Keine ETF's kaufen wegen Hauskauf?

Hallo!

Seit letztem Jahr bin ich in meinem Berufsleben angekommen und frage mich nun, wie ich mich um meine Altersvorsorge kümmern soll. Mein grosses Ziel ist es in ungefähr 10 Jahren ein kleines aber feines Haus zu bauen. Meine Berufung als Handwerker bringt den Vorteil mit sich, dass ich beim Bau selbst viel machen kann.

Nun ist es so, dass diese Immobilie ja gewissermassen schon eine Altersvorsorge ist. Deswegen stellt sich mir die Frage, ob ein zusätzliches investieren in ETF's sinnvoll ist. Durch einen monatlichen Sparplan schmäler ich ja mein "Vermögen in echtem Geld", von dem ich so viel wie möglich auf der Seite haben will, wenn der Hausbau beginnt. Und wie viel meine ETF's 2033 noch wert sind, weiss niemand.

Da stellt sich mir nun die Frage, ob es nicht ratsamer ist, keinen ETF-Sparplan zu beginnen und dafür ein Festgeldkonto (Festgeldleiter) einzurichten.

Was mich so unsicher macht ist, dass man aus aller Munde hört, dass ETF's eine wirklich gute Sache sind, welche über die Jahre massive Renditen einfahren können. Für die Altersvorsorge also ziemlich genial.

Gibt es jemand, der vor einem ähnlichen Dilemma steht wie ich? Wer könnte mir bei dieser Frage professionell helfen?

Danke!

EDIT: Ich bin übrigens 29 Jahre alt, falls das eine Rolle spielt.

Altersvorsorge, Rente, ETF, ETFs, Festgeld, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, ETF-Sparplan, Festgeldanlage
Bei Immobilienkauf vom Privateigentümer, kann man die Immobilie irgendwie reservieren?

Ich komme aus einem anderen EU-Land, deswegen sorry wenn ich etwas grammatisch oder fachlich falsch schreibe,

Es geht um Folgendes:

Wie kann ich eine Immobile für mich sichern, dass die nicht für jemand anderen verkauft wird.

In Ungarn z.B gibt es zwei Arten von verbindlicher Reservierung einer Immobile:

Anzahlung(auf ungarisch: "előleg") des vereinbarten Kaufpreises vor Notar oder vor einem Rechtsanwalt, úblich ist 10%

Wenn der Kauf nicht zustande kommt egal wegen welcher Partei, muss der Eigentümer für den Kaufinteressente die Anzahlung zurückzahlen.

Andere Option:

jetzt weiß ich nicht, ob ich es richtig übersetze:

eine Anzahlungsumme darangeben (auf ungarisch: foglaló")

üblich ist hier auch das 10% des Kaufpreises.

Diese Zahlung wird auch vor einem Notar oder vor einem Rechrsanwalt gemacht und muß noteriell beurkundet werden.

Wenn der Kauf in diesem zweiten Fall platzt, weil der Verkäufer sich anders überlegt hat, muß er die Anzahlungssumme doppelt zurückzahlen.

Wenn der Kaufinteressamte hat er sich anders überlegt, und doch nicht kaufen möchten, verliert er die Anzahlungssumme.

Wie gesagt, was ich hier beschrieben habe, ist nach ungarischem Recht, weil ich mich nur damit auskenne.

Hoffentlich kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen, wie ich mich hier in BRD bei einem Kauf absichern kann.

Vielen Dank schon mal.

Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Anzahlung, Privatverkauf
Wie Barvermögen anlegen, um laufende Kosten einer Immobilie zu decken?

