Wie risikoreich ist es Kopien von Personalausweis, Grundbuchauszug, Festgeldkonten usw. abzugeben?

Guten Tag,

unsere Tochter möchte demnächst wegen ihres Studiums eine Wohnung in einer anderen Stadt anmieten.

Dort ist sie schon auf eine interessante Wohnung gestoßen. Deren Vermieter arbeitet mit der Firma "Apato" zusammen, wo Interessenten online einen sogenannten "Mieterpass" erstellen sollen. Neben div. persönlichen Angaben sollen dort auch Unterlagen in diesen virtuellen Mieterpass hochgeladen werden, u. a. eine Kopie des Personalausweis, letzte Gehaltsabrg., Auskunft des jetzigen Vermieters, usw., usw.

Da sie während des Studiums wenig Einnahmen haben wird, würden wir auch noch für Sie bürgen. D. h. um unseren soliden finanziellen Background zu beweisen, müssten wir außer Rentenbescheiden auch noch Kopien von Tages- und Festgeld-Kontoauszügen und den Grundbuchauszugs unserer Eigentumswohnung ins Internet hochladen. Dort hätten dann verschiedene Mitarbeiter des Vermieters, der o. g. Firma und sonst noch wer Zugriff.

Kommt mir in Sachen Datenschutz und Sicherheit sehr bedenklich vor. Kürzlich gab es auch noch eine offizielle Warnung des Bundesamtes für IT-Sicherheit, man solle keine Ausweiskopien ins Internet oder per Email senden.

Ähnlich wie bei dem o. g. Vermieter und Apato ist es auch bei der sog. Plus-Mitgliedschaft von Immoscout24: auch hier sollen Dokumente hochgeladen werden. Und in Prinzip kann jeder, der angibt, Vermieter zu sein, dann Zugriff darauf haben?

Falls man aber sich weigert, Kopien von Dokumenten zu versenden, hat man natürlich auch schlechte Karten bei anderen, mutmaßlich seriösen Vermietern. Und das auf dem engen Wohnungsmarkt einer Uni-Stadt.

Frage: wie handhaben andere solche Angelegenheiten? Kopien von Ausweis, Grundbuch und ähnlichem übers Internet zur Verfügung stellen? Oder sich grundsätzlich nicht darauf einlassen?

Für Antworten danke im Voraus

Datenschutz, Immobilien, Mietwohnung, vermieter, Personalausweis
Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

Miete, Recht, vermieter, WOHNRECHT, wohnung, Auszug, Mieterrecht, Vermieterrecht
Probleme mit Vermieter/Mietwohnung was kann ich tun?

Ich wohnte seid ung einem halben Jahr in einer Mietwohnung (Anliegerwohnung). Es ist ein Altbau und ein kleines Häuschen für sich auf dem Grundstück meiner Vermieter. In meinem Mietvertrag steht, dass ich 450€ OHNE Nebenkosten zahlen muss. Die Wohnung ist Teilmöbilisiert (Sofa, Wohnzimmer schränke, Tisch, Spühle, Herd/Ofen, Kühlschrank). Außerdem sind Kleintiere gestattet und ich kann den Garten und Schuppen mitbenutzen.

Nach einiger Zeit ist mir einiges aufgefallen.. Nachts heizt die Heizung ohne zu heizen, die Tür und der Badezimmer Lüfter sind undicht (es zieht permanent auch durch die Abzugshaube) die Abzugshaube ist verrostet und gammelt (stinkt) und auf dem Dachboden sind Mäuse.

An einem Regnerischen Tag lief plötzlich das Wasser durch die Decke DURCH die Deckenlampe und mein Badezimmerboden war pitsche nass. Auch an der Decke des Badezimmers sind dunkle flecken (unter der weißen Farbe) ich weiss nicht, ob es Schimmel oder nur die normale Decke ist.

In den Fugen an der Decke sind Dichtungen (ganzes Bad aus Fliesen) die jedoch nichts mehr abdichten und durch die Löcher rieseln Krümel aus Dreck oder Holz und staub und Kellerasseln.

Ich habe das alles bereits angesprochen und es wurde gesagt man kümmert sich drum. Das Dach des Badezimmers haben sie Repariert, allerdings lief ja das Wasser durch die Decke und die Elektronik....

