Rechtliche Pflichten hinsichtlich Steuer/Sozialversicherungen in Deutschland bei Einkommen aus dem Ausland im Rahmen eines Praktikums während des Studiums?

Hallo zusammen,

eine Firma aus den USA hat mich als Praktikant angestellt (explizit kein Arbeitsverhältnis) für ein wissenschaftliches Projekt, welches im inhatlichen Zusammenhang mit meinem Studium steht. Es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum. Ich studiere regulär in Vollzeit. Die vereinbarte Stunden sind weniger als 20 pro Woche und die Dauer ist 8 Monate. Das Praktikum ist komplett remote, so dass ich weiterhin in Deutschland leben werde. Ich bekomme für die Tätigkeit Entgeld und nun stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Sozialversicherungen und Steuern zu beachten sind.

1) Wie registriere ich dieses Einkommen in Deutschland? Bin ich sozialversicherungspflichtig und wenn ja, wie melde ich mich an? Ich zahle seit Jahren schon in die studentische Krankenversicherung monatlich ein, jedoch nicht in die Rentenversicherung (außer im Rahmen von Hiwi-Stellen, etc.)

2) Wie gestaltet es sich mit den Steuern? Muss ich mich jetzt an das Finanzamt wenden und monatlich Steuer zahlen, oder am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen und dann nachträglich die Steuer zahlen? Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich schon immer unter dem steuerpflichtigen Betrag geblieben bin und nur diverse Hiwi-Stellen hatte, die den Ämtern sowieso automatisch gemeldet wurden.

Ich wäre euch für Informationen extrem dankbar, falls sich jemand damit auskennt.
Vielen Dank und viele Grüße

Rentenversicherung, Studium, Auslandsüberweisung, Sozialversicherung, Steuern, Praktikum
Student, verheiratet, ZWEITAusbildung (Studium) - wie Steuererklärung machen?

Hallo,

Ich bin verheiratet und fange im Sommer ein Studium an, nach dem ich eine Berufsausbildung abgeschlossen habe. Mein Mann arbeitet in Vollzeit, er ist also Hauptverdiener. Ich werde kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen durch Neben- oder Ferienjobs haben, somit liegt es im Steuerfreibetrag.

Ich mache das Studium an einer Fernhochschule und wir bezahlen den Betrag im Voraus einmalig am Stück.

Ich weiß, dass ich einen Verlustvortrag (Werbungskosten) geltend machen kann. Allerdings frage ich mich, wie das dann unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren funktioniert.

1. Eigentlich sind mein Mann und ich gemeinsam veranlagt. Muss ich jetzt dann aber doch eine eigene Steuererklärung schreiben, oder kann ich den Verlustvortrag in die gemeinsame Steuererklärung mit einfließen lassen?

2.Oder wird der Betrag dann direkt als Werbungskosten von dem Einkommen meines Mannes abgerechnet? (Wäre wahrscheinlich zu schön um wahr zu sein? ;-) )

3.Gebe ich dann den Betrag für 2023 einmalig für die kommenden 3 Jahre an oder muss ich das irgendwie anteilig eintragen?

4.Der Verlustvortrag gilt ja bis zu 4 Jahre. Wenn ich den vollen Betrag als Kosten nur für 2023 angebe, mache ich dann die nächsten Jahre trotzdem jährlich eine Steuererklärung, ohne Antrag auf Verlustvortrag? Wenn ich dann 2026 oder 2027 anfange zu arbeiten, mit einem Verdienst über dem Freibetrag, werden dann die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht, oder?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe :-)

Studium, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Ich wurde von meiner Uni exmatrikuliert, da unwissentlich ein Dokument fehlt?

Hallo!

