Einbau Wärmezähler von Eigentümern einer WEG verweigert

3 Antworten

Hallo, für dich folgendes gefunden:

http://www.bitterfelder-spatz.de/wisl_s-cms/_redaktionell/3/Startseite/1669/Das_aendert_sich__im_neuen_Jahr.html

: " für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten müssen Vermieter bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. So schreibt es die Heizkostenverordnung vor.

Alte Warmwasserzähler, die bereits seit dem 1. Januar 1987 laufen, müssen bis zum 31. Dezember 2013 ausgetauscht sein. Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern, die vor dem 1. Juli 1981 in Betrieb waren, um den Verbrauch an Heizwärme zu erfassen, muss der Vermieter ebenfalls bis zum Jahreswechsel durch geeichte Heizwärmezähler ersetzt haben.

Denn die Messdaten alter Geräte dürfen ab 1. Januar 2014 nicht mehr für die Jahresabrechnung verwendet werden. Wurde der Austausch gegen die geeichten Warmwasserzähler oder Heizwärme-Verbrauchsmesser verpasst, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen – aber nur für den Anteil, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde. "

hier schon irgendwie nachvollziehbar :

In naher Zukunft will der Befürworter des Wärmezählers seine Wohnung vermieten. Dadurch besteht die Gefahr, dass der zukünftige Mieter 15% der Heizkosten zurückbehält

Ich hoffe ich konnte etwas helfen. K.

blnsteglitz  23.03.2014, 22:05

jetzt weiß ich endlich warum in unserer Wohnanlage die Zähler eingebaut werden- ich bekomme morgen welche....

Danke für die Aufklärung. A.

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Wenn einer nicht will, muss man ihn verklagen. Und dann entscheidet ein Dritter.

Als Vermieter musst du Wärmezähler einbauen oder 15% Kürzung hinnehmen. Die anderen Eigentümer müssen das eben nicht, was das Abstimmungsverhalten erklärt :-)

Wo liegt das problem, die Zähler nur an den Strängen zu deiner ETW zu verbauen, bevor du vermietest?

G bimager761

ChriDa 
Fragesteller
 20.04.2014, 07:27

Danke für Deine Antwort. Es sieht also anscheinend so aus, dass der Vermieter für dein Einbau verantwortlich ist. Somit dieser die Einbau- und Betriebskosten zu tragen hat. Ich gehe davon aus, dass man die Heizkostenabrechnung nur entweder nach dem alten oder neuem System durchführen kann. Das "ungerechte" dabei ist dann, dass wenn der Vermieter dies finanziert um seinen Pflichten für seine Wohnung nachzukommen, werden zwangsläufig alle Eigentümer werden davon profitieren. Wieder etwas dazugelernt :-)

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