szenario und wie man investieren sollte. Folgende Zahlen:

  1. Ein Haus, das keine Mieteinnahmen, aber jährliche Kosten von ca. 4k Euro generiert. Das Haus soll genau in diesem Setting verbleiben, also weder vermieten, noch verkaufen, noch Eigennutzung.
  2. Barvermögen in Höhe von 50k EUR auf der Bank.
  3. 26k investiert in einen aktiv (von der Bank) gemanageten Fonds, der vor etwas mehr als einem Jahr noch 29,5k wert war (die Fondsmanager haben meiner Meinung nach bei der Leitzinserhöhung gepennt und sind auf niedrigverzinsten Papieren sitzen geblieben) und sich laut Bank (wegen Umschichtung in Wertpapiere mit höheren Zinsen) in 3 Jahren wieder erhöht haben dürfte. Dieser Fonds verursacht jährliche Gebühren von 550 EUR.

Mein Ziel: Die 4k Kosten für das Haus weitestgehend durch Zinsen/Dividenden mit Hilfe des Barvermögens decken.

Was würdet ihr empfehlen? Die Entwicklung des aktiv gemanageten Fonds stimmt mich natürlich nicht gerade glücklich und ich hätte das Geld darin eigentlich gerne wieder liquide (zumal aktive und passive Fonds über einen längeren Zeitraum eh meistens dieselbe Performance haben, also frage ich mich wofür man da eigentlich zahlt!?). Würdet ihr empfehlen, diese Anlage aufzulösen und somit den Verlust von ca. 3,5k zu realisieren oder irgendwie auf das "Berappeln" des Fonds in 3 Jahren zu warten (und in der Zwischenzeit ohnehin über 1,5k Gebühren zu zahlen)? Ich tendiere klar zu Ersterem, aber will natürlich eure Meinung wissen! :)

Abseits des Fonds-Themas - sagen wir also mal, wir hätten 76k zum Investieren - wie würdet ihr das für maximale jährliche Dividenden/Zinsen bei wenig Risiko & Aufwand anlegen?

Eure Antworten interessieren mich wie immer sehr. Vielen Dank und euch ein schönes Wochenende!

Gruß von Jani

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Gibt es eine Frist, bis wann ein Gründerkredit ausgezahlt werden muss nach erfolgter Vertragsunterschrift?

Hallo Ihr Lieben :) !

Folgende Situation: Ich mache mich aktuell im Franchise selbstständig und habe in diesem Kontext erfolgreich einen Gründerkredit (Summe im mittleren fünfstelligen Bereich) beantragt; die entsprechenden Verträge sind auch beidseitig unterschrieben. Rechtlich gesehen muss der Kredit nun ausgezahlt werden.

Allerdings zögert die Bank den Prozess gefühlt doch sehr stark hinaus. Nicht falsch verstehen: Ich sehe absolut ein, dass dort aktuell vermutlich Viele überlastet sind. Allerdings war schon der Beantragungsprozess geradezu durchzogen von Verzögerungen, teils widersprüchlichen Aussagen und Nachforderungen von Unterlagen, von denen eigentlich klar hätte sein müssen, dass sie nicht einfach so zu beschaffen oder in Teilen sogar geheim sind.

Tja, hat irgendwie alles geklappt. Wahrscheinlich bin ich nur paranoid, ich habe sowas noch nie vorher gemacht. Und nein, ich unterstelle niemandem bewusst böse Absichten oder Ähnliches. Vermutlich ist es Überarbeitung. Aber ich brauche langsam Ergebnisse.

Daher die Frage: Gibt es - ganz, ganz, ganz prinzipiell - irgendeine Frist, bis wann ein Gründerkredit nach Unterschrift seitens beider Parteien durch die Bank ausgezahlt werden muss? Im Vertrag steht keine, das mal vorab.

Lieben Dank :) !

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Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Bankkonto? (Und nutzt jemand N26?)?

Ich habe 2 unterschiedliche Fragen, die aber stark zusammenhängen. Deshalb möchte ich sie beide in einem Thread stellen.

Darf man sein privates Bankkonto für ein (Neben-)gewerbe nutzen? Und unterscheiden Banken da zwischen Konten von Privatpersonen und deren Gewerbe (heißt, wenn man alleine selbstständig ist, vielleicht auch nur Teilzeit - Kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern).

GPT schreibt, dass ich mein privates Konto für mein Gewerbe nutzen darf. Aber die Frage, ob man bei der Registrierung ein Bankkonto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss, beantwortet er auch mit Ja.

Und nutzt noch jemand von euch die Bank N26? Ich habe mir dort vor wenigen Monaten ein kostenloses Konto erstellt. Also hauptsächlich bin ich bei der Sparkasse, aber N26 hat eine kostenlose Variante, wo man eine Online-Kreditkarte bekommt und ich damit einen Kauf tätigen wollte (der passenderweise auch für mein Gewerbe war). Ich habe aber keine Ahnung mehr, ob ich bei der Registrierung angeben musste, ob ich das Konto privat nutze oder gewerblich, ob ich das nachträglich noch ändern kann und ob es mich jährlich oder sogar monatlich etwas kosten muss, dieses Konto zu besitzen, wenn es gewerblich nutze. Dass ich dieses N26-Konto jetzt einfach ohne weiteres für mein Gewerbe nutze, obwohl ich angegeben habe, dass es ein privates Konto ist (wenn ich das bei der Registrierung gefragt worden sein sollte), ist nicht möglich oder?

Man merkt wahrscheinlich, dass ich überhaupt keine Ahnung habe. Wäre ein Steuerberater auch für solche Fragen ein Ansprechpartner?

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Beim Telefonbanking zugesagtes Storno wurde nicht ausgeführt, ist die Bank haftbar?

Hallo zusammen,

ich brauche Hilfe. Ich habe beim Kauf eines gebrauchten Autos per Telefonbanking eine Überweisung getätigt, die als Echtzeit-Überweisung ausgeführt werden sollte. Noch im Gespräch wurde klar, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Echtzeit-Überweisungen können beim Telefonbanking gar nicht gemacht werden, und es wurde stattdessen eine normale Überweisung beantragt.

Ich habe sofort, also im gleichen Gespräch, die Service Mitarbeiterin gebeten die Überweisung zu stornieren und mir wurde das zugesagt. Ich habe das 3 mal wiederholt, es wurde mir 3 Mal zugesagt, und die Mitarbeiterin hat sogar die Notizen mitgelesen, die sie sich dazu gemacht hat. Da es also nicht möglich war eine Echtzeit-Überweisung zu tätigen, habe ich das Geld in Bar abgehoben und das Auto damit bezahlt.

Jetzt sehe ich, dass die Überweisung doch abgebucht wurde. Ich habe dazu die Bank angerufen, und erfahren, dass Überweisungen überhaupt nicht storniert werden können.

Falls der Verkäufer das Geld nicht zurückgibt, ist die Bank haftbar? Es gibt ja wohl Mitschnitte der Anrufe, so dass es beweisbar wäre. Aber die Aufnahmen hat die Bank, die wird das sicher nicht freiwillig machen.

Und ich will natürlich auch dem Verkäufer erstmal die Möglichkeit geben, das Geld zurückzugeben, aber wie lange kann ich warten, ohne meine eventuellen Chancen auf Haftung der Bank zu beeinträchtigen?

Wenn irgendjemand auch nur ein paar Ideen dazu hat, wäre mir schon sehr geholfen.

Vielen Dank im Voraus!!

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Schufa?

Moin moin, so langsam bin ich so ziemlich verzweifelt und brauche einfach mal rath von jemanden der Ahnung hat unzwar ich bin Justin 21 Jahre alt wohne seit 2019 nicht mehr in meinen Elternhaus weil alles nicht mehr so lief wie es sollte aber das ist eine andere Geschichte ich war vor ca. 4 Wochen bei der Bank da ich einen Kredit wollte für ein neues Auto da meins kaputt ist nun denn ich durfte erfahren das ich einen Eintrag in der schufa von einem Inkasso habe wegen einer nicht erledigten Zahlung ich wusste von nichts aber meine Vermutung lag bei meinen Vater und dies hat sich dann auch raus gestellt es ist die alte Adresse vom Elternhaus und seine Email Adresse mit der das abgewickelt wurde ich habe das Inkasso Unternehmen gefragt was ich tun soll denn mein Vater ist seit letzten Jahr verstorben weil er sich tot gesoffen hat und sie meinten halt eine Anzeige um die Zahlungen zu umgehen würde nichts bringen nun mein Vater und meine Mutter waren zwar verheiratet aber dennoch getrennt und ich möchte damit jetzt auch nicht meine Mutter belasten sollte ich dies zur Anzeige bringen habt ihr Ideen für mich was ich tun könnte bezahlt habe ich es damit es aus der Welt ist aber der Eintrag in der Schufa bleibt wohl mindestens 1 Jahr und das wäre nicht gut weil den Kredit hätte ich schon nötig eventuell gibt es ja Möglichkeiten und ihr habt Ideen :/

Ich danke für alle Antworten!

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Soll ich mein Sparkasse Girokonto freiwillig bei der Schufa melden?

Hallooo

Ich bin 19 Jahre alt und habe in den letzten Tagen eine Schufa-Auskunft angefordert. Dabei ist mir aufgefallen, dass keine Informationen über mein Girokonto bei der Sparkasse in der Schufa-Auskunft enthalten sind. Ich habe mit einem Mitarbeiter der Schufa gesprochen, der mir mitteilte, dass es verschiedene Gründe dafür geben könnte. Er empfahl mir, bei meiner Sparkasse nachzufragen, ob sie mein Konto an die Schufa melden können.

Obwohl ich seit einigen Jahren regelmäßig Gehalt auf mein Girokonto erhalte, da ich neben der Schule arbeite, ist es gelegentlich vorgekommen, dass mein Konto für kurze Zeit leicht im Minus war. Die Sparkasse hat sich jedoch noch nie deswegen mit mir in Verbindung gesetzt, da es sich nur um minimale und kurzfristige Zahlungen handelte.

Würdet ihr mir generell empfehlen, meine Sparkasse diesbezüglich anzusprechen und eine Verbindung zur Schufa herzustellen, um meinen Score bei der Schufa zu verbessern? Da die Schufa keine Einträge über mich hat und ich relativ jung bin (Jahrgang 2003), könnte es möglicherweise unsicher wirken, wenn ich bei einer Bank eine Kreditkarte beantragen möchte, die mit der Schufa zusammenarbeitet.

Oder sollte ich lieber den "Luxus" genießen, dass mein privates Girokonto keine Verbindung zur Schufa hat, was bei vielen Menschen nicht der Fall ist?

Vielen Dank im Voraus.

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