Hallo Community,
ich hätte eine Frage zu einer vorzeitigen Erbregelung/Schenkung mit Nießbrauchrecht.
Ausgangssituation:
Vor einigen Jahren ist mein Vater gestorben, dabei wurde damals das Eigenheim wie folgt aufgeteilt.
- 50 % Anteil meine Mutter als Witwe
- 25 % Anteil mein Bruder
- 25 % Anteil ging an mich
Da ich irgendwann eine eigene Immobilie erworben habe und ausgezogen bin,
habe ich in diesem Zuge meine 25% Anteil an meine Mutter verkauft.
Somit ist die aktuelle Aufteilung am Elternhaus (400.000€) wie folgt:
- 75 % (50 +25) Anteil meine Mutter, wohnt weiterhin im Haus (300.000€)
- 25 % Anteil hält mein Bruder, wohnt aber nicht mehr dort (100.000€)
Da mein Bruder ja somit mit seinen Prozenten "mit drin hängt" und perspektivisch hier beim Ableben meiner Mutter immer die Mehrheit haben wird, ist angedacht, dass er die Immobilie am Tag X, beim Tod unserer Mutter, voll übernimmt.
Hierzu ist angedacht das zukünftige Erbe meiner Mutter jetzt schon aufzuteilen und meine Mutter würde weiterhin dort mit einem Nießbrauchrecht wohnen bleiben.
Nun zur Frage:
1.) Keine vorzeitige Übertragung
Wenn ich das richtig sehe, würde ich beim Tod meiner Mutter am Tag X (entweder jetzt oder in X Jahren) die Hälfte Ihrer Anteile erben, wenn man nichts (vorab) regelt.
Das wären somit nach meinm Verständnis die Hälfte aus Ihren 75% (300.000€) also 150.000€
Das müsste ja stimmen oder?
2.) Vorzeitige Übertragung
Wenn unsere Mutter Ihre 75% aber schon vorab an uns überträgt, würde Sie mit einem Nießbrauchrecht weiterhin dort wohnen.
Wie ist das nun zu berechnen, wenn das Ziel ist, dass mein Bruder die komplette Immobilie bekommen soll und mich somit "Auszahlen" soll?
Nach meinem Verständnis würden mir meine 150.000€ zustehen, die mein Bruder an mich zahlen müsste.
Sehe ich das richtig?
Mein Bruder hat mit der Immobilie ja das Problem der Wertminderung durch das Nießbrauchrecht (angenommene Miete * Lebens-Jahre laut Sterbetafel usw..)
Wird mir die Wertminderung durch das Nießbrauchrecht von meinen 150.000€ ebenfalls (zur hälfte) abgezogen, bzw. ist das abzuziehen?
Oder ist das rein das "Problem" meines Bruders, der ja auf die vorzeitige Schenkung/Übertragung drängt?
Wegen mir könnte auch alles so bleiben wie es ist, könnte aber mit einer vorzeitigen Aufteilung auch leben, wenn diese korrekt abgewickelt wird.
Gibt es hier in der Runde jemanden, der sich hier auskennt und mir eine Antwort auf die beiden Fragen/Fälle geben kann?
Vielen Dank im Voraus !