Hey Leute,

ich habe Fragen zu einem hypothetischen Szenario und wie man investieren sollte. Folgende Zahlen:

  1. Ein Haus, das keine Mieteinnahmen, aber jährliche Kosten von ca. 4k Euro generiert. Das Haus soll genau in diesem Setting verbleiben, also weder vermieten, noch verkaufen, noch Eigennutzung.
  2. Barvermögen in Höhe von 50k EUR auf der Bank.
  3. 26k investiert in einen aktiv (von der Bank) gemanageten Fonds, der vor etwas mehr als einem Jahr noch 29,5k wert war (die Fondsmanager haben meiner Meinung nach bei der Leitzinserhöhung gepennt und sind auf niedrigverzinsten Papieren sitzen geblieben) und sich laut Bank (wegen Umschichtung in Wertpapiere mit höheren Zinsen) in 3 Jahren wieder erhöht haben dürfte. Dieser Fonds verursacht jährliche Gebühren von 550 EUR.

Mein Ziel: Die 4k Kosten für das Haus weitestgehend durch Zinsen/Dividenden mit Hilfe des Barvermögens decken.

Was würdet ihr empfehlen? Die Entwicklung des aktiv gemanageten Fonds stimmt mich natürlich nicht gerade glücklich und ich hätte das Geld darin eigentlich gerne wieder liquide (zumal aktive und passive Fonds über einen längeren Zeitraum eh meistens dieselbe Performance haben, also frage ich mich wofür man da eigentlich zahlt!?). Würdet ihr empfehlen, diese Anlage aufzulösen und somit den Verlust von ca. 3,5k zu realisieren oder irgendwie auf das "Berappeln" des Fonds in 3 Jahren zu warten (und in der Zwischenzeit ohnehin über 1,5k Gebühren zu zahlen)? Ich tendiere klar zu Ersterem, aber will natürlich eure Meinung wissen! :)

Abseits des Fonds-Themas - sagen wir also mal, wir hätten 76k zum Investieren - wie würdet ihr das für maximale jährliche Dividenden/Zinsen bei wenig Risiko & Aufwand anlegen?

Eure Antworten interessieren mich wie immer sehr. Vielen Dank und euch ein schönes Wochenende!

Gruß von Jani

Aktien, Bank, Dividende, ETFs, Fonds, Haus, Immobilien, Zinsen
Unverheiratetes Paar: Eigentumsanteil des Partners an gemeinsamer Immobilie abkaufen?

Vor 8 Jahren haben mein Lebensgefährte und ich eine gemeinsame Immobilie zur Eigennutzung erworben, im Grundbuch stehen wir beide mit gleichen Anteilen. Nun steht die Trennung bevor und wir sind uns einig dass ich die Wohnung übernehme, also seinen Eigentumsanteil abkaufen werde. Wir haben zu gleichen Teilen Eigenkapital miteingebracht und auch die Finanzierungsraten sowie Sondertilgungen jeweils zu gleichen Teilen erbracht. Die Finanzierung bestand aus 2 Darlehen, von dem eines bereits vollständig getilgt ist, das andere wird aktuell noch bedient und würde, Zustimmung der Bank vorausgesetzt, künftig von mir alleine übernommen werden.

Zum einfachen rechnen hier die Eckdaten, gerundet:

Kaufpreis 200.000,-

Kreditrestschuld 60.000,-

Im Streitfall wäre ja der Verkehrswert, also der aktuell zu erzielende Verkaufspreis abzüglich noch offener Restschuld relevant. Sein Anliegen ist jedoch nur, jeden Euro wiederzubekommen, den er in den Kauf und die Finanzierung gesteckt hat, inkl. Kaufnebenkosten wären das bis dato ca. 75.000,-

Ich verzichte auf die Möglichkeit, rückwirkend für die letzten 8 Jahre Miete vom ihm einzufordern, im Gegenzug berücksichtigen wir aber auch den Wertzuwachs der Immobilie seit Kaufdatum nicht. Den ich konservativ auf 250.000-275.000 schätzen würde.

Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:

-         Ist unsere Herangehensweise „vernünftig“? (ich weiß dass das eine sehr subjektive Einschätzung erfordert, mich interessiert es jedoch einfach auch dahingehend ob wir etwas entscheidendes, finanzielles außer Acht lassen. Mir ist z.B. bewusst dass ich erneut Kaufnebenkosten für seinen Anteil aufbringen muss (da unverheiratet).

