Immobilienkauf unter Wert

3 Antworten

Wenn keine Verwandschaft zum Verkäufer vorliegt und auch nachweislich kein Wertausgleich über Nebenabsprachen stattfindet, dann könnt Ihr doch einen Kaufpreis verhandeln mit dem beide Seiten einverstanden sind. Noch gibt es keine Gesetze, die vorschreiben, dass Immobilin zu Mindestpreisen abgegeben werden müssen. Wer gibt Dir denn nicht die Sicherheit, dass ein ander Gutachter zu einem wesentlich niedrigeren Wert für die Immobilie kommt?

Wie kommt es zu diesem Wert?

Warum verkauft einer eine Wohnung die 29.000,- Wert ist für 10.000,-(gerundet)?

Wenn so etwas aus privaten Gründen passiert, dann nennt man das "gemischte Schenkung."

Also wenn Eltern einem Kind eine Immobilie die bleiben wir bei den Werten, von 29.000,- gegen Übernahme der Restschuld von 10.000,- verkaufen. dann werden 19.000,- als Schenkung gesehen und 10.000,- als Kauf.

Wenn Du eine Antwort auf Deine Frage willst, mit der Du arbeiten kannst, dann musst Du mit den Hintergründen raus kommen..

Also, wenn ich Deinen Kommentar zur Antwort von @Privatier59 nehme, dann ist die Wohnugn doch gar keine 29.000,- Wert, sondern weniger (welchen Betrag auch immer) weil sie renoviert werden muss.

Wenn das so ist, kann auch keine teilweise Schenkung vorliegen. Wenn Du den Kaufpreis (Dein Angebot) so ermittelst:

Normalpreis nach Lage 29.000,-

erwratete Sanierung 20.000,-

Kaufpreis 9.000,-

Dann ist es problemlos.

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Worum geht es denn hier? Die Sache hat doch irgendeinen Hintergrund und den erfahren wir nicht. Soll hier eine Unterverbriefung stattfinden verbunden mit einem BAT-Geschäft?

Wir verhandeln gerade über den Preis. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Wohnung überhaupt kaufen sollte, da hier alles komplett neu renoviert werden muss und ich daher viel Geld reinstecken muss. Es wäre daher interessant zu wissen, welche Kosten noch zusätzlich auf mich zukommen...evtl. lass ich dann nämlich lieber die Finger von der Wohnung.

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