Die Abzugshaube wollten sie erneuern.. ist nichts passiert.

Der Lüfter im Bad leckt noch wenns regnet.

Die Haustür (die undicht ist weil sie krumm ist) haben sie mit dichtungsstreifen beklebt... zieht halt immernoch.

Außerdem reagierte der Vermieter bereits passiv agressiv und unfreundlich, wenn ich vergessen habe die Mülltonne an die Straße zu bringen oder die Schalosie hochzumachen morgens.
Als der alte Spülkasten geleckt hatte und ich denen das zeigte (der Boden war minimal feucht) haben sie im Sturm geklingelt und mich angerufen und gedroht das Wasser abzustellen, weil ich gesagt habe momentan hab ich keine Zeit weil ich zu einem Termin musste. Da haben die mir wirklich Angst gemacht... und bei den anderen Geschichten wollten die nicht direkt reinstürmen. Und dann haben die nur ein Handtuch hingelegt und das wars! (Hab sie dann doch unter Druck reingelassen). Ich bin schon auf der suche nach was neuem... brauche aber trotzdem einen Rat für die übergangszeit.. da ich jetzt auch noch 500€ zahlen muss... oh und im Vertrag steht 50qm.. es sind aber nur maximal 30 habe nachgemessen...

schonmal danke im voraus für die Antworten

Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Rechte, schimmel, vermieter, Wasserschaden
Hat der Vermieter Schadensersatzanspruch (Recht auf Kostenerstattung) bei durch den Mieter verschuldeten Notdiensteinsatz?

Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich schon mal eine Frage gestellt, in der dieses Thema „Schadensersatzanspruch“ kurz angeschnitten aber nicht konkret beantwortet wurde. Aus diesem Grund erkläre ich mit einer neuen Frage nochmal kurz den Sachverhalt, damit es besser verständlich ist:

Seit 2021 bin ich Vermieter eines Einfamilienhauses. Die Mieter wohnen seit ca. 3 Jahren dort. Anfang letzten Jahres hat der Heizungsinstallateur eine Wartung der Anlage durchgeführt, bei der die Firma einen Aufschlag berechnete, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen, aber hauptsächlich, weil eine extreme Verschmutzung der Anlage durch Staub/Flusen wegen der vielen rumliegenden Wäsche festgestellt wurde und der Kessel/Brenner deshalb mit zusätzlichen Zusatzaufwand gesäubert werden musste.

Der Notdiensteinsatz, 10 Monate nach der Kesselreinigung, war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub und Flusen reinigen. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es eines Abends zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste um wieder eine Reinigung durchzuführen. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.

Müssen die Mieter in dem Fall den Notdienst-Einsatz bezahlen? Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit extremen Verschmutzungen im Brenner/Heizungskessel hatten.

Kann ich einen Schadensersatz bzw. eine Kostenerstattung von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich selbstverständlich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Kessel-Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen / Kostenerstattung des Vermieters? Oder habe ich in dem Fall als Vermieter keinen Anspruch auf die Erstattung der Notdienstkosten?

Vielen Dank für alle fachlichen Antworten im Voraus!!!!!

Erstattung, handwerkerrechnung, Heizung, kostenübernahme, vermieter, Vermietung., Kostenerstattung, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht
Vermieter will Sicherheitshinterlegung für Tochter nicht zurückgeben?

Guten Tag

meine Tochter bewohnte eine 1-Zimmer-Wohnung, bis Februar 2023, die Übergabe erfolgte ohne Mängel. Die Nebenkostennachzahlung für 2021 betrug 4,95 EUR.

Wegen der gestiegenen Preise wollte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Kaution wurde bei Einzug vom Amt gestellt und meine Tochter hat bereits 40% davon an das Amt zurückgezahlt. Damit der Vermieter die Kaution an meine Tochter überweisen kann (komplett) und trotzdem für seine NK abgesichert ist, habe ich einen Betrag von 500,00 EUR angeboten, Zug um Zug mit der Rückzahlung der Kaution an meine Tochter (die dann ihrerseits den Kredit beim Amt abgelöst hätte). Der Vermieter war einverstanden und ich habe überwiesen.