Ich habe vor gestern den Brief bekommen, dass ich mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert wurde. Der Grund dafür ist, dass keine Krankenkasse meiner Hochschule keine Meldung über meine Versicherung gegeben hat. Bei der Immatrikulation am Anfang des Studium musste ich nachweisen, dass ich krankenversichert bin (das habe ich auch gemacht) und zum anderen musste meine Krankenkasse sich bei meiner Hochschule melden und meine Versicherung bestätigen oder so. Ich habe natürlich bei meiner Krankenkasse, dass ich jetzt anfange zu studieren und habe alle Daten meiner HS angegeben, jedoch hat sich meine Krankenkasse wohl noch nicht gemeldet. In dem Brief stand zudem auch, dass sich die HS bei mir über eine Mail Adresse von der HS gemeldet hätte. Diesen Mail Account hatte ich aber garnicht auf dem Schirm und deshalb habe ich die Nachrichten der HS übersehen. Zudem hat mich meine HS damals auch angeblich nur unter Vorbehalt immatrikuliert, weil sie dachten die Meldung der Krankenkasse komme noch. Das finde ich auch schon fragwürdig, da das zusenden des Studierendenausweises in meinem Fall die Bestätigung für eine erfolgreiche Immatrikulation sei und diesen habe ich auch bekommen deshalb ging ich davon aus, das alle Unterlagen vollständig sind. Außerdem wurde ich nicht aufgerufen oder über meine private Mail Adresse angeschrieben, was das ganze Problem gelöst hätte. ,eine Frage ist: Kann ich die Exmatrikulation noch verhindern oder rückgängig machen???

Studium, uni
Wie verringere ich meine Arbeitsstunden als Werkstudent?

Guten Tag euch,

ich arbeite erst seit kurzem etwas mehr als 2 Monate in einem Unternehmen als Werkstudent 20 Stunden die Woche. Jedoch habe ich gemerkt, dass mit Beginn des neuen Semesters mehr für die Uni zutun ist, als erwartet. Ich habe jetzt schon so einen Stress alles unter einen Hut zu bringen und fürchte, dass sich meine Studiums Leistungen verschlechtern könnten oder ich alles einfach nicht packe (auch gesundheitlich dann), da ich einfach nicht die Zeit habe mich vernünftig und ausreichend damit zu beschäftigen und ich nur noch gestresst bin.

Ich mag die Stelle und die Arbeit, jedoch bin ich mir auch langfristig nicht so sicher, ob es mir die Perspektive gibt, die ich will. Kündigen wäre rechtlich kein Problem, da ich aber wie erwähnt die Stelle mag, ich schon eingearbeitet bin, das Geld benötige und ich keine "bessere" Alternative habe und schnell finden würde, würde ich die Stunden von 20 auf am besten 12 kürzen wollen, anstatt zu kündigen.

Weniger für das Studium machen, lässt mein Zeitplan und meine persönlichen Pläne nicht zu und auf schlechtere Leistungen bin ich weniger interessiert:)

Habt ihr Tipps wie ich mit dem Arbeitgeber am besten umgehe, da jetzt kommt die wichtige Information; sie mich auch für 20 STUNDEN DIE WOCHE BRAUCHEN? Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht und könnte mir sagen wie ich kommunizieren und vorgehen sollte, dass alle zufrieden sind? Vielen Dank

Studium, Arbeit, Werkstudent
Erste Steuererklärung mit meinem Partner. Wie kann ich meinen Verlustvortrag gleichzeitig beantragen?

Hallo ihr Lieben. Ich möchte mit meinem Partner für 2022 die Steuererklärung zusammen machen. Das ist meine erste Steuererklärung und Ich möchte gleichzeitig die Ausgabe für mein Masterstudium durch Verlustvortrag zurückerstatten lassen. Dazu habe ich schon viel online recherchiert aber es gibt immer noch viele Dinge, die nicht klar sind.

Zu meiner Situation: Ich war 2017-2021 Student. 2021 haben ich ein dreimonatiges Praktikum gemacht und dadurch habe ich 3000€ (monatlich 1000€ bruto, 798 € netto) verdient. Grob gesagt, die Summe der Ausgabe für mein Masterstudium (Studiengebühren, Umzugskosten, andere Werbungskosten, von mir selbst bezahlte gesez. Kranken- und Pflegeversicherung usw.) beträgt ca. 15400€. 

Am Anfang 2022 habe ich 3 Monate gearbeitet und inzwischen 5130€ (monatlich 1710€ bruto) verdient. Seit Mitte Dezember 2022 bin ich wieder tätig und für den halben Monat habe ich 1431€ (netto 993€) verdient.

Im Oktober 2022 habe ich geheiratet. Meine Steuerklasse ist danach auf 5 und mein Partners auf 3 geworden. Wir haben vor, für Steuerjahr 2022 eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Vorher habe ich niemals Steurerklärung gemacht.

2022 hat Mein Partner ca. 80,000€ verdient.

Ich würde fragen, ob das im meinem Fall Sinn macht, den Verlustvortrag zu beantragen? Mein Einkommen im Jahr 2022 den Grundfreibetrag (10,347 €) nicht übersteigt. Wie wird dies den Verlustvortrag und die Zusammenveranlagung beeinflussen?

