Zugewinngemeinschaft und Erbmasse?

Was gehört in die Erbmasse beim Todesfall eines Ehepartners? Sagen wir 3 Kinder vorhanden. Zugewinngemeinschaft.

Vermögen Verstorbener nur Haushalt, Möble, Kleidung, Elektronik vielleicht 10.000.

Überlebender ist selbständig. Bei Scheidung und Zugewinn würde hier seine Firma, bzw. deren Warenwerte z. B. in Euro 1 Mio (als Waren , nicht Bar oder auf Konto) als Zugewinn gelten, zusätzlich zu seinen regulären Vermögenswerten von ebenso 10.000. Aber wie sieht das beim Todesfall des Partners aus?

Laut Person A ist die Firma nicht Eigentum des Verstorbenen und kann daher auch nicht in die Erbmasse zählen.

Laut Webseite zum Erbrecht gehört es zum Zugewinn und ist damit - alles zusammen, also die 10.000 jeweils von beiden und die Mio Warenwerte. Davon die Hälfte wäre die Erbmasse-> 1.020.000 € / 2 -> 510.000€

Da es nun 2 Optionen gibt Laut Erbrecht (Zugewinn nicht modifiziert) erhält der Überlebende ein zusätzliches Viertel pauschal als Ausgleich. Ist das nur auf die 10.000 bezogen? denn die 2. Option sagt, es wird der Anspruch auf den effektiven Zugewinn geltend gemacht. Sprich die 510.000. Davon wären 2 Viertel dem Partner und der Rest der Erbteil der 3 Kinder. Pflichtteil davon die Hälfte? Kind 1 z.B. Erbteil 1/6... Pflichtteil 1/12?

ps

und ja, einzige Lösung bei Unternehmern um das zu vermeiden ->Gütertrennung, was auch nachgeholt werden kann. Aber darum geht es erst mal nicht.

erbrecht, Zugewinnausgleich
Erbrecht -Grabpflege per Vergleich vererbt?

Für folgende Situation bitte ich um juristisch begründete Meinung, finde das neben den vielen anderen Themen echt kompliziert.

 2 Eheleute sind verstorben:

Beerbt wurden sie von ihren 3 Kindern

Diese schlossen im Rahmen

der Erbauseinandersetzung in einer Meditation einen gerichtlichen Vergleich mit

etlichen Punkten.

Im Protokoll des Vergleichs ist im Wortlaut (anonymisiert) festgehalten:

"Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Kosten der Grabpflege von den Erben Kind A und Kind B künftig getragen werden. Die Kosten für die Friedhofsgebühren trägt der Erbe Kind C."

Kind C war bereits vor dem Vergleich Nutzungsberechtigter der Grabstelle

 

Jetzt ist Kind A 2023 verstorben und

hat Enkel A als Alleinerben

Kind B verlangt nun von Enkel A die hälftige (Kosten)Beteiligung von Enkel A an der Grabpflege

Die Frage ist: Inwieweit ist die Verpflichtung auf Enkel A übergegangen?

Die Frage ist also, ob Enkel A neben dem Grab seiner Mutter auch das seiner Großeltern pflegen muss (aufgrund des Vergleichs)

Ich habe dazu folgende gegensätzliche Meinungen ohne juristische Vorbildung:

 1)

Ein gerichtlicher Vergleich

ist ein Vertrag der vom Erben erfüllt werden muss, gedeckt durch §1967 BGB Satz 2

2)

Laut §1967 BGB Satz 1 ist die Haftung des Erben auf die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt zu denen nach Mehrheitsmeinung die Grabpflege nicht gehört.
Außerdem ist die Bestimmung des Vergleichs namentlich auf Kind A persönlich bezogen.

Dagegen sind die verbleibenden Erben Kind B und C an den Vergleich gebunden.
Da sie diesem zugestimmt haben.

Daher sind zwar grundsätzlich die ansonsten bereits erfüllten Bedingungen des Vergleichs auf den Enkel A übergegangen, nicht aber der Passus der Grabpflege.

erbrecht, Erbschaft
Schenkung Elternhaus zu Lebzeiten - faire Regelung für Geschwister?