Der Vermieter hat sich dann beim Amt erkundigt, an wen die Kaution zurückzuzahlen ist. Dort bekam er Auskunft, dass die Kaution erst einmal an das Amt geht und diese sich wiederum mit meiner Tochter auseinandersetzen bezüglich der bereits geleisteten Rückzahlungen. Daraufhin bin ich von meinem Angebot zurückgetreten und habe dem Vermieter erklärt, dass er sein Zurückhaltungsrecht mit dem Amt absprechen solle und mir meine 500,00 EUR zurück überweisen soll.

Der Vermieter will aber die Kaution komplett an das Amt überweisen und meine 500,00 EUR weiterhin behalten. Als ich ihn anrief und sagte, dass ich nicht damit einverstanden bin und auch nicht sein Vertragspartner, legte er mit den Worten auf, dass er "sein" Geld (sprich meine 500,00 EUR) nicht überweisen werde.

Ich wollte lediglich meiner Tochter helfen, mit der Kaution, die übrig war, ihre neue Bleibe abzusichern (weil das mehr als 500,00 EUR ist und ich nicht mehr zur Verfügung habe).

Ich bin ja mietvertraglich nicht mit dem Vermieter verbunden, wie kann ich mich nun um die Beitreibung meines Geldes kümmern, da ich im EU-Ausland lebe?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mietkaution, Nebenkostenabrechnung, Rückzahlung, vermieter
Arabischer respektloser Nachbar?

Ich habe einen Nachbar unter mir der schon über ein halbes Jahr Bauchtanz Musik von Morgen bis 1 Uhr morgens spielt.

als ich mit der Polizei vor der Tür stand musste ich mir anhören:‘‘ sprich arabisch mit mir“ ( vor der Polizei und die hat natürlich nichts gemacht hat) ich meinte :“ ich spreche kein Arabisch“ daraufhin schaut er mich von oben bis unten an und meint:“ woher kommst du denn her“. Ich bin deutsch und werde manchmal als Russin verwechselt aber ich war Wirklich schockiert!!

der Vermiter meinte ich sollte ein Lärmstörungsprotokol schreiben und eine Nachbarin bitten die Erfahrungen zu bestätigen.Das habe ich getan aber dann meinte der Vermieter plötzlich das man nichts machen kann und jetzt alle aus dem Haus bestätigen müssen das es stört! Ich wohne in einem Block und die Nachbarin und ich sind drunter und darüber . Neben dem lauten Nachbarn wohnt ebenfalls eine laute arabische Familie die ganz bestimmt nichts dagegen sagen wird. Ich bin so wütend!

Als wieder mal um 12 Uhr extrem laute Musik gespielt wurde bin ich wütend runter und habe gesagt er soll die Musik leise machen sonst rufe ich die Polizei! Danach stand eine halbe Stunde später die Polizei vor meiner Tür wegen Lärmstörung. Gott sei Dank habe ich ein Video gemacht um zu beweisen dass er der Laute war aber die Polizei hat nichts gemacht!

ich weiß nicht mehr was ich machen soll!

warum hilft mir niemand?

die Nachbarin unten hat Angst die Polizei zu rufen und ich bin am verzweifeln….

als ich den Vermiter gebeten habe dich das Video Material anzuschauen meinte er er will es nicht sehen!

ich weiß nicht ob der Vermieter oder die Polizei angst haben politisch falsch zu agieren aber es ist verrückt !

Hilfe, Polizei, vermieter
Wohnungsstrom auf Mieter umlegen?

Hallo,

ich wohne in einer dreier Wg seit ein paar Monaten. Ich zahle jeden Monat 320 Euro inkl. Nebenkostenpauschale. Im Vertrag wurden die Nebenkosten nicht aufgegliedert, also es steht einfach nur Nebenkosten dran, aber nicht wie hoch diese sind oder was genau. Wir mussten uns nicht bei einem Stromversorger anmelden und nahmen an das wäre in den Nebenkosten dabei.

nun möchte unsere Vermieterin die Kosten des Wohnungsstroms um 70 Euro zur Pauschale erhöhen, da diese ja gestiegen sind oder wir sollen uns selbst bei einem Versorger anmelden und das dann auf die 320 Euro dazuzahlen. Wir sehen das nicht ein, da wir ja erst vor paar Monaten eingezogen sind und es da schon klar war, das die Kosten steigen, da hätte man schon die Miete erhöhen können bevor wir was unterschreiben, zudem steht in unserem Vertrag garnichts darüber das wir den Strom anmelden müssen oder die Nebenkosten erhöht werden dürfen. Wir sollen uns nun entscheiden wie wir es machen, aber fragen uns ob das überhaupt rechtens ist, wenn im Vertrag nichts darüber vereinbart wurde und der Strom seit Jahren von der Vermieterin gezahlt wurde, aber jetzt sollen wir es übernehmen.

die Begründung ihrerseits ist, dass Wohnungstrom nicht zu Betriebskosten zählt, das stimmt ja auch, aber steht ja auch sonst nichts zum Strom in unserem Vertrag.

unsere Wohnung hat einen eigenen Stromzähler, der wurde aber bisher nie verwendet, sondern das ganze Haus gemeinsam gezählt, das soll sich ja nun ändern, geht das einfach so ohne vertragliche Vereinbarung?

Strom, Miete, Mieter, Recht, stromkosten, vermieter
Vermieter greift Mieter körperlich an?

Hallo, ich habe eine Frage: Am 17.10.2022 hatte ich einen Nervenzusammenbruch da meine Tochter vor einem Jahr tödlich verunglückt ist. Unsere Vermieter (die gleichzeitig meine Verwandten sind (wir zahlen in voller Höhe Miete auch mit Mietvertrag usw)), (wir wohnen oben, sie unten im Haus) kamen nach oben da sie mich laut weinen hörten und wollten in die Wohnung - meine Frau sagte -Nein ihr dürft jetzt nicht rein- trotzdem verschafften sie sich Zutritt und kamen ins Wohnzimmer . Ich wollte das sie gehen und wollte auch nicht in den Arm oder sonstwas genommen werden. Ich wurde lauter und schrie sie an sie sollen gehen und mich nicht anfassen da mein Stiefvater (einer der Vermieter) auf mich zu ging und mich sozusagen in die Ecke trieb. Als ich nicht aufhörte zu schreien -geht weg und fass mich nicht an- sagte mein Stiefvater -so jetzt reicht's jetzt ist schluss- packte mich bei den Haaren und drückte mich zu Boden. Ich schrie um Hilfe und meine Mutter (die andere Vermieterin) und meine Frau gingen dazwischen und konnten ihn zu zweit nur schwer von mir wegziehen da er nicht ablassen wollte. Man muss dazu sagen er ist wahrscheinlich Alkoholiker an dem Tag zumindest war er sternhagelvoll. Am nächsten Tag ging er zur Polizei und hat eine Selbstanzeige gemacht, die waren auch hier und haben Fotos von meinem Gesicht gemacht. Ich habe noch keine Aussage gemacht weil ich mich Grade nicht in der Lage fühle das Haus zu verlassen. Wir wollen natürlich so schnell wie möglich weg und sind intensiv auf Wohnungssuche da wir auch jetzt die Kündigungsfrist nicht einhalten müssen. Und nein wir haben niemanden wo wir einfach übergangsweise hin können, deswegen kann es sein das wir hier noch ein paar Wochen festsitzen. Meine Frage ist nun : muss ich nach einem Angriff und Hausfriedensbruch die volle Miete weiter zahlen ? Danke schon Mal im voraus für Antworten

vermieter
Raum für Babyparty gemietet, Schloss kaputt - wer haftet?

Hallo Ihr,

mich habe für meine Babyparty einen Raum gemietet; bin dann am Vortag rein (da hatten wir schon Schloß Probleme. Besonders beim rausgehen, konnte das Schloss erst mal nicht richtig zugeschlossen werden.) und haben alles dekoriert und unsere privat Sachen im Raum gelassen. Dementsprechend sind wir am nächsten Tag natürlich zu den Räumlichkeiten gefahren und haben eine Stunde versucht, die Türe zu öffnen. Das Schloss hat sich nicht ordentlich drehen lassen (nur ein Viertel und dann stoppte es schon) und es haben mehrere probiert. Leider wurde mir keine Nummer hinterlassen, wo ich mich bei einem Notfall melden könnte (nur die Nummer von Büro und die war in dem Gebäude, wo aber niemand an einem Sonntag ist.). Die Gäste haben sich auch schon angefangen draußen zu sammeln, worauf wir dann beschlossen, den Schlüsselnotdienst zu rufen (wie gesagt, unsere ganzen privat Gegenstände waren dortdrin).
Der kam und hat versucht die Tür erst mal ohne bohren etc. zu öffnen, was er auch nicht geschafft hat. Er hat mehrere Möglichkeiten ausprobiert, um dieses Schloss eben nicht aufbohren zu müssen, aber nichts half. Darauf hin hat er dann das Schloss aufgebohrt und die 300€ dafür mussten wir direkt vor Ort zahlen.

Das Gebäude hat zwei Eingangstüre; eins ist die direkte Haustür (die ist heile und auch abgeschlossen wieder) und dann kommt ein kleiner Flur (3 Schritte) und dann kommt eine erneute Eingangstür und um diese Tür handelt es sich.

daher jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wer haftet dafür? Bleibe ich auf den zusätzlichen 300€ sitzen oder haftet der Vermieter des Raumes? Mein Teil des Vertrages wurde erfüllt; alles wurde aufgeräumt, geputzt und sauberer hinterlassen als es war. Der Teil des Vermieters wurde, meiner bescheidenen Meinung nach, nicht erfüllt, da ich ein Schlüssel hatte dessen zugehöriges Schloss defekt war.

vom Schlosser wurde alles auch soweit bestätigt auf Papier, dass das Schloss wirklich defekt war und dass die Schäden auch schon vorher Bzw. Länger da sein mussten.

ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen, vielen lieben Dank!

Mieter, vermieter, Mieterrecht
Spülmaschine in Mietwohnung ersetzen - wer übernimmt die Kosten?

Hallo!

Wir vermieten eine Wohnung, in der eine Einbauküche enthalten ist. Diese ist nicht Bestandteil des Mietvertrags, sondern wir haben einen Leihvertrag aufgesetzt, dass die Küche unentgeltlich zur Nutzung überlassen ist.

Nun ist die Spülmaschine kaputt gegangen und wir besorgen über Ebay Kleinanzeigen eine gebrauchte. Wer trägt nun die Kosten für die Küche? Zahlen wir als Vermieter:innen den kompletten Betrag oder können wir die Mieter:innen auch anteilig (mit 100,- EUR) beteiligen, da im Mietvertrag folgendes zu finden ist:

*** Zitat Anfang ***

§ 10 Bagatellschäden/Kleinreparaturen/ Modernisierung- und Erhaltungsmaßnahmen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden tragen die Mieter:innen ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die ihrem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 100,- EUR inkl. MwSt., maximal 300,- EUR inkl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Netto-Jahresmiete (Kaltmiete).

Die Mieter:innen haben gem. § 555a BGB die Maßnahmen der Vermieter:innen zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache und gem. §§ 55b bis 55e BGB die Maßnahmen zur Modernisierung zu dulden.

*** Zitat Ende ***

Im Leihvertrag ist noch folgendes enthalten:

*** Zitat Anfang ***

§ 3 Instandhaltung

Die Verleiher:innen sind nicht verpflichtet, die Einbauküche während der Dauer der Leihe instand zu halten und instand zu setzen. Gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen haben die Entleiher:innen auf eigene Kosten vorzunehmen.

§ 4 Sorgfaltspflichten / Schadensersatz

Die Entleiher:innen sind zu einem sorgsamen Umgang mit der Einbauküche verpflichtet. Kommt es durch einen vertragswidrigen Gebrauch der Einbauküche zu Veränderungen oder Verschlechterungen, haben die Entleiher:innen den Verleiher:innen den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

*** Zitat Ende ***



Vielen Dank für die Hilfe!

Mieter, Mietrecht, vermieter, wohnung
Darf Vermieterin mein Eigentum zur Seite stellen?

Guten Abend!

Kurze Schilderung meiner Frage.

ich wohne seid 2016 auf einem Resthof. 2 Wohnungen, davon wird jedoch nur meine Wohnung benutzt.

Also, links/rechts Garten/Feld und von der Straße 300 m zum Grundstück rein.

