Was passiert mit Hausrat bei Todesfall im gemeinsamem Haushalt?

Mein Vater ist kürzlich verstorben. Ich habe schon immer bei ihm gelebt und ihn die letzten Jahre aufgrund Alter & Krankheit gepflegt. Meine Mutter ist auch schon über 20 Jahre tot. Seit Corona hab ich keinen Job mehr und hab mich Vollzeit um die Pflege meines Vaters gekümmert. Wir bestritten unseren Unterhalt von seiner Rente und dem Pflegegeld.

Da sein Konto nach Abgang aller monatlichen Rechnungen trotzdem immer etwas im Minus war und noch alte Kredite (15k+) laufen lohnt es sich nicht wirklich ein Erbe anzutreten, da mich das selbst überschulden würde. Der plötzliche Tod kam für mich trotz seiner Krankheit selbst schon überraschend, daher musste ich jetzt auch erstmal Bürgergeld beantragen, bis ich einen Job gefunden und alles bürokratische hinter mich gebracht habe.

Ich würde natürlich gern weiter in der Wohnung bleiben vorerst. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was bei Erbausschlagung mit dem gemeinsamen Hausrat passiert. Wirklich Zeitwert hat hier eigentlich nichts. Die Möbel sind alle locker 20+ Jahre alt. Zudem existieren noch 2 alte Autos (auch jenseits der 20 Jahre alt), wovon eins abgemeldet ist, da Reparaturwert über Zeitwert liegt. Hatten wir paar Mal versucht als Bastlerfahrzeug loszuwerden, aber wollte nie jemand kaufen. Das zweite Auto wurde stets nur von mir genutzt und war ein Geburtstagsgeschenk zu meinem 18. Geburtstag damals, auf das ich auch in Bezug der Jobfindung weiterhin angewiesen bin. Namentlich lief aber immer alles auf meinen Vater, da es von den Versicherungen her günstiger war. Sonstige Wertgegenstände, Bargeld, Vermögen, Immobilien, Versicherungen etc gab es nicht.

Jetzt steht mir natürlich noch der Gang zum Nachlassgericht an, wo ich aufgrund der Schulden das Erbe eigentlich lieber ausschlagen will. Gleichzeitig hab ich natürlich Angst, dass man mir die letzten Habseeligkeiten auch noch wegnimmt und ich vor dem absoluten Nichts stehe. Es lässt sich ja auch schwer nachweisen, was genau mir im Haushalt gehört und was meinem Vater oder was gemeinsame Anschaffungen waren.

Bin ich durch Erbausschlagung von seinen offenen Krediten & Kreditkarten komplett befreit (werden benachrichtigt, sobald ich vom Bestatter demnächst die Sterbeurkunde ausgehändigt bekomme)? Die Bestattung wird voraussichtlich das Sozialamt übernehmen. Mit was muss ich jetzt rechnen, wie die Sache weiter verläuft, insbesondere was Hausrat und "mein" Fahrzeug betrifft? Wie läuft sowas beim Nachlassgericht und in der Zeit danach genau ab?

erbrecht, Hausrat, Todesfall
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Berechnung der Steuer bei Auflösung eine Landwirtschaftlichen Betriebes?

Hallo und guten Abend,

Ich bin neu hier bei Finanzfrage.net. Erstmal Hallo an alle. Ich hoffe nun endlich hier eine verwertbare Aussage zu finden zu meinem Fall der wie folgt ist.

Es geht um eine Erbengemeinschaft eines noch nicht aufgelösten Landwirtschaftlichen Betriebes. Die Erbengemeinschaft besteht seit 1994. Aus drei Parteien zu je 1/2 und 2 x 1/4. Die Erbengemeinschaft war sich soweit einig. Nur die Steuerliche Lage war nicht klar. Das war so 1999. Dann bestand Interesse einer Kommune an einem Grundstück zum Kauf .

Mit dem Verkauf wären die Steuern zu stemmen gewesen. Wir waren beim Spezialisten für Steuerrecht in der Landwirtschaft um alles abzuklähren.Es war alles geregelt. 1 Woche vor Unterzeichnung springt die Gemeinde ab.

Lässt aber wohlwissend das Ackerland zum Bauerwartungsland eintragen. Was bedeutet das für die Auflösung noch mehr Steuern anfallen. Weil Ackerpreis und Bauerwartungsland ca. Das 10 fachen. Das war 2008. Damit rückte die Machbarkeit in weite Ferne.