Liebe Community,

ich benötige nun auch einmal eure Expertise zu einem Sachverhalt:

Ein Elternhaus, 2 Elternteile (61J.) , 3 erwachsene Kinder. Alle wohne zurzeit in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander: Eltern im EG, Sohn 1 (mit Freundin) in eigener Wohnung im OG des Elternhauses. Sohn 2 (alleine) zur Miete nebenan, Schwester (mit Familie) in eigenem Haus.

Die Eltern wollen das Eigentum an Sohn 1 überschreiben (Schenkung), Wohnrecht/Nießbrauch soll für beide eingetragen werden. Sohn 1 soll seine Geschwister anteilig ausbezahlen. Allerdings soll die Auszahlung nicht sofort erfolgen, sondern erst an Tag X in ein paar Jahren mit der heutigen (angeblichen) Wertstellung. Als Begründung wird aufgeführt, dass Sohn 1 ja bereits einen Kredit aufgenommen habe, um den Teil des Hauses, in dem er wohnt, umzubauen (so wie es ihm besser gefällt). Es seien dann angeblich erst in ein paar Jahren erneute Kreditverhandlungen möglich um mit der Bank über die Auszahlung der Geschwister zu sprechen. Bis dahin sollen die Geschwister warten. Es erfolgt keine Verzinsung und auch ein Kaufkraftverlust des Geldes wird nicht abgebildet.

Der Wert des Hauses wurde mutmaßlich zu niedrig (300 T €) und unterhalb des marktübliche Preises (370 T €) angesetzt und beruht auf Schätzungen der Eltern, ein Gutachter war bislang nicht bestellt worden.

Zudem sollen Sohn 2 und Tochter auf ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten. Vertragsentwürfe liegen bereits vor. Ich sehe hier - möglicherweise aufgrund von Unwissenheit oder Naivität - eine Übervorteilung des beschenkten Sohnes und eine Benachteiligung der anderen Geschwister.

Natürlich können die Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Bislang besteht ein sehr inniges Familienverhältnis. Den Eltern wäre auch an Regelung gelegen, die für alle Kinder gerecht ist bzw. soll dies angenommen werden.

Welches Verbesserungspotential oder Alternativen seht ihr?
DANKE!!

erbrecht, Nießbrauch, schenkung, Pflichtteilsanspruch, lebenslanges Wohnrecht
Ich bekomme von meinem Vater das Haus geschenkt, muss ich dem Halbbruder im Falle meines Vaters Tod etwas abgeben?

Hallo zusammen,

bin leider in einem etwas komplizierteren Fall und würde mich sehr über Hilfe freuen!

Ich bin Einzelkind, Mitte 20, meine Eltern haben sich vor einigen Jahren getrennt aber noch nicht geschieden. Die Scheidung soll nun kommen.

Es gibt ein kleines Haus, welches beiden Elternteilen zu 50% gehört, es ist noch nicht ganz abbezahlt, ca. 40k sind noch Schulden drauf.

Meine Vater wohnt noch in dem Haus, möchte auch ungerne ausziehen, meine Mutter möchte ihren Pflichteil haben, das sind nach erster Schätzung ca. 90k.
Mein Vater müsste einen weiteren Kredit aufnehmen, um hier meine Mutter auszubehalten oder das Haus verkaufen.
Da er bereits über 60 ist, würde er wahrscheinlich keinen neuen Kredit mehr bekommen und müsste mich da mit ins Boot holen.

Nun habe ich noch einen Halbbruder, von meines Vaters Seiten.
Diesen kenne ich nicht, mein Vater hat auch keinen Kontakt zu ihm und möchte nicht, dass dieser Mal einen Teil des Hauses erbt (Das Haus sollte dann zu 100% zu mir gehen). Um das zu erreichen, würde er meine Mutter ausbezahlen und das Haus, welches dann ihm zu 100% gehört, mir als Schenkung überschreiben, ohne Wohnrecht für ihn. Er meinte, so würde diese 10-Jahres-Grenze nicht gelten, in der mein Halbbruder im Falle des Todes meines Vaters noch am Haus beteiligt sein könnte.

