Herd / Kühlschrank

4 Antworten

Manchmal stellt der Vermieter irdendwelche grébrauchte Sachen in die Küche.. das möchte ich nicht.. Bin ich da im Recht.. ?

Nein :-O Unterstellt, die Geräte waren keine Hinterlassenschaften deines Vormieters, muss der Vermieter die Geräte entweder instandsetzen oder diese Einrichtung nur in der gleichen Qualität zur Verfügung stellen, wie bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden. Auch als Gebrauchtgeräte.

Möchtest du neue Gerät mit Energieeffizienzklasse A++ oder einen Induktionsherd mit Schubladenbackraum und Umluft, kaufst du den auf eigene Kosten und kannst beides bei Auszug wieder mitnehmen. Die "Schrottgeräte" lagerst du solange ein.

G imager761

Hallo,

Sieh mal was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn die Geräte Teil der Mietsache sind, dann kommt nach ca. 30 Jahren sicherlich eine Erneuerung in Frage, denn der Vermieter muss die Geräte in einem funktionstüchtigen Zustand halten. Aus rein energetischen Gründen besteht erst einmal kein Anspruch.

Sollten aber an diesen "Museumsstücken" Mängel vorliegen (Kühlschranktür schließt nicht mehr richtig oder der Herd ist nicht voll funktionstüchtig ), dann kannst du als Mieter diesen Mangel dem Vermieter anzeigen, der dann den Mangel (durch einen Handwerker) abstellen muss. Wenn der Handwerker gut ist, wird er dem Vermieter schon sagen, dass sich die Reparatur nicht lohnt und ein neuer Kühlschrank/ Kochherd her muss. Diese neuen Geräte müssten dann vom Vermieter gezahlt werden.

Vermieter sind erfahrungsgemäß von Haus aus " sparsam " ;-)) und auch nicht verpflichtet dir die neueste Technik in die Küche zu stellen.

Ich würde falls finanziell machbar, die vorgeschlagene Variante von LittleArrow vorziehen ! Die alten Geräte in den Keller stellen oder sie dem Vermieter per Unterschrift übergeben und selbst neue Geräte auswählen und kaufen. Ansonsten bleibt bei einem evtl. Auszug die Frage " wem gehören die Geräte " ?

K.

das möchte ich nicht.. Bin ich da im Recht

Es ist Dein gutes Recht, mit dem Hinstellen gebrauchter Geräte nicht einverstanden zu sein. Du darfst selbstverständlich diese Geräte bis zu Deinem Auszug in Deinem Keller zwischenlagern und eigene Geräte hinstellen, die Du beim Auszug mitnehmen darfst. Du profitierst ja von Klasse Axxxxx und nicht Dein Vermieter.

Muß der Vermieter mir einen Anteil bezahlen??

Nein, er kann es tun oder Dir funktionsgleiche Geräte kostenfrei hinstellen.

Diese Situation verlangt demnach eher nach Fingerspitzengefühl beim Fordern und Verhandeln, somit weniger nach einer juristischen Auseinandersetzung.

Also beim Kühlschrank auf jeden Fall, würde ich mal den Hersteller kontaktieren. Die zahlen manchmal sogar noch was für so Geräte, die als Werbemaßnahme dienen....

( über 30 Jahre ist schon lange finde ich )