Mein Partner hat ein Elster-Konto und wir möchten mit seinem Konto die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung übermitteln. Meine Daten sind schon in seinem Konto hinzugefügt und jetzt sehen wir aber nur meine steuerliche Info im 2022. Soll ich für den Verlustvortrag (falls es sinnvoll ist) zuerst ein eigenes Konto erstellen, um die Kosten für mein Masterstudium Jahr für Jahr einzutragen? Wir haben dazu keine Ahnung, wie dies in seinem Konto zu verfahren.

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!

Studium, ELSTER, Steuererklärung, Verlustvortrag, werbungskosten, Ehepartner, Zusammenveranlagung
Rückwirkende Steuererklärungen für Duale Studentin?

Hallo,

meine Freudin möchte dieses Jahr das erste Mal die Steuererklärungen für Ihr duales Studium rückwirkend für 2019 - 2022 machen.

  • Es handelt sich um das Erststudium nach dem Abitur
  • Es ist ein duales Studium mit monatl. Lohn

Wir haben daher mehrere Fragen:

  • Für 2019 hat Sie 3 Monate gearbeitet und Brutto 5000 € erhalten. Sie hat darauf aber ~140 € Lohnsteuer, Kirchensteuer usw. laut Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers bezahlt - Aber eigentlich sind ja die Einkünfte wenn Sie einen maximal Betrag jährlich unterschreiten Steuerfrei. Wie kommt das? Kann das 100% zurckgefordert werden?
  • Wie werden die Wegstecken korrekt abgerechnet?

Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle wird bei den Werbungskosten als "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" erfasst oder? Der Weg ist bei ihr < 1 km daher wird hier nichts erfasst oder?

Der Weg zwischen Wohnung und Hochschule (Blockunterricht) wird bei den Werbungskosten > Reisekosten für Auswärtstätigkeiten erfasst oder? Muss hier dann ein eigener Gesamtbetrag (Anzahl Tage * km * 0,30 ct) erfasst werden? Und muss man dies dann in den Anlagen weiter Ausführen/Beschreiben bzw. einen Stundenplan als Nachweis anhängen?

  • Da es ja ein Erststudium (Dual) ist - können ja alle Ausgaben als Werbungskosten erfasst werden und nicht als Sonstige Aufwendungen oder?
  • Bei den Vermögenswirksamen Leistungen werden hier unten Angaben der Beischeinigung und der Summe nur der selbst eingezahlte Betrag angegeben? Weil vom Arbeitgeber wird ja elektronisch eine Übersicht an das FA übermittelt.

Vielen lieben Dank falls sich jemand findet der die ganzen Fragen beantworten würde :)

Studium, Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Duales Studium
Familienkasse verlangt Nachweise obwohl Ü25?

Ich bin noch bis März 2023 als Student an der Hochschule immatrikuliert.
Im September 2022 bin ich 25 geworden und ab da endete natürlich automatisch die Kindergeldzahlung der Familienkasse an meine Mutter.

Heute (14.02.2023) hat meine Mutter hat einen Brief von der Familienkasse bekommen, indem Nachweise zur Beendigung des Studiums gefordert werden, da sonst "nicht abschließend über den Kindergeldanspruch entschieden werden kann."

1) Warum werden jetzt noch Nachweise gefordert, obwohl ich schon seit Monaten kein Kindergeld mehr bekomme?

Ich kann mir vorstellen, dass die Familienkasse sehen möchte, ob ich nicht schon vor meinem 25. Geburtstag das Studium beendet habe.
Das wäre aber komisch, da sie ja damals eine Immatrikulationsbescheinigung von mir für diesen Zeitraum verlangt und auch bekommen haben.

2) Es wird außerdem gefordert, dass der Nachweis nach Beendigung des Studiums ausgestellt wurde und es wird eine Frist bis zum 10.03.2023 gegeben.

Das ist problematisch, da ich das Studium abbreche und daher logischerweise schon jetzt VOR dem Ende des Studiums (mit dem Antrag der Exmatrikulation) schon die Bescheinigung bekommen habe und nicht erst danach bekommen werde.

Einen Nachweis, der nach dem Ende des Studiums ausgestellt wurde, kann ich also gar nicht bringen, sondern nur meine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich jetzt schon habe und aus der hervorgeht, dass das Studium am 31.03.2023 endet.

Was sollte man in diesem Fall machen? (Es wird auf dem Brief mit Rückforderung der Zahlungen gedroht, daher möchte ich nichts falsches machen)

Studium, Kindergeld, Kindergeldanspruch, Familienkasse, Kindergeldkasse, Kindergeldrückzahlung
Wohngeld Studienkosten anrechenbar?

Hallo,

ich sollte im Grunde wohngeldberechtigt sein, da ich:

1. Bereits über 25 Jahre alt bin, eine abgeschlossene Berufsausbildung habe und ein Studium nach dem 4. Fachsemester abgebrochen habe für einen Studiumswechsel. Bafög berechtigt bin ich damit ja nicht mehr.

2. Ich arbeite als Werkstudent 20h/Woche, zahle monatlich in Renten-, Pflege & Krankenversicherung ein und verdiene netto nur ca. 1100€.

Da ich aktuell privat studiere, zahle ich recht hohe Studiengebühren (ca. 8000€) jährlich. In meiner letzten Steuererklärung scheint das Finanzamt einen Fehler gemacht zu haben, da sie die Studiengebühren nicht als Werbungskosten anerkannt haben, sondern nur als Sonderausgaben mit dem Maximalbetrag von 6.000€. Da ich ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe, sollten Studiengebühren jedoch eigentlich als Werbungskosten absetzbar sein. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob nach einem Fachrichtungswechsel im Studium diese Regelung nicht mehr greift und das Finanzamt somit recht hatte.

Damals habe ich keinen Widerspruch eingelegt, weil das von der Steuerrückerstattung keinen Unterschied gemacht hätte. Jetzt beim Wohngeld kann das aber sehr wohl einen imensen Unterschied machen. Daher meine Fragen:

1. Werden beim Wohngeld sämtliche Werbungskosten angerechnet, die auch in der Steuererklärung absetzbar sind (z.B. auch sowas wie Fortbildungskosten, Home-Office-Pauschale, Fahrtkosten etc.) oder gibt es Dinge, die davon nicht mit angerechnet werden?

2. Wenn das Finanzamt recht hatte und die Studiengebühren nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden können, werden Sonderausgaben auch bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt?

Aktuell wohne ich noch zu bei meinen Eltern, aber bevor ich einen Mietvertrag unterschreibe, muss ich ja planen können, wie viel Geld ich erhalte. Beim Finanzamt habe ich schon angerufen, da wollte man mir aber keine Auskunft geben. Man hat mich abgewimmelt mit den Worten, ich hätte ja damals Widerspruch einlegen können, dann wäre das geprüft worden. Meinen nächsten Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr werde ich wohl frühestens im April/Mai erhalten.

Ich hoffe daher ihr könnt mir hier weiterhelfen!

Danke im Voraus!

Studium, Finanzamt, werbungskosten, Wohngeld, Sonderausgaben
Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse
Voraussetzung um Praktikum anzubieten?

Hallo alle zusammen,

ich habe ganz frisch eine Online Marketing Firma gegründet. Bei uns wird es nicht nur um gute Produkte zu werben sondern auch um hilfreiche Tipps und Lektionen kostenlos für alle zur Verfügung stellen.

Obwohl da "uns" steht, stehe ich allein auf die Beine für meine Firma (Die gewerbliche angemeldet ist und furch Elser die Umsatzsteuer angefordert worden)

Allein ist es extrem schwer das ganze durchzuführen deshalb bräuchte ich gerne Unterstützung. Wenn ich Mitarbeiter in Vollzeit einstelle, muss ich jeweils 2000€ vorzeigen, was ich noch nicht habe.

Deshalb überlege ich an Praktikum für Studenten im entsprechenden Bereich nämlich: Marketing, Social Media, BWL.. anzubieten. Wo sie sich praktisch bei mir "ausüben" was sie studieren während ich das ganze führe also Win Win Deal beiderseitig.

Nun, lernt man nie aus und ich lerne jeden Tag was neues. Da bräuchte ich bitte Eure Hilfe um das ganze zu beschleunigen : Ich - Als Arbeitgeber - Welche Voraussetzungen müsse ich erfüllen um Studenten fürs Praktikum aufnehmen zu dürfen? Noch dazu wünsche ich mir diese Studenten was legalisch als Provision Beispielweise für deren arbeit belohnen. Wie würde das auch gehen bezüglich Steuern und was sie ans Geld verdienen dürfen. Das ganze kann online bzw. Im Home Office sich befinden.