Ich bin da leider nicht ganz so informiert, was meint ihr?
Würde mein Halbbruder hier dann wirklich von "meinem" Haus nichts mehr antasten können in diesem Szenario?
Die Alternative wäre, das Haus zu verkaufen und unter meinen Eltern aufzuteilen.
Da es aber ein sehr kleines und eher nicht so attraktives Haus für heutige Verhältnisse ist, ist der Preis eben eher gering und die 90k pro Elternteil, da würde mit Sicherheit nicht mehr viel über bleiben in 20 Jahren.
Wäre es daher für mich nicht sinnvoller das Haus über einen weiteren Kredit (Auszahlung meiner Mutter) zu behalten? Dann hätte ich zumindest den Sachwert irgendwann mal.

Danke vorab für eure Hilfe!

eltern, erbrecht, Erbschaft, Geschwister, Kredit, scheidung, schenkung
Einstieg in Hausfinanzierung?

Ich wohne bei meinem Freund und zahle im aktuell Miete. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, wir haben ein gemeinsames Kind.
Aktuell läuft nun die Scheidung zwischen ihm und seiner ersten Frau. Alles einvernehmlich. Anschließend wird sie aus der gemeinsamen Finanzierung aussteigen und in diesem Zuge auch aus dem Grundbuch gelöscht. Nun sagt die Bank, dass sie seine Noch-Ehefrau nur aus der Schuldhaft entlässt, wenn ich mit in die Finanzierung einsteige und mit hafte. Ohne meine Haftung und Mitfinanzierung kann er das Haus nicht halten.
Das Problem dabei für mich ist, dass ich aktuell ja noch nicht im Grundbuch stehe. Das möchten wir tun, sobald wir geheiratet haben um uns die Grunderwerbsteuer vorab zu sparen.

Wenn alles geregelt ist, kommen ohnehin noch hohe Kosten auf uns zu, da das Haus sanierungsbedürftig ist.

Passiert jedoch ein worst-case-Szenario und mein Freund verunglückt, bevor wir heiraten können, erben ja nur die drei Kinder. Da ich aber für die Grundschuld hafte, muss ich den Kredit weiter bedienen.
Richtig?

Was mir nicht klar ist - was genau bedeutet dies für mich ganz konkret finanziell?
Was passiert konkret mit dem Haus?
Welches Erbe (sind ja nur Schulden auf dem Haus) erhalten die Jungs tatsächlich?
Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung meines Freundes?

Da ein Grundbucheintrag alleine schon zeitlich nicht mehr machbar ist vorab - welche Alternativen gibt es um das Risiko für mich zu minimieren?

Ich freue mich über jede Idee und Einschätzung, da die Situation so kompliziert vertrackt ist.

Erbe, erbrecht, Grundbuch, Haftung, Immobilienfinanzierung
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Berechnung der Steuer bei Auflösung eine Landwirtschaftlichen Betriebes?

Hallo und guten Abend,

Ich bin neu hier bei Finanzfrage.net. Erstmal Hallo an alle. Ich hoffe nun endlich hier eine verwertbare Aussage zu finden zu meinem Fall der wie folgt ist.

Es geht um eine Erbengemeinschaft eines noch nicht aufgelösten Landwirtschaftlichen Betriebes. Die Erbengemeinschaft besteht seit 1994. Aus drei Parteien zu je 1/2 und 2 x 1/4. Die Erbengemeinschaft war sich soweit einig. Nur die Steuerliche Lage war nicht klar. Das war so 1999. Dann bestand Interesse einer Kommune an einem Grundstück zum Kauf .

Mit dem Verkauf wären die Steuern zu stemmen gewesen. Wir waren beim Spezialisten für Steuerrecht in der Landwirtschaft um alles abzuklähren.Es war alles geregelt. 1 Woche vor Unterzeichnung springt die Gemeinde ab.

