Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

Gewerbe, Kleingewerbe, Steuern, Vermögen
Einkommenssteuer bei freien Gewerbe?

Hallo ihr Lieben :-)

Ich habe jetzt tatsächlich hier eine Seite gefunden wo man tatsächlich gute Tipps bekommt und jetzt hoffe ich auch auf gute Tipps :-)

Wie schon in der Frage kurz erwähnt, betreibe ich ein freies Gewerbe. Ich erzeuge Lätzchen, Bettschlangen, Decken ect. aus Baumwollstoffen. Mein Gewerbe habe ich angemeldet, und muss jetzt natürlich die Einkommenssteuererklärung abgeben. Ich habe mir immer vorgestellt, dass ich einfach meinen Gewinn eingebe sowie den Verlust. Aber leider geht es doch nicht so einfach wie gedacht. Ich habe leider die Erklärung für 2021 vergessen und muss diese bis Ende der Woche nachbringen.

Ich habe mein Gewerbe erst im Oktober 2021 angemeldet und dementsprechend muss ich jetzt nur eine Erklärung für die drei Monate abgeben. Natürlich ist da jetzt mehr Verlust als Gewinn entstanden. Aber nun gut, ich komme mal zu meinen Fragen.

Werbekosten verstehe ich (z.B. meine Homepage, Visitenkarten, Werbungen..)

Meine Versandkosten verstehe ich auch (leider keine Rechnungen behalten, deswegen werde ich diese nicht absetzten).

Nähmaschine und Plotter verstehe ich auch (so halb ;-) )

Ich habe mir eine Nähmaschine um 600€ angeschafft. Wo könnte ich diese am besten angeben?

Meine Hauptfrage, ich habe ja hauptsächlich Ausgaben beim Stoff. Wo setze ich das den ab? Unter Sonderausgaben? Oder Auch die Füllwatte, Vließ, also mein ganzes Arbeitsmaterial?

Ich komme aus Österreich, falls das eine Rolle spielt.

Ich habe mir schon unzählige Videos angeschaut, aber so ganz Blicke ich leider noch nicht durch. Zu einen Steuerberater möchte ich jetzt nicht wirklich. Da ich voriges Jahr nur ca. 70€ verdient habe und Ausgaben im Wert von ca. 850€ gehabt habe.

Ich bedanke mich schon mal im Vorhinein für eure Tips, Ratschläge und Hilfe :-)

Einkommensteuererklärung, Gewerbe
Finanzamt steuerliche erfassung nicht abgegeben was tun?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im April 2022 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand November 2022). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 2,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

Finanzamt, Gewerbe
Gewerbe in D angemeldet lassen aber Wohnsitz abmelden? Krankenkasse?

Guten Tag,

da ich für längere Zeit in's Ausland möchte, um mich umzuschauen, aber hier noch nicht alles abmelden möchte, folgende Frage und Situation:

Ich habe ein Kleingewerbe über welches ich sowohl Diesntleistungen an Privatpersonen als auch an 2 deutsche Unternehmen anbiete.

Vor Allem eines der Unternehmen legt Wert darauf, dass ich eine Unternehmensform habe, damit sie die Ausgaben an mich steuerlich absetzen können.

Ich habe schon von einer Bekannten gehört, die sich komplett aus D abgemeldet hat und dennoch Rechnungen an deutsche Unternehmen geschrieben hat. Das war wohl auch transparent so kommuniziert und das Unternemhen war damit einverstanden.

Das Unternehmen, für das ich arbeite, ist sich da jedoch unsicher.

Deshalb habe ich mich umgehört und von weiterem Szenario gehört:

Wohnsitz in D abmelden aber Gewerbe bestehen lassen.

Ist das möglich? Wenn meine Dienstleistungen lediglich online stattfinden?

Es geht mir hier außerdem um das Vermeiden der Krankenkassenbeiträge.

Meine KK sagte mir, die Beiträge kann ich nur pausieren, wenn ich keinen Wohnsitz in D gemeldet habe.

Als ich dann fragte, ob abgemeldeter Wohnsitz aber angemeldetes Gewerbe ausreichend seien um die KK Beiträge zu pausieren, sagte die Dame mir, dass ich ja einen Wohnsitz für das Gewerbe bräuchte.

Mein Frage ist im Prinzip, wie kann ich Rechnungen, die rechtens sind an die deutschen Unternehmen schreiben aber die Krankenkassenbeiträge vermeiden?

Gewerbe, Krankenversicherung, Unternehmen, Auslandsaufenthalt

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