Dann gegen 2013. Die Kommune unter neuem Bürgermeister zeigt wieder Interesse. Diesmal in Zusammenarbeit mit einer Baugesellschaft. Treffen mit der Gesellschaft, Vorlage von Bauplänen. Wir mussten ein neues Gutachten erstellen lassen. Die letzten von 1994 und von 2002. Werte alle bekannt. Wieder zum Spezialisten berechnen wegen Steuer. Wohlgemerkt Erbengemeinschaft immer noch einig. Nur die Steuern. Da Bauerwartungsland das Betriebsvermögen hoch hält, und man das nicht durch drei Teilen kann.

Weiter zur Baugesellschaft mehrere Termine, wir wissen was die Gesellschaft Zahlen müsste damit wir die Steuern begleichen können. Termin zur Kaufpreisverhandlung steht. Wir glauben es geschafft zu haben. Zwei Tage vor Termin absagen der Baugesellschaft. Die Erben des angrenzenden Grundstückes wollen doch nicht verkaufen, sondern die Haltefrist von 10Jahren für Steuerbefreiung einhalten.

Jetzt ist fast 2023. Die Nachbarische Erbpartei würde jetzt verkaufen. Baugesellschaft hat kein Interesse mehr. Ersten wegen der Wirtschaftlichen Lage, zweitens weil sie schon genug investiert haben und wieder müssten.

Unsere Erbengemeinschaft immer noch soweit einig. Aber die Steuern. Ich möchte nicht mehr zum Spezialisten. Bin mittlerweile Recht fit In der Erbsache. Nur Steuerlich Blick ich nicht ganz durch. Ich würde es jetzt gerne Auflösen. Weil meine Tante wird bald 80. Hat auch drei Kinder. Wenn die Nachrücken finden wir keine Lösung mehr. Teilungsversteigerung ist Letze Option. Wie gesagt wir sind uns einig. Es ist etwas Vermögen da ich weiß nur nicht ob mein Anteil reicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie berechnet sich meine Steuer auf die Auflösung. Persönlicher Steuersatz? Tabellarischer Steuersatz 0 - 2 Mio € mit 30% bei Steuerklasse 3.? Freibetrag nur ab 55 Jahr möglich, da bin ich raus. Oder greift auch der persönlichen Freibetrag?

Weiß da jemand genauer bescheid und kann mir helfen?

Danke fürs Lesen und eure Antwort.

Grüsse inflames

Erbengemeinschaft, erbrecht
Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Berliner Testament - Kann der Bruder von seiner Schwester noch einen Ausgleich für das Stück Bauland verlangen, dass sie schon vor Jahren erhalten hatte?

Ein Ehepaar verfasst 1980 ein Berliner Testament, in dem ihre beiden Kinder als Schlusserben stehen.

Im Jahr 1988 überträgt dieses Ehepaar das hintere Grundstücksteil an die Tochter, das aber auch nicht erschlossen ist, weil der Ort nur teilerschlossen ist und auch in der Straße, an der dieses hintere Grundstücksteil liegt, lagen überhaupt keine Leitungen, da ist nur ein Feldweg ist.

Gas und Abwasser wird erst 3 Jahre danach im Ort verlegt und wurde von der Tochter dann bezahlt. Andere Leitungen wie Strom, Wasser und Telefon mussten von der Tochter von einer weit entfernten Straße selber bezahlen werden. Als notarieller Wert wurde damals ein Betrag von 15.000,-DM (7.500,-€) von Notar angesetzt.(Mit Text Grundstücksüberlassungsvertrag: Vorweggenommener Erbteil)

2015 ist dann der Vater gestorben. Die Mutter wurde als Vorerbin des Haupthauses ins Grundbuch eingetragen, und ihre beiden Kinder stehen seitdem als Nacherben im Grundstück.

Jetzt ist im Jahre 2022 die Mutter gestorben.

Und die beiden Kinder sind somit eine Erbengemeinschaft und Nacherben.

Dem Sohn reicht jetzt aber nicht die Hälfte des alten Hauses. Der fordert jetzt von dem Gartengrundstück, das die Schwester schon 1988 übertragen bekommen hatte, die Hälfte des heutigen Wertes.

Wie ist in dem Fall die rechtliche Lage? Hat der Bruder ein Anrecht darauf, den jetzigen Wert des Grundstücks der Schwester als Berechnungsgrundlage zu nehmen? Darf er das Grundstück überhaupt noch mitrechnen, wenn beide Kinder schon zur Hälfte im Grundbuch des alten Haupthauses stehen?

erbrecht, Berliner Testament

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