Vielen herzlichen Dank im voraus!

Studium, Student, arbeitgeber, arbeitnehmer, arbeitsrecht, Gesetz, Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Pflichtteil, Steuern, Vertragsrecht, Erlaubnis, Praktikum, Studentenjob, Voraussetzungen, Home Office
Welche Psychologie muss ich studieren, wenn ich Menschen diagnosieren möchte und herausstellen will, ob sie jetzt z.B an Depressionen, ADHS usw. leiden?

Ich bin 14 Jahre alt und bin gerade im lezten Schuljahr (8te Klasse) an der Mittelschule und möchte danach in eine weiterführende Schule gehen, doch bin ich mir unsicher, ob ich in ein Realgymnasium oder in ein wirtschafkundliches Realgymnasium gehen soll.

Im wirtschaftskundlichen Realgymnasium wird Psychologie verstärkt angeboten, was im Realgymnasium nicht der Fall ist. Wie ich weiß hat die Psychologie im wirtschaftskundlichen Realgymnasium mehr mit wirtschaftliche Psychologie zu tun, was mir (glaube ich) nicht wirklich viel bringen wird. Ich möchte Menschen nicht nur diagnosieren was genau sie haben vom Verhalten oder Denkensweise, sondern auch über deren Probleme reden was ihnen bedrückt und auch z.B über ihr Trauma, Ängste usw.

Ich weiß auch nicht ganz, ob eher Psychotherapeutin zu dem passt in welche Richtung von Psychologie ich gehen möchte, denn wie ich gehört habe hat man im Psychologie Studium (wenn man Psychotherapeutin werden will ) auch Medizin, aber da ich nicht wirklich gut in Mathe bin, fürchte ich mich davor.

Vor paar Monaten habe ich auch gelesen, dass man Chemie, Physik und Biologie für das Psychologie Studium braucht. Bei Biologie mache ich mir keine Sorgen, da ich mich sowieso für Biologie interessiere, doch habe ich an Chemie und Physik null Interesse. Ich habe auch gehört, dass man Latein braucht wenn man Psychologie studieren will und habe etwas Sorge, dass Latein ziemlich schwer ist.

Für manche mag es so scheinen als gäbe es genug Zeit darüber nachzudenken, aber ich bin nun mal eine geplante Person und möchte alles genau wissen, damit ich schon jeden einzelnen Schritt bis zu meinem Ziel weiß. Ich hoffe, dass ihr mich verstehen und mir weiterhelfen könnt, denn im Moment bin ich sehr frustriert und verwirrt.

Studium, Psychologie
Zinsen von KFW Studienkredit voll abzugsfähig?

Hallo, 

ich habe die letzten Jahre einen KFW Studienkredit bezogen. Sowohl für den Bachelor als auch für den Master. Ich habe nun ein paar Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Zinsen:

Ich dachte bislang immer, dass die Zinskosten (nicht die Tilgung!) für einen KFW Kredit so oder so abzugsfähig sind. Ich habe nun allerdings aus einem anderen Grund diesen Sachverhalt ein einem anderen Forum geäußert und da wurde mir gesagt, dass die KFW Zinsen nicht einfach pauschal abzusetzen sind. Vielmehr ginge das angeblich nur, wenn nachweislich das Studium damit finanziert wurde. Also z.B. der Betrag voll in Arbeitsmittel, Studiengebühren etc. geflossen ist. Ich habe den Betrag (monatlich 600€) natürlich auch dafür, aber eben auch für die allgemeine Lebensführung (Essen, Miete etc.) benutzt. Verwiesen wurde da auf §12 EStG. Aber ist das nicht immer so, dass ein solcher Kredit auch Kosten der Lebensführung abdeckt?

Nun daher meine Frage: sind die Kreditzinsen wirklich nur abzugsfähig, wenn der Betrag zur Finanzierung des Studiums an sich diente, oder auch zur wenn er zur Finanzierung des Studiums im weiteren Sinne diente. (also quasi die Finanzierung meines Lebensunterhalts, damit ich das Studium überhaupt aufrecht erhalten konnte).

Vielleicht gibt es ja auch andere, die den besagten Kredit bezogen haben, in der Rückzahlungsphase sind und den zinsbetrag ansetzen…

Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße

Studium, Steuererklärung, Steuern
KFW Zinsaufschub beantragen?