-         Liegt es -sofern Einigkeit besteht- komplett in unserer Entscheidung, welchen Betrag wir festsetzen, und teilen wir diesen dann schlicht und einfach dem Notar mit?

-         Welche Dinge gilt es noch zu berücksichtigen oder zu beachten? (evtl. auch steuerlich?)

 

 Danke fürs Lesen bis hierher und vielen Dank im Vorfeld für alle Antworten/Tipps/Hinweise.

Liebe Grüße,

Sabine

Finanzierung, Immobilien, notar, Trennung, Auszahlung
Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

Immobilien, Inkasso, Miete, Mieter, Mietrecht, Recht, vermieter, Vermietung., Vermietung und Verpachtung
Wie risikoreich ist es Kopien von Personalausweis, Grundbuchauszug, Festgeldkonten usw. abzugeben?

Guten Tag,

unsere Tochter möchte demnächst wegen ihres Studiums eine Wohnung in einer anderen Stadt anmieten.

Dort ist sie schon auf eine interessante Wohnung gestoßen. Deren Vermieter arbeitet mit der Firma "Apato" zusammen, wo Interessenten online einen sogenannten "Mieterpass" erstellen sollen. Neben div. persönlichen Angaben sollen dort auch Unterlagen in diesen virtuellen Mieterpass hochgeladen werden, u. a. eine Kopie des Personalausweis, letzte Gehaltsabrg., Auskunft des jetzigen Vermieters, usw., usw.

Da sie während des Studiums wenig Einnahmen haben wird, würden wir auch noch für Sie bürgen. D. h. um unseren soliden finanziellen Background zu beweisen, müssten wir außer Rentenbescheiden auch noch Kopien von Tages- und Festgeld-Kontoauszügen und den Grundbuchauszugs unserer Eigentumswohnung ins Internet hochladen. Dort hätten dann verschiedene Mitarbeiter des Vermieters, der o. g. Firma und sonst noch wer Zugriff.

Kommt mir in Sachen Datenschutz und Sicherheit sehr bedenklich vor. Kürzlich gab es auch noch eine offizielle Warnung des Bundesamtes für IT-Sicherheit, man solle keine Ausweiskopien ins Internet oder per Email senden.

Ähnlich wie bei dem o. g. Vermieter und Apato ist es auch bei der sog. Plus-Mitgliedschaft von Immoscout24: auch hier sollen Dokumente hochgeladen werden. Und in Prinzip kann jeder, der angibt, Vermieter zu sein, dann Zugriff darauf haben?

Falls man aber sich weigert, Kopien von Dokumenten zu versenden, hat man natürlich auch schlechte Karten bei anderen, mutmaßlich seriösen Vermietern. Und das auf dem engen Wohnungsmarkt einer Uni-Stadt.

Frage: wie handhaben andere solche Angelegenheiten? Kopien von Ausweis, Grundbuch und ähnlichem übers Internet zur Verfügung stellen? Oder sich grundsätzlich nicht darauf einlassen?

Für Antworten danke im Voraus

Datenschutz, Immobilien, Mietwohnung, vermieter, Personalausweis
Gefahr von Erbschaftssteuer in D mit Schweizer-Steuerwohnsitz?

Ich habe in Deutschland im März 2016 ein Haus gekauft, damals konnte ich wegen Nachbars Wärmepumpe in der Schweiz nicht schlafen. Ich habe jedoch nie dort gewohnt, der Nachbar montierte im Nov. 2016 eine technisch bessere WP. Das Haus in D vermiete ich als Ferienhaus.

