Erbfall Haus: bin ich benachteiligt, wenn ich einer Ausbezahlung zustimme?

Hallo,

Gerade wird in meiner Familie der Erbfall des Hauses meiner Großeltern diskutiert. Meine Schwester und ich sind die Erbberechtigten, da unsere Mama, Tante und Opa bereits verstorben sind.

Meine Oma wohnt noch im Haus im EG. Seit 7 Jahren, nach dem Tod unserer Mama, ist meine Schwester mit Partner dort eingezogen und hat die Wohnung im 1.OG übernommen. Ich war zu der Zeit im Ausland. Für mich kam eigentlich ein Einzug in das Haus nie in Frage, weswegen ich ursprünglich der Idee des Ausbezahlen lassens meines Erbteiles zustimmen wollte.

Das Haus steht in einer ruhigen, idyllischen kleinen Wohnsiedlung (7km zur Stadt), hat 1ha Grund, ca. 230qm Wohnfläche auf 2 Stockwerke, Garage, Fahrradschuppen, offene Garage, Carport, grosser Dachboden (nicht ausgebaut), grosser Keller mit Werkstatt, Veranda, kl. Werkstatt oben. Es wurde 1975 von meinen Grosseltern gebaut. Angeblich wurde das Haus auf 400.000€ geschätzt. Da meine Oma selbst noch im Haus wohnt, aber überlegt wird, es jetzt zu überschreiben (finanzielle Vorteile?!) wurde folgendes berechnet: die Whg meiner Oma würde i. Etwa 1000€ Miete kosten, x 12, Lebzeit wurde noch 10 Jahre geschätzt (82 ist sie jetzt), würde eine Minderung der Erbsumme um 120.000€ machen. Abzgl. Notarkosten etc. Sollte ich eine Summe von 120.000 - 125.000€ erben. Im Gegenzug würde meine Schwester die Pflege meiner Oma zuhause übernehmen.

Nun stehe ich vor der grossen Entscheidungsfrage. Von Anfang an hatte ich irgendwie Bauchschmerzen bei diesem Vorschlag. Mir ist es wichtig, dass meine Oma versorgt ist und ich mich nicht mit meiner Schwester zerstreite. Aus diesem Grund stimme ich normal immer zu, auch wenn es für mich eine Benachteiligung bedeutet.

Nun bin ich seit kurzem selbst verheiratet mit Stiefkind, eigenes Kind ist für nächstes Jahr geplant. Wenn wir uns so die Mietpreise anschauen, die Lenenshaltungskosten, dann frage ich mich ernsthaft, wie es möglich sein soll, dass ich in Mutterschutz gehe und wir nur 1 Gehalt haben. Ich bin mit 17 ausgezogen und hatte zb. Aus diesem Grund auch erst mit 38 die Möglichkeit, mir ein eigenes Auto zu leisten. Meine Schwester lebte viel länger zuhause und zog dann supergünstig in die Wohnung ihres Freundes bei seinen Eltern. Im Haus meiner Oma zahlen sie auch nur 400 oder 450€ Miete. Ich zahle für die Hälfte an qm das Doppelte. Ich habe das Gefühl, dass ich mich seit Jahren durchschlagen muss und meine Schwester da viel mehr Vorteile hat. Der Vorschlag bzgl Ausbezahlen fühlt sich für mich sehr nachteilig an. Meinen Anteil vermieten ist nicht gewünscht, Ferienwohnung auch nicht, mehr ausbezahlen können sie sich nicht leisten. Die Pflege meiner Oma durch meine Schwester sehe ich fraglich an, denn erst letztens war es nötig und ich bin auch eingesprungen. Meine Schwester ist gerade mit Kind nr. 2 schwanger.

Ich will keinen Vorteil, mich nicht zerstreiten, aber ich fühle mich einfach total benachteiligt. Mit 120.000€ kann ich mir in der heutigen Zeit keine Eigentumswohnung, geschweige denn ein Haus (an)kaufen. Ich bin es aber leid, dass immer ich diejenige bin, die sich durchboxen muss und am Ende nichts hat. Selbst einziehen ist aufgrund der Lage für meinen Mann und seine Tochter ungünstig - und ggf auch gar nicht gewünscht.