Lässt aber wohlwissend das Ackerland zum Bauerwartungsland eintragen. Was bedeutet das für die Auflösung noch mehr Steuern anfallen. Weil Ackerpreis und Bauerwartungsland ca. Das 10 fachen. Das war 2008. Damit rückte die Machbarkeit in weite Ferne.

Dann gegen 2013. Die Kommune unter neuem Bürgermeister zeigt wieder Interesse. Diesmal in Zusammenarbeit mit einer Baugesellschaft. Treffen mit der Gesellschaft, Vorlage von Bauplänen. Wir mussten ein neues Gutachten erstellen lassen. Die letzten von 1994 und von 2002. Werte alle bekannt. Wieder zum Spezialisten berechnen wegen Steuer. Wohlgemerkt Erbengemeinschaft immer noch einig. Nur die Steuern. Da Bauerwartungsland das Betriebsvermögen hoch hält, und man das nicht durch drei Teilen kann.

Weiter zur Baugesellschaft mehrere Termine, wir wissen was die Gesellschaft Zahlen müsste damit wir die Steuern begleichen können. Termin zur Kaufpreisverhandlung steht. Wir glauben es geschafft zu haben. Zwei Tage vor Termin absagen der Baugesellschaft. Die Erben des angrenzenden Grundstückes wollen doch nicht verkaufen, sondern die Haltefrist von 10Jahren für Steuerbefreiung einhalten.

Jetzt ist fast 2023. Die Nachbarische Erbpartei würde jetzt verkaufen. Baugesellschaft hat kein Interesse mehr. Ersten wegen der Wirtschaftlichen Lage, zweitens weil sie schon genug investiert haben und wieder müssten.

Unsere Erbengemeinschaft immer noch soweit einig. Aber die Steuern. Ich möchte nicht mehr zum Spezialisten. Bin mittlerweile Recht fit In der Erbsache. Nur Steuerlich Blick ich nicht ganz durch. Ich würde es jetzt gerne Auflösen. Weil meine Tante wird bald 80. Hat auch drei Kinder. Wenn die Nachrücken finden wir keine Lösung mehr. Teilungsversteigerung ist Letze Option. Wie gesagt wir sind uns einig. Es ist etwas Vermögen da ich weiß nur nicht ob mein Anteil reicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie berechnet sich meine Steuer auf die Auflösung. Persönlicher Steuersatz? Tabellarischer Steuersatz 0 - 2 Mio € mit 30% bei Steuerklasse 3.? Freibetrag nur ab 55 Jahr möglich, da bin ich raus. Oder greift auch der persönlichen Freibetrag?

Weiß da jemand genauer bescheid und kann mir helfen?

Danke fürs Lesen und eure Antwort.

Grüsse inflames

Erbengemeinschaft, erbrecht
Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Darf Witwe Vaterschaftstest des unehelichen Kindes ihres verstorbenen Ehemannes machen lassen?

Guten Abend,

Mein Sohn ist vor einem halben Jahr verstorben. Er war bis zu seinem Tod verheiratet und hat zwei leibliche minderjährige Kinder hinterlassen.

Ein 21jähriger Sohn stammt aus einer früheren Beziehung. Zu diesem Sohn gab es leider nur sehr wenige Begegnungen.

Mein Sohn hat den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt, so dass noch eine Restschuld durch meine Schwiegertochter als Erbin beglichen werden muss.

Unsere Familie ist allerdings schon sehr lange der Auffassung, dass dieses Kind kein leibliches Kind meines verstorbenen Sohnes sein kann (Vermutung).

Es gibt absolut keinerlei Ähnlichkeiten mit meinem Sohn bzw. zu seinen Halbgeschwistern.

Ich selbst kenne ihn nur von Fotos und bin der gleichen Meinung.

Nun geht es um den Erbschein, der beantragt werden muss, weil das Haus, in dem meine Schwiegertochter mit ihren beiden Kindern noch lebt, verkauft werden.

Sie kann mit einem Gehalt den Kredit nicht auf Dauer bedienen.

Es gibt bereits Kaufinteressenten.

Nun zu unserem Problem.

Der junge Mann kümmert sich um nichts, er gibt keinerlei Auskunft, ob er seinen Erbanteil annehmen oder ausschlagen möchte (null Bock).

Da wir als Familie immer öfter vermuten, dass es vielleicht wirklich nicht das leibliche Kind meines Sohnes ist, nun meine Frage:

Ist meine Schwiegertochter berechtigt, aus o. g. Gründen einen Vaterschaftstest von meinem verstorbenen Sohn und dessen vermeintlichem Sohn beauftragen zu lassen?

Mit freundlichen

und bestem Dank im voraus!

Angelika

Erbe, erbrecht
Bruder und das Erbe unserer Mutter?

Hallo erstmal,

Es wird ein langer Text und ich entschuldige mich schon Mal im Vorhinein. Aber ich hoffe auf ein bisschen Hilfe.

Vorab zur Geschichte. Die letzten 4 Wochen vor dem tot meiner Mutter habe ich sie gepflegt. Im selben Zeitraum war die Flut im Kreis Ahrweiler. Also habe ich nicht nur meine Mutter gepflegt, sondern auch für die Familie meines Bruders und der Familie meiner Schwägerin eingekauft, gekocht, geputzt und gewaschen. Mein Bruder konnte sich deshalb komplett aufs räumen der überfluteten Räume kümmern. Meine Mutter war stink sauer das ich das gemacht habe, sie sagte die würden dir und mir auch nicht helfen. Ich sagte ihr es ist doch mein Bruder. Einen Streit den ich sehr bereue.

Ich wohnte mit meiner Mutter zusammen habe aber manchmal 2 Wochen bei meinem Freund Zeit verbracht. Bin aber immer noch bei meiner Mutter gemeldet. Wenn ich Zuhause war, waren wir einkaufen, waren auf der Bank oder beim Arzt. Ich habe mit ihr alle Sachen des täglichen Lebens erledigt.

Seit dem tot meiner Mutter herrscht hier Krieg.

Mein Bruder möchte,

1) den Hund. Es ist ein Rassehund aber schon 11 Jahre alt. Ich habe sie damals gekauft, Kaufvertrag vorhanden, stehe im Impfpass und bin beim Tierarzt eingetragen. Der Hund war aber über meine Mutter versichert und gemeldet. Versicherung war billiger da sie bis zur Rente öffentlicher Dienst war.

2) Geld. 2014 bekam ich 45.000€ Schmerzensgeld ausgezahlt, der Grund war ein schwerer Verkehrsunfall. Das Geld ging auf das Tagesgeldkonto meiner Mutter. Wir haben uns gut verstanden und vertraut. Von dem Geld sind noch 12.000€ übrig. Mein Bruder behauptet nun das das Geld Teil des Erbes ist. Trotz ich das Gegenteil beweisen kann.

3) mein Auto. Von dem Schmerzensgeld habe ich mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Das wurde auf meine Mutter zugelassen halt weil es billiger war. Jetzt sagt mein Bruder das die Hälfte des Autos ihm sei. Aber der Kaufvertrag läuft auf mich, mein Bruder war bei der Unterzeichnung dabei.

4) ganz wichtig mein Elternhaus. Ich würde das Haus gerne übernehmen. Geld dafür würde mir mein Freund geben. Das Haus hat auch keinen Wert. Das Haus hat nur einen Zugang von ca. 70cm breite. Die Haustüre zu Versetzen geht auch nicht, da das Haus direkt an der Straße steht. Fassade ist angefangen aber nicht fertig gestellt, Schuppen muß abgerissen werden. Gastherme und Sicherungskasten sind neu. Mein Bruder will sehr viel Geld mehr als es wert sein kann. Er will 50.000€.

5) seit dem Verkehrsunfall lebe ich von Sozialsicherung. Die haben immer die Hälfte der Heizkosten übernommen. Geheizt wird mit Erdgas und Ofen. Jetzt hat mein Bruder ca die Hälfte der Kohle aus dem Schuppen geholt und behauptet das wäre ihm.

Könnt ihr mir bitte einen Rat geben.

Der lange Text tut mir sehr leid

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Immobilien

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