Erneuerung der elektrischen Installationen in Altbauwohnung - Zahlt der Vermieter?

5 Antworten

Ich wäre sehr vorsichtig bei dem was ein einziger Handwerker Dir sagt. Zumindest eine zweite Meinung solltest Du dafür einholen. Manche Handwerker haben mehr ihre eigenen Finanzen als das Wohl des Auftraggebers im Fokus.

Und was ich vermisse ist eine Aussage dazu, ob das Alter der Elektroanlage zu irgendwelchen Beeinträchtigungen führt: Besteht Brandgefahr? Lassen sich Geräte nicht nutzen? Nur das Alter einer Anlage begründet weder die Notwendigkeit des Austauschs noch einen entsprechenden Anspruch gegen den Vermieter.

Überhaupt hast Du reichlich idyllische Vorstellungen von dem Austausch einer Elektroanlage. Da müssen im Zweifel die Wände aufgestemmt werden um Kabel unterzubringen. Die Wohnung wäre einige Zeit unbewohnbar.

Du hast Recht. Für nächste Woche habe ich erstmal noch einen anderen Elektriker bestellt, mal sehen was der sagt... leider habe ich von Elektrik keinen Schimmer. Brandgefahr besteht keine (davon gehe ich zumindest mal aus). Mein Herd und mein Backofen haben ein paar Ansprüche. Der Herd braucht eine Spannung von 230V (ist ein Induktionsherd), eine Anschlussleistung von 6000W und eine Stromstärke von 2x16A bzw. 1x32A. Der Backofen braucht ne Sicherung von mind. 13A. Mehr nicht! Das kann doch nicht so schwer sein!

Diese blöden Drehsicherungen kann man doch einfach rausdrehen und neue reintun...!

0

Grds. ist dir die Wohnung mit der vorhandenen elektrischen Installation vermietet.

Da hätte man den VM oder die HV bereits im Planungsstadium der Küche befragen sollen, ob es dem zustimmt :-O

Nun muss der VM weder Bausubstanzveränderungen für UP-Neuverlegung von Steckdosen dulden noch die Kosten dafür tragen :-(

G imager761

Im Fall einer Neuvermietung muss sich der Vermieter oder Hausverwalter vom Zustand der Elektroanlage überzeugen (Wohnungsbesichtigung, Prüfung der Elektroinstallationen). Notwendige Arbeiten muss er durchführen (lassen). Erkennt der Mieter, dass seine Elektroanlage gefährlich ist, muss er die Mängel dem Vermieter anzeigen, damit dieser seiner Verpflichtung zur Sanierung nachkommen kann. - Indizien für mangelhafte elektrische Leitungen:

Die Wohnungsinstallation hat keine oder eine nicht funktionsfähige Schutzmaßnahme. Die Erdung ist an der Wasserleitung angeschlossen (verboten, unwirksam). Nicht jede Steckdose und jeder Lichtauslass ist an den Schutzleiter angeschlossen.

Seit der Wohnrechtsnovelle 2006 ist der Vermieter verpflichtet (nicht nur bei Neuvermietung), die von einem Mietgegenstand ausgehende erhebliche Gesundheitsgefährdung zu beseitigen.

Quelle: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318885256476&pn=2

An der Anlage ist ja nichts Gefährliches... es sind nur zu wenige Steckdosen für meine Küche da und die können wohl nicht "einfach so" dorthin gelegt werden, wo ich sie gern hätte. Das ist mein Problem... An sich funktioniert die alte Installation ja noch... :-( eine Gesundheitsgefährdung liegt also nicht vor.

0
@ikaiser

Wohnst Du in einer Mietwohnung,, würde ich den Vermieter ansprechen und darauf aufmerksam machen, dass die Elektroinstallation nicht dem aktuellen technischen Stand entspricht.

Außerdem würde ich auf ein Sicherheitsprotokoll eines Elektrikers bestehen

0

Ach so ist das in Oesterreich. Ganz interessant für dortige Mietinteressenten:-)

1

Sofern die Fragestellerin nicht in Österreich wohnt, hilft ihr der Link nicht. Entsprechende Vorschriften gibt es in Deutschland nicht. Insbesondere ist der Vermieter nicht bei einer Neuvermietung zur Überprüfung der Elektroanlage verpflichtet. Eine indirekte Pflicht ergibt sich nur daraus, dass die Gebäudeversicherung nicht zahlen würde wenn ein Brand durch eine offenkundig veraltete und nie überprüfte Anlage verursacht wurde. In diesem Fall kommt man aber auch damit nicht weiter: Es besteht keine Brandgefahr, lediglich die Küche läßt sich nicht anschließen.

0
@Privatier59

Iss ja gut.... Ich habe nicht drauf geachtet, dass der Link für A gilt!

0
@Primus

Iss ja klar;-))

Die Software von finanzfrage.net sollte eigentlich sofort solche Ausreisser erkennen bzw. bei jeder Frage nachhaken, für welches Land der Sachverhalt beschrieben wird:-)))

0

Die Hausverwaltung zahlt Dir erst einmal nichts. Aber sie kann den Auftrag für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen an einen Fachbetrieb vergeben.

Nicht alles was alt ist entspricht nicht mehr den neuen Vorschriften. Was hast Du gegen die Schmelzsicherungen? Diese sind auch heute durchaus noch üblich, wenn auch im Niederlastbereich oftmals von Sicherunhsautomaten verdrängt. Wichtig sind eine korrekte Erdung und entsprechende Fehlerstromschalter für eine Wohnung.

Setze Dich mit er Hausverwaltung in Verbindung und schildere ihr Dein Problem, denn wenn Du den Handwerker beauftragst, bleibst du auf einem Großteil der Kosten sitzen.

Ich hätte nichts gegen diese Sicherungen, wenn ich die Elektrogeräte meiner Küche damit benutzen könnte... :-(

0

Die Hausverwaltung hat damit nichts zu tun, es sei denn die wäre Eigentümer der Wohnung. Im Grunde genommen brauchst Du ein Gespräch mit Deinem Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung. Du solltest Ihm die Sachlage erklären. Immerhin wäre diese Maßnahme eine Wertsteigerung für die Wohnung. Darauf muss sich aber der Vermieter nicht einlassen. Wenn Du Pech hast bekommst Du keinen Cent. Daher würde ich das vorsichtig angehen und nichts überstürtzen. Frage Ihn inwiefern er sich beteiliegen möchte, wenn Du das in die Hand nimmst.Ein Kostenvoranschlag wäre demnach schon gut zu haben, damit sich der Vermieter ein Bild machen kann. Eines muss Dir klar sein, wenn er nicht will, dann bleibt alles an Dir hängen. Der Vermieter Bzw. Eigentümer muss gar nichts machen, wenn er nicht will.