EÜR Zeile 76 Eintragung bei Betriebsauflösung

3 Antworten

Vermutlich ist Dein Programm so ausgelegt, dass die Betriesaufgabe dort erfasst wird.

mache die Eintragung der Umsatzsteuer bei "Verbindlichkeiten" dann sollte es passen.

Übrigens beachten, wurde während der Tätigkeit etwas angeschafft? PC, Schreibtisch usw. irgendetwas, was noch Wert hat und weiter verwendet wird?

Das wäre auch zu berücksichtigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
jowaku  26.03.2014, 09:02

Auch wenn noch Ware für das Gewerbe oder offene Forderungen an Kunden vh. sind, ist das zu berücksichtigen.

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Hallo nochmal,

in welche Zeile muss ich nun den Restwert des PC´s eintragen und wo die restliche Umsatzsteuer? Werden diese Beträge dann als Gewinn oder Verlust verrechnet?