Was für Sonderausgaben muss man zusätzlich zu Kindesunterhalt leisten

4 Antworten

Der Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle und den Berechnungsverfahren der OLG bestimmt. Damit ist ein Grundbedarf des Kindes abgegolten, für den die Kindesmutter keine weiteren Ansprüche stellen kann.

Zum Grundbedarf per Kindesunterhalt kann die Mutter allerdings Sonderbedarf (außergewöhnlicherweise, überraschend auftretender, einmaliger Bedarf) und Mehrbedarf (regelmäßig wiederkehrender Bedarf) geltend machen.

Sonderbedarf wären beispielsweise außergewöhnlich hohe, unerwarteterweise auftretende Arztkosten. Kein Sonderbedarf sind die Kosten für ein neues Handy.

Mehrbedarf können beispielsweise der Beitrag zu einer PKV, Kosten für eine Privatschule, laufende Kinderbetreuung im Kindergarten sein.

Der Alltagsbedarf (Möblierung, Kleider, Schuhe, übliche Schulmaterialien) ist durch die Mutter auch mit dem Kindesunterhalt zu bestreiten. Hier besteht kein Anspruch der Mutter auf weitere finanzielle Unterstützung. Bei einem Computer - sofern er für die Schule notwendig ist - wäre schon ggf. Sonderbedarf gegeben, jedoch sind die Kosten am Einkommen der Mutter zu messen.

Ist die Kindesmutter nicht berufstätig, jedoch wieder verheiratet, so ist das gegenüber ihrem Unterhaltsanspruch gegen ihren neuen Ehemann zu berechnen.

Es ist dennoch nicht verboten, dem Kind etwas zu schenken - z.B. ein Handy, ein Computer, Kleidung, Schuhe, etc. Das sollte jedoch nicht als Geld, sondern als Sachleistung erfolgen, damit das Geld nicht irgendwo bei der Ex-Frau versickert.

Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen. Danke

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Müssen muss man ausser dem Kindesunterhalt nichts weiter, alles andere ist freiwillig und für viele Väter und Mütter auch eine Herzensangelegenheit. In Anwesenheit des Kindes oder Dritter würde ich jegliche Diskussion zu nötigen Anschaffungen für das Kind ablehnen. Man kann über alles reden, aber bitte wie es sich für Erwachsene Eltern gehört ruhig und sachlich und ohne den jeweils anderen unter Druck zu setzen.

Nein. Es gibt auch Sonderbedarf und Mehrbedarf.

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Die Frage ist nicht, ob er es tun muss, sondern ob er es zahlen möchte, oder kann, bzw. beides.

Kann es sein, dass bei Dir der Umstand mitschwingt, dass Dich Dein Ex schlecht behandelt und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, während Dein neuer Freund eben korrekt und großzügiger ist. Denn alles was Du für Deine Kinder tust, oder ganz allein stemmen mußt, hat nichts mit dem Kind Deines Freundes zu tun.

Um die Frage aber präzise zu beantworten. Mit Zahlung des festgesetzten Unterhalts wären die Pflichten erfüllt. Was er extra zahlt ist einfach good will und Sorge für sein Kind, was ich als anerkennenswert empfinde. Besonders weil es viele Männer gibt, die leider nicht korrekt sind.

Was er extra zahlt ist einfach good will

Das stimmt so nicht.

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Vielen Dank für die Antwort, das Problem ist einfach er macht für sein Kind alles und das unterstütze ich sehr, gerade im Hinblick darauf, dass es bei mir nicht so ist. Er kann nicht jeden Wunsch der Tochter ermöglichen, da die Trennung sehr viele Schulden hinterlassen hat. Aber soweit er kann und ich ihm dabei helfe (wie mit dem Handy) ermöglicht er die Sachen. Es war nur generell eine Frage ob er jedes mal das Geld hinlegen muss für so etwas wie ein neuer Kleiderschrank, einen Teppich fürs Zimmer usw. auch Kleidung. Meine Töchter haben zB. viele Kleidungsstücke aussortiert und sie war überglücklich einiges abstauben zu können. Nun muss er aber Geld geben, damit sie ihr Schuhe usw. kaufen kann. Das wundert mich einfach. Egal ob ich alles bezahle oder nicht.

aber vielen Dank

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Ständigen Sonderbedarf braucht Dein Freund nicht finanzieren, denn nur bestimmte Sachen, die einmalig anfallen fallen unter den Begriff Sonderbedarf.

Hier könnt Ihr Euch dazu informieren:

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/index.php

Super vielen lieben Dank. Hat mir sehr geholfen. Wir möchten beide dass es dem Mädel nur gut geht. Aber alles hat auch seine Grenzen.

Vielen Dank nochmals.

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