Was ist, wenn im worst case meine Schwester und Schwager sich scheiden lassen? Ich glaube kaum, dass sie so ein grosses Haus mit 2 Kids halten kann, und will. Wenn sie es verkauft, mit dem dzt Immobilienmarkt.. lass es 500.000€ wert sein? Und ich bin mit 120.000 ausgestiegen? Gegenüber wird grade ein Haus verkauft, ca 7 Jahre alt, wesentlich weniger Grund, viel kleiner, dazu am Hang, 1.300.000€.

Welche Möglichkeiten habe ich? Wie soll ich mich entscheiden?

Erbe
Einstieg in Hausfinanzierung?

Ich wohne bei meinem Freund und zahle im aktuell Miete. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, wir haben ein gemeinsames Kind.
Aktuell läuft nun die Scheidung zwischen ihm und seiner ersten Frau. Alles einvernehmlich. Anschließend wird sie aus der gemeinsamen Finanzierung aussteigen und in diesem Zuge auch aus dem Grundbuch gelöscht. Nun sagt die Bank, dass sie seine Noch-Ehefrau nur aus der Schuldhaft entlässt, wenn ich mit in die Finanzierung einsteige und mit hafte. Ohne meine Haftung und Mitfinanzierung kann er das Haus nicht halten.
Das Problem dabei für mich ist, dass ich aktuell ja noch nicht im Grundbuch stehe. Das möchten wir tun, sobald wir geheiratet haben um uns die Grunderwerbsteuer vorab zu sparen.

Wenn alles geregelt ist, kommen ohnehin noch hohe Kosten auf uns zu, da das Haus sanierungsbedürftig ist.

Passiert jedoch ein worst-case-Szenario und mein Freund verunglückt, bevor wir heiraten können, erben ja nur die drei Kinder. Da ich aber für die Grundschuld hafte, muss ich den Kredit weiter bedienen.
Richtig?

Was mir nicht klar ist - was genau bedeutet dies für mich ganz konkret finanziell?
Was passiert konkret mit dem Haus?
Welches Erbe (sind ja nur Schulden auf dem Haus) erhalten die Jungs tatsächlich?
Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung meines Freundes?

Da ein Grundbucheintrag alleine schon zeitlich nicht mehr machbar ist vorab - welche Alternativen gibt es um das Risiko für mich zu minimieren?

Ich freue mich über jede Idee und Einschätzung, da die Situation so kompliziert vertrackt ist.

Erbe, erbrecht, Grundbuch, Haftung, Immobilienfinanzierung
Wieviel % bekommt der Pflichtteilsberechtigte bei einer von ihm angeordneten Zwangsversteigerung?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation.

Letztes Jahr verstarb meine Mutter, hat aber zuvor in einem Testament meine Schwester enterbt. Vier Wochen nach deren Tod hatte ich Post vom Anwalt im Briefkasten. Meine Schwester hat sich ihren Pflichtteil eingefordert.

Seitdem habe ich versucht, die Immobilie (zwei ETW) zu verkaufen( bisher aber ohne Erfolg, wahrscheinlich aufgrund der momentanen Lage), ich habe eine Abschlagszahlung angeboten, habe ihr die kleinere der beiden Wohnungen zum Überschreiben angeboten (das hätte ihre Forderung ausgeglichen), Kreditanfragen von mir sind wegen meines relativ kleinen Einkommens leider abgelehnt worden... Sie hat alles abgelehnt und will sofort ihr Geld, droht nun mit Einklagen und Zwangsversteigerung, obwohl ich ja zahlungswillig bin, ich weiß halt nur nicht, wo ich es hernehmen soll!

Meine Frage wäre nun, wenn sie wirklich eine Zwangsversteigerung ins Rollen bringt, welcher Betrag steht ihr denn am Ende zu? Der zuvor festgelegte Wert aus dem Nachlassverzeichnis oder der bei der Versteigerung tatsächlich eingenomme Erlös???

Es kann ja nicht sein, dass bei einem ja überaus viel niedrigeren Wert trotzdem der volle Wert aus dem Nachlassverzeichnis ausgezahlt werden muss und zusätzliche alle Verfahrenskosten von mir getragen werden müssen!

Dann würde ich ja am Schluss mit fast leeren Händen da stehen, hatte das ganze letzte Jahr die Arbeit mit den Wohnungen und sie lacht sich ins Fäustchen, es gibt schließlich einen Grund, weshalb sie enterbt wurde!

Ich bitte dringend um Antworten.

Vielen Dank.

Erbe, Pflichtteilsanspruch
Haus und erbschaft?

Guten Tag,

folgendes Problem.

Mein Vater Verstarb vor 2 Jahren

Witwe und ich haben zu jeweils 50 % Geerbt.

Ich habe 2 schwestern die enterbt wurden diese vordern jedoch ihren gesetzlichen pflichtteil ein.

Es geht um ein Haus und ein kleines Grundstück das kleine Grundstück habe ich bereits der Witwe abgekauft auch damit sie meine schwestern wenigstens zu einem kleinen teil auszahlen kann...

Dies hat sie aber bis heute nicht gemacht... da sie sagte sie will wenn dann alles auf einmal bezahlen ... auch habe ich angst das wenn sie z.b das geld bekommt ( vom haus durch vrkauf oder erlös ) sie sich einfach ins ausland absetzt und sich vor der pflichtteils auszahlung drück! wie schaut hier die rechtliche lage aus ?

Dann geht es noch um das haus das denn größten teil ausmacht..

Das Haus wurde auf 200.000 geschätzt...

leider finde ich aktuell keinen Käufer für das haus..

meine schwestern drängen immer mehr auf ihren pflichtteil was ich auch verstehen kann....

Was passiert nun wenn meine schwestern zu einem anwalt gehen ?

Könnte ich z.b die telungsversteigerung beantragen ? ( vom Haus ) das andere grundstück habe ich ja bereits gekauft es war ein mini Bauplatz für ca 4800 € ( Gutachter wert )

Was passiert nun wenn das Haus Zwangsverteigert werden sollte...

Zählt dann das Gutachten das gemacht wurde ?

wenn z.b das Haus für nun 120.000€ verkauft wird müßte ich dann trozdem denn höheren pflichtteil bezahlen weil es ja auf 200.000 geschätz wurde

ODER

Würde das Gericht einen eigenen gutachter betragen ?

und wenn das Haus dann für 120.000 verkauft wird berechnet sich dann der pflichtteils anspruch auf denn erlös der Immobilie?

Gericht, Erbe, Haus
Grundbuchverteilung?

Hallo, liebe Leute!

 

hier kurz ein paar Eckdaten zu meinem Anliegen. Vielleicht kann mir das jemand etwas besser aufschlüsseln, damit die Fragezeichen im Kopf etwas geordneter, bzw. weniger werden.

 

-Hauskauf 2020 mit Freundin und Schweigereltern wir haben  50% vom Kredit für den Hauskauf verwendet, Die Schwiegis 50% Bar beglichen. Grundbuch 2x ¼ die Schwiegereltern, ¼ die Freundin und ich ¼.  

- Freundin und ich gemeinsam Kredit für obigen Hauskauf und Zubau abgeschlossen (Zubau so gut wie abgeschlossen, wir wohnen bereits seit 2020 darin)

-Freundin wird nach dem ableben der Eltern die Grundbuchanteile bekommen. Somit verschiebt es sich auf ¾ Freundin und ich bleibe auf ¼ stehen.

-2 gemeinsame Kinder und die Heirat ist im Sommer geplant.

Wir teilen uns seitdem wir zusammen sind (14 Jahre) ein gemeinsames Konto. Wir teilen einfach alles.

Ich möchte mich für den Fall einer Scheidung/Trennung trotzdem irgendwie absichern. Ich verdiene jährlich ca. das dreifache und habe somit seit Hauskauf um einiges mehr an Geld mit eingebracht. (gemeinsames Konto) Dies wird auch in Zukunft natürlich der Fall sein. Umso mehr verwunderte mich ihre Aussage in einem Gespräch zu dem Thema. Wir unterhielten uns über die Grundbuchaufteilung nach dem Erbe. Sie meint es bleibt ¾ zu ¼. Mir geht es nicht darum, einen Anteil ihrer 50% aus dem Erbe zu bekommen! Mein Anliegen ist, dass ich Aufgrund des mehr verdienten, welches ich stets und in Zukunft in das Haus investieren werde, auch mehr Anteile im Grundbuch erhalten sollte. Sollte die Trennung (Ab Sommer Heirat, dann Scheidung) eintreten, ich nicht nur mit ¼ abgespeist werde.

 

Ich hoffe man kann die Fragestellung richtig interpretieren. Natürlich ist der Plan, dass wir ein Leben lang zusammenbleiben, schließlich wollen wir jetzt ja auch heiraten. Aber eine Absicherung im Fall der Fälle schadet ja nicht.

 

Liebe Grüße 

Erbe, Finanzen, Grundbuch, Hauskauf, Hausverkauf, heiraten
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe

Meistgelesene Fragen zum Thema Erbe