Nun bin ich in der Schweiz am Renovieren und muss den Dachboden räumen. Ausserdem habe ich viele Inserate im Internet für das Haus in Deutschland für «Wohnen auf Zeit für vorübergehenden Gebrauch.» Leider weiss ich nicht wohin mit den Sachen vom Dachboden jetzt kommt die Frage:

Eine Möglichkeit wäre die Garage beim Haus in Deutschland. Nur habe ich dieses Jahr folgenden Artikel im Netz gelesen: bb)Auch wenn dieser Erblasser nicht deutscher Staatsangehörigkeit war, aber wenn er in Deutschland gewohnt hat und sein Umzug in die Schweiz nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, bleibt das deutsche Nachlassgericht für seinen gesamten weltweiten Nachlass zuständig, wenn er (auch) in Deutschland Vermögen hinterlässt (Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO).

Ich habe bei frag einen Anwalt eine Frage gestellt, wie lange man in Deutschland steuerpflichtig sein müsste (also 2. Wohnsitz haben müsste) bis dieses Gesetz bb in Kraft tritt, dass die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland steuerpflichtig werden. Der Jurist hat mir die anderen Fragen beantwortet, diese Zeitangabe kam nicht. Ich zahle jedes Jahr Vermögenssteuern in der Schweiz ich möchte nicht, dass mein Sohn noch Erbschaftssteuern von meinen Aktien bezahlen muss. Für das Haus in D muss er Erbschaftssteuern bezahlen, wenn mir etwas passiert vor dem Verkauf. Verkaufen will ich das Haus 2026.

Dem Finanzamt kann ich mit Inseraten beweisen, dass ich versucht habe Wohnen auf Zeit zu vermieten. Für Feriengäste habe ich dieses Jahr keine Zeit.

Was ist, wenn ich meine Sachen vom Dachboden in der Schweiz in Deutschland in der Garage lagere, bis die Renovation fertig ist ca. 6 Monate. Das Haus kann ich auch ohne Garage vermieten. Das Haus hat 100 m2 Stauraum auf dem Dachboden.

Wie beurteilt ihr die Gefahr, dass Nachbarn in Deutschland vom Finanzamt befragt werden ob ich das Haus in D benutzt habe? Die Nachbarn würden ab und zu mein Auto sehen, die Beweislast wäre dann bei mir, dass ich nicht im Haus war. Bis jetzt muss ich nur die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern, von meinen CH-Einkommen und Vermögen weiss das Deutsche Finanzamt nichts.

Die neue Zürcher Zeitung schrieb erst nach 5 Jahren Wohnsitz oder 2. Wohnsitz in Deutschland müssen die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland Erbschaftssteuern zahlen. Frag einen Anwalt hatte keine Zeitspanne angegeben, ich habe im Netz auch keine Zeit gefunden. Wie gefährlich ist dieser Artikel Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO?

Würdet ihr aus Sicherheitsgründen einen Lagerraum in der Schweiz suchen, wegen dem Finanzamt? Oder kann mir jemand eine Zeitspanne angeben für Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO. Ich finde solche Gesetze von Deutschland verheerend. Mein Aktienkapital ist höher als der Hauswert in D. Danke für Antwort

Immobilien, Steuerrecht
Wie kann man am günstigsten ein Haus an den Schwiegersohn abgegeben?

Hallo zusammen,

unsere Tochter ist leider im Alter von 35 Jahren von uns gegangen. Unser Schwiegersohn ist für uns wie unser eigenes Kind. Ich habe selbst eine ältere Mutter (93 J.) und einen Bruder (65 J.); ich möchte jedoch, dass keiner der beiden etwas erbt, bzw. eben nur mögliche Weinbergle usw. aber nicht unser (von mir und meiner Frau) bewohntes Haus (Verkehrswert ggf. 400.000€). Dies würden wir gerne dem Schwiegersohn vererben / schenken / kostengünstig zukommen lassen. Geld wollen wir eigentlich nicht von ihm. Ich werde 70 und meine Frau 69, wie lange wir noch leben, dass weiß nur der liebe Gott.

Für uns sollte