Hallo Guten Tag,

Ich müsste ja leider mein Studium beenden.

Und habe jetzt zu einem anderem Studium gewechselt (Nur KF).

So damit endet auch der KFW Kredit für mich .

Ich habe den KFW Kredit für 6 Semester gehabt 24050€. Da ich ihn damals auf Rat hin nur zur Absicherung genommen habe, habe ich das Geld zum größten Teil unberührt auf dem Konto. Desweiteren habe ich das so geregelt gehabt das die Zinsen immer abgezogen wurden.

Bis auf während Corona das war aber nicht meine Entscheidung ,das haben die entschieden, ich konnte nichts dagegen machen.

So ich habe ca.23000 € von dem Geld noch übrig. Jetzt weiß ich aber nicht was passiert, Bafög wird wahrscheinlich noch 1-2 Monate dauern.Dann bekomme ich für Oktober oder November - bis ... Eine Rückzahlung Plus das seit Mai die S KV selbst bezahle davon bekomme ich auch ne Rückzahlung.

Also müsste ich auf jeden Fall über 24000€ liegen.

Ich weiß aber nicht was passiert Bafög braucht bestimmt noch was . Plus ich werde Bafög nur noch für 1-2 Jahre bekommen (aber vorraussichtlich noch 3 Jahre studieren wenn ich es nicht schaffe mein Studium auf zwei Jahre zu verkürzen.

Mir wurde gesagt das der Leistungsnachweis nur im Ergänzungsfach geprüft wird und das KF irgendwann später,ich weiß aber nicht wie das Bafögamt das meint weil ich kann im Ergänzungsfach höchstes 54 Cps kriegen. Mein Ergänzungsfach werde ich in den nächsten zwei Semestern wenn nichts schief geht beendet haben.

So jetzt wurde mir bei der KFW gesagt das die Karenzphase 23 Monate dauert .Und ich einen Zinsaufschub beantragen soll,sodass ich die Zinsen jetzt nicht monatlich bezahlen muss,sondern auch erst frühestens in 23 Monaten.

Wie viele Zinsen muss ich denn ungefähr im Monat zahlen wenn ich den Zinsaufschub nicht mache ? Sind das mehr als 100€?

Ich habe im KFW Portal leider nichts dazu gefunden und der von der Hotline könnte auch nur schätzen ,kennt sich damit vielleicht jemand aus?

Ich habe wenn ich Bafög bekomme abzüglich aller monatlicher Kosten (Miete,KV,WLAN,Essen ,Trinken,Strom , Semesterbeitrag) monatlich 100-150€ übrig für Kleidung oder was mit Freunden machen und KFW.

Jetzt habe ich aber vor ein paar Wochen erfahren das Strom sich erhöhen soll ich weiß aber noch nicht wie viel.Und von Gas habe ich noch nichts gehört . Ich denke Mal da wird aber auch bald was kommen.

Wäre es in Anbetracht dessen und das ich nicht weiß ob ich 1 oder 2 Jahre noch Bafög bekomme .Besser wirklich diesen Zinsaufschub zu machen?

Vorallendingen weil mir gesagt wurde dass man die Zinsen sich steuerlich zurück holen kann,sodass mein Betrag nicht über die 24050€ drüber geht. Und ich mir dementsprechend keine Sorgen machen bräuchte wenn ich den Zinsaufschub beantrage. Stimmt das wirklich so?

Dann wäre der Zinsaufschub ja sicherer .

Und ja ich weiß das es am besten wäre mir einen Job zu suchen. Das habe ich auch versucht (und würde es auch gerne um Berufspraxis zu bekommen)das Problem ist leider ich habe täglich Uni ,da die Veranstaltungen echt mies gelegt sind.

Studium
Kann ich Hartz IV beziehen wenn man Studium ruht und ich dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung stünde?

Aktuell bin ich eingeschriebener Student, aber das Studium ruht seit einigen Jahren (gehen wir nicht weiter auf Gründe o. ä. ein), sprich ich besuche weder Vorlesungen, noch tue ich sonst etwas dafür. Bafög ist ebenfalls schon lange durch und sogar schon zurückgezahlt.

Früher hatte ich nebenher jahrelang in Teilzeit gearbeitet, dann nach Insolvenz der Firma ALG I bezogen und nun habe ich den ALG II Antrag gestellt. Meine Vermittlungsbetreuerin hat sich heute zum ersten mal bei mir gemeldet und hat mich unter anderem nach Studium befragt und meinte dann im Laufe des Gesprächs, dass Hartz IV an Studenten normalerweise nicht gezahlt wird.

So hörte ich dann nach einiger Zeit heraus, dass meine Chancen auf Antragsgenehmigung verschwindend gering seien und auf meine Frage hin bestätigte sie mir dies auch. Nichtsdestotrotz führte sie das Befragungsgespräch noch sehr lange fort und meinte auch, ich solle erst mal schauen, wie [andere Abteilung, Name vergessen] über den Fall entscheiden wird.

Aber sind die Chancen wirklich so schlecht? Ich stehe dem Arbeitsmarkt doch zur Verfügung, studiere momentan nicht (auch wenn ich nicht beurlaubt bin). Gibt es irgendwas was ich tun kann, außer denen noch einmal klarzumachen, dass ich verfügbar bin?

Es kann ja auch nicht in deren Interesse sein, dass ich mein Studium nur für die abbreche und meine Chancen, noch länger in deren System zu verweilen, drastisch erhöhe...

Studium, Hartz IV
BAföG Formblatt 3 - geringfügige Beschäftigung wie eintragen?

Hallo,

Ich bin gerade dabei die Anträge für BAföG auszufüllen (und ja auch für meine Eltern, weil die die nicht so gut verstehen wegen Sprachbarriere) und stocke arg bei meiner Mutter.

Zu ihr:
sie ist geringfügig beschäftigt und zahlt in die Rentenkasse ein. Dazu vielleicht wichtig: nicht die private Rentenkasse sondern sie kriegt schon einen kleineren Betrag als diese 450,-

Jetzt steht auf dem Formblatt 3 unter der Einkommensfeststellung gefühlt alles auf Chinesisch.
Wo soll ich das Kreuzchen machen und welche Nachweise müssen eingereicht werden?

1. rentenversicherungspflichtige/-r Arbeitnehmer/-in oder Person in Ausbildung

2. nichtrentenversicherungspflichtige/-r Arbeitnehmer/-in oder Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit hat (z.B. Beamtin/Beamter, Beamtin/Beamter im Ruhestand, Altersrentner/-in)

3. Nichtarbeitnehmer/-in (z.B. Selbstständige/-r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/-r oder auf Antrag wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie/-r Arbeitnehmer/-in

4. Person im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig ist, und sonstiger Nichterwerbstätiger

Ich habe ursprünglich das Kreuz unter 3 gesetzt, aber als Anlage steht dann:

Soweit Sie auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit sind, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis (z.B. vom Rentenversicherungsträger) bei.

Das Ding ist, dass solch ein Nachweis nicht existiert, weil der nie gemacht wurde. und geringfügig Beschäftigte ja rentenversicherungspflichtig sind, soweit sie sich eben nicht davon befreien lassen.

Das ganz verwirrt mich enorm und ich hänge schon einige Tage dran.

Ich danke schonmal für die ganze Hilfe.

Liebe Grüße

Studium, BAföG, Bafög-Antrag
Mit 18 rausgeworfen während Abitur?

Hallo,

Ich bin zurzeit 17 Jahre alt, werde in 3 Monaten 18. Meine Eltern und ich hatten noch nie ein gutes Verhältnis, vor kurzem wurde mir dann auch offiziell der Titel "Sohn" abgenommen und gesagt, dass ich ab dem Tag nach meinem 18. Geburtstag rausgeschmissen bin. Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch mitten im Abitur und sogar nahe der Prüfungen, ein festen Platz für ein Studium habe ich noch nicht.

Meine Frage ist jetzt eigentlich, was ich genau tun kann. Thema finanzielles, ich habe in der Richtung nichts. Weder gespartes noch einen Nebenjob bisher. Führerschein auch noch nicht angefangen.

Mich interessiert jetzt, was ich, am besten jetzt schon, machen kann und woran ich mich dann spätestens an meinem 18. Geburtstag wenden kann. Jugendamt wäre die offensichtlichste Möglichkeit, bereits in Vergangenheit war da aufgrund von Spannungen Kontakt und auch ein betreutes Wohnen kurzzeitig im Gespräch, welches ich aber zu dem Zeitpunkt aufgrund von Schule, Freunden und meiner kleinen Schwester abgelehnt habe. Mit diesem Ultimatum meiner Eltern wäre das aber gezwungenermaßen auch eine Option.

Ich habe auch ein Angebot eines Freundes für eine WG zu zweit, das wäre aber erst möglich nach dem Abitur und eher in Richtung der Zeit des Studiums, außerdem will ich mich auch darauf noch nicht 100 Prozent verlassen.

Mein Vater und Mutter sind getrennt, ich wohne momentan bei meiner Mutter und Stiefvater, mein Vater bezahlt Unterhalt. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem biologischen Vater und besuche ihn auch alle 2 Wochen übers Wochenende, er hat aber nicht genug Platz um mich aufzunehmen, die Möglichkeit steht also außer Frage.

Ich brauche jetzt in der Hinsicht dringend Hilfe, ich will unter keinen Umständen irgendwie weit weg, auf der Straße wohnen oder die Schule so kurz vor dem Abschluss verschieben/abbrechen, aber andererseits kann ich die Hoffnung nehmen, dass das Verhältnis zu meinen Eltern sich bessert, es steht fest, dass das am 18. Geburtstag so passiert und ich auch auf keine Unterstützung mehr von ihnen zählen kann, solange sie nicht gesetzlich zu welcher verpflichtet sind.

Jetzt stellen sich meiner Meinung nach viele Fragen, das komplette Spektrum des alleine Wohnens eigentlich. Wie wohnt man alleine, was braucht man, ist das überhaupt möglich und was mache ich überhaupt wenn es soweit ist, welche finanziellen Mittel stehen mir zu (staatlich und gesetzlich von meinen Eltern), ob und wie ich arbeiten muss vielleicht, etc..

Ich wäre sehr glücklich über eine Antwort, die zumindest bei meinem momentanen Hauptproblem nach dem 18. Geburtstag helfen könnte.

LG

Studium, Geld, BAföG, eltern, Jugendamt, wohnung, WG, Abitur
Kostgeld Studium?

Ich habe mal eine Frage bezüglich Kostgeld. Ich kann sehr schwierig einschätzen was gerechtfertigt und fair ist.

Ich bin 20 Jahre alt und studiere. Seit ich mit dem Studium begonnen habe, habe ich keine Festanstellung gehabt (habe unregelmässig in Nebenjobs gearbeitet), so ist auch die Frage für das Kostgeld etwas in den Hintergrund gerückt. Als ich vor dem Studium gearbeitet habe, gab ich 20% ab. In diesem Zusammenhang empfand ich die 20% auch als gerechtfertigt.

Meine Schwester 17 Jahre ist in einer Ausbildung und gibt monatlich 20% ihres Gehaltes hab. Genaues Einkommen weiss ich nicht, allerdings ca. 600-700 CHF.

Neu arbeite ich neben meinem Vollzeitstudium in einer Festanstellung, allerdings mit unregelmässigem Stunden, auf Stundenlohnbasis. Mein monatliches Gehalt variiert somit von 400 CHF bis 1200 CHF.

Somit kommt in mir die Frage auf, wie das Kostgeld zu regeln ist. Gebe ich einfach individuell pro Monat 20% ab. Auch frage ich mich sind in meinem Fall 20% im Vergleich zu meiner Schwester fair? Oder sollte ich in den Monaten wo ich fast doppelt so viel verdiene wie meine Schwester sogar mehr als 20% abgeben?

Neben meinem Job gehe ich auch noch regelmässig Babysitten oder gebe Nachhilfe. Bis anhin habe ich für dies kein Gelb abgegeben. Auch meine Schwester geht neben ihrer Ausbildung noch Babysitten und gibt für dies kein zusätzliches Geld ab (aus dem Grund, weil sie sonst ein Fixeinkommen hat und somit die Berechnung einfacher ist.
Somit frage ich mich, sollte ich dann jeweils dieses Geld zu meinem monatlichen Einkommen dazurechnen und dann die 20% abziehen?

In den Semesterferien arbeite ich jeweils so viel wie möglich. Ich habe mir auch überleget, ob ich in den Semesterferien 20% abgebe und unter dem Semester etwas weniger.

Ich bin auch sehr dankbar über allgemeine Tipps diesem Thema bezüglich.

P.S. Es geht mir nicht darum kein Kostgeld zu zahlen, ich empfinde es als gerechtfertigt wenn ich auch etwas abgebe. Es geht mir mehr darum, eine faire Lösung zu finden. Da ich und meine Schwester uns doch in relativ unterschiedlichen Lebenssituationen befinden.

Studium, Geschwister

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