Anfang 2021 Rohrbruch Küche. Zuerst wurde die Stelle nicht gefunden, wo es sickert. Vermieterin 100 Fachmänner beauftragt und ständig wurde iwas gemacht, jedoch der Fehler nicht gefunden. Ich gebeten, Bausachverständiger zu beauftragen. Lehnte sie immer ab, dann blieb ihr nix anders übrig und er musste erscheinen. Innerhalb 5 Minuten möglichen Fehler entdeckt.

Nun, 1/2 Jahr kein warmes Wasser, da hinter der Verkleidung unter der Spüle ein Riss im Rohe war und somit die ganze Küche renoviert werden musste.

Die Vermieterin gab mir die Schuld.

Danach fing Mobbing/Starking an.

Ständig kleine oder große Verbote.
Zu guter letzt Anwalt eingeschaltet.

Letzter Stand nun, ich sollte alles was vor meiner Haustür steht oder liegt weg räumen. Es dürfte rein weg gar nichts dort liegen, hängen oder stehen. Auflage bis 15.10.22.,

Der Anwalt sagt, es sei erlaubt und ich müsste nichts weg räumen.

Er scheint ihr auch geschrieben zu haben, das alles nur noch über ihn zu laufen hat.

Scheinbar ignoriert sie es komplett.

Hat somit am 15.10. alles weg geräumt. Alles auf die Terrasse gestellt und in meinen Schuppen. Den sie sicherlich nicht betreten darf.

Ich teilweise alles wieder zurückgestellt. Heute sie erneut alles wieder auf die Terrasse gestellt. Kindergarten pur.

Leider ist mein Anwalt zur Zeit nicht erreichbar und ich weiß nicht, auf die Schnelle, was ich tun kann.

Ich wache nachts auf und sehe die Vermieterin hier schon rum geistern. Fühle mich gemobbt und bin psychisch echt am Ende.

Es ist kein Mietshaus!

vermieter
Schwiegereltern als Vermieter, müssen die Ihren Pflichten nachgehen?

Hi,

ich wohne mit meinen Verlobten in einer der Mietwohnungen seiner Eltern. Das Verhältnis zwischen denen und uns ist nicht gerade das beste. Seit Monaten reden wir auch nicht miteinander, hat seine Gründe. Auf jedenfall gibt es viele dinge die man als Vermieter erneuern muss aber diese haben mein Verlobter und ich getan. Zimmertüren die sich nicht schließen wollten und und und. Vieles hat der Vormieter hier einfach gelassen oder in schlechten Zustand sind die ausgezogen. All das hat man nicht erneuert oder ersetzt, wir haben es getan. Langsam reicht es mir weil es zb seit Einzug dieses Problem auch gibt. Die Betätigungsplatte will nicht dran bleiben da es leider zu groß geschnitten wurde. Das wusste mein Schwiegervater und hat gesagt das es erneuert wird, seitdem ist funkstille. Aber mein Verlobter und ich wissen das die auf den Moment warten das wir als deren schwiegertochter , eigener Sohn ein schreiben an die überbringen wo wir denen eine Frist für dieses problem geben nur damit die uns aus der Wohnung Kündigen können. Die warten darauf das etwas passiert wo die dann sagen können „jetzt Kündigen wir die“. Dürfen die das? Denn so wie ich die kenne traue ich es denen zu. Das bringt uns aber leider auch dazu nichts zu tun weil wir nicht gekündigt werden wollen da es schwer mit der Wohnungssuche ist und man nicht so leicht eine bekommt. Miete wird auch bezahlt, auch gibt es probleme mit der Heizung das es nicht richtig aufwärmt und es hier meist sehr kalt in der Wohnung ist. Wie kann man vorgehen ohne das die uns gleich kündigen nur weil es denen nicht passt das ihr eigener Sohn und Schwiegertochter eine frist an die gesetzt haben was die aber auch erledigen müssen. Die können doch nicht einfach davon laufen nur weil wir eine Familie sind das die sich zurückziehen als Vermieter aber nur dann sich um die Wohnungen kümmern wenn es Mieter sind die nicht mit denen verwandt sind. So gesehen sind wir in einem Mieter/Vermieter Verhältnis und nicht dieses Vater Mutter Sohn etc.

Schwiegereltern als Vermieter, müssen die Ihren Pflichten nachgehen?
Frist, Kündigung, Mieter, vermieter, Pflicht
Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?

Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.

Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).

Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.

Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.

Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?

Mieter, Mietvertrag, vermieter, Wohngemeinschaft
Vermieter hat mich von der Wohnung ohne gründ abgemeldet?

Am 15.1.2017 bin ich nach Mönchengladbach umgezogen

Dort habe ich mich erst mal auf eine Adresse ohne eigene Wohnung angemeldet, damit ich Post empfangen kann.

Leider blieb das sechs Monate so ohne Wohnung bis dann bei gleicher Adresse eine Wohnung frei wurde.

Dort habe ich den Mietvertrag unterschrieben.

Der Mietvertrag wurde nicht vom Vermieter unterschrieben, sondern von jemand anders, der von mir 200 € nahm, dass ich die Wohnung überhaupt zu mieten bekam!

Dies bin ich eingegangen, weil ich in Not war und dringend eine Wohnung brauchte!

Die Wohnung war in einem schrecklichen Zustand!

Darauf hin habe ich den Vermieter schriftlich, so wie mündlich und über den Hausmeister informiert, dass es Beschädigungen von Anfang an meines Mietverhältnisses gibt:

Schimmel in der Wohnung

Abwasser nicht in Ordnung

Toilette defekt

Heizung funktionierte einmal im Monat, manchmal gar nicht

Auch über einen Anwalt habe ich den Vermieter versucht zu informieren, doch auch darauf kam keine Reaktion von ihm!9

Der Rechtsanwalt hat jedoch keine Klage eingereicht, wie ich ihn beauftragt hatte und es erwartet hatte, da er es mir zugesagt hatte!

Am 15.11.2020, ein Jahr nach dem Umzug, habe ich einen Brief vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen.

Darin steht von einem Asylverfahren gegen mich!

Es wird gefragt, wo ich mich die letzten zwei Jahre aufgehalten habe, dass ich zwei Jahre unbekannt und unangemeldet sei…!

…Und wenn ich meinen Aufenthalt nicht beweisen könne, müsste ich 25.000 € zahlen und meine Aufenthaltsberechtigung würde mir entzogen…!

Der Vermieter hatte mich ohne mein Wissen von der Wohnung abgemeldet, jedoch immer pünktlich die Miete von mir oder dem Arbeitsamt erhalten!

In dieser Zeit wurde mein Name zweimal vom Briefkasten entfernt!

Ich schaltete wieder den gleichen Rechtsanwalt ein.

Mietrecht, vermieter
Vermieter will Einbauküche nicht erneuern, geht es?

Als ich letztes Jahr meine jetzige Wohnung besichtigt habe, habe ich gefragt ob man jetzige küche gegen eine Einbauküche austauschen kann. Mir wurde gesagt das es gehen würde, ich aber die Küche der Genossenschaft im Keller lagern muss und mein Auszug wieder aufbauen muss.

Jetzt nach dem Einzug, habe ich dann einen Antrag gestellt und der Vermieter sagt es geht nicht damit alles im Gebäude Einheitlich bleibt. Ich habe dann nochmal ein Antrag gestellt und Mängel aufgezählt( kleine Schränke, sehr kleiner Herd und Backofen, Schränke instabile, kein Platz für irgendwas, Holz was abgesplittert ist, alte Geräte die teilweise viel Strom verbrauchen, und lange brauchen bis sie warm werden).

Der Vermieter sagte sie würden eine neue Küche nur genehmigen wenn ich sie beim Tischler der Genossenschaft machen lasse. Das Geld für die Küche muss ich der Genossenschaft dann zahlen und die Küche bleibt beim Auszug dann trz in der Wohnung und darf nicht mit. Auch die elektronischen Geräte muss ich denen bezahlen und bekomme sie dann nicht mit.

Ich darf mir nicht mal selber die elektronischen Geräte bei Saturn oder Mediamarkt kaufen.

Kann der Vermieter das verlangen? Ich möchte unbedingt eine Küche selber bei Ikea gestalten, und sie dann auch selber mitnehmen beim Auszug.

Ich habe kein Problem die Küche der Genossenschaft im Keller aufzubewahren und sie beim Auszug wieder aufzubauen.

Mietrecht, vermieter

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