Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung. Die Wohnung war bislang vermietet, doch die Mieterin ist im April 2025 unbekannt verzogen, ohne eine neue Adresse mitzuteilen oder die Wohnung offiziell zu kündigen.
Die Mieterin hat die Miete für die Monate März, April und Mai 2025 nicht bezahlt. Die Schlüssel wurden am Tag ihres Auszugs offenbar in der Wohnung zurückgelassen und vom vorherigen Eigentümer an mich übergeben. Ich habe der Mieterin bereits fristlos zum 30. Mai 2025 gekündigt und ihr schriftlich mitgeteilt, dass sie verbleibende persönliche Gegenstände abholen soll.
Da ich noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bin, bin ich unsicher, inwieweit ich rechtlich befugt bin, die Wohnung ab dem 31. Mai 2025 zu betreten, zu säubern oder zu sichern.
Meine konkreten Fragen sind:
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir, wenn ich die Wohnung unbeaufsichtigt lasse oder als „aufgegeben“ behandele, ohne eine rechtsgültige Übergabe durch die Mieterin?
- Bin ich weiterhin verpflichtet, Mietzahlungen oder andere Verpflichtungen zu erfüllen, falls die Wohnung „verlassen“ ist, ich aber noch nicht im Grundbuch stehe?
- Inwieweit kann ich Maßnahmen wie Reinigung, Austausch von Schlössern oder Entsorgung von Gegenständen rechtlich vornehmen, ohne rechtliche Nachteile zu riskieren?
- Wie kann ich mich bestmöglich absichern, um nicht für Schäden, Mietausfälle oder andere Ansprüche haftbar gemacht zu werden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Einschätzung und Handlungsempfehlungen geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen