Haushaltsnahe Dienstleistungen in Steuererklärung mit 20%

2 Antworten

Hallo,

einfach den vollen Rechnungsbetrag eintragen, das Finanzamt berechnet dann den Rückerstattungsbetrag. ( Summe der Handwerkerleistungen abzüglich Materialkosten) K.

Rechnungsbetrag einsetzen und unbedingt Rechnung sowie Kontoauszug als Nachweis einer getätigten Überweisung mitliefern. Barzahlungen werden nämlich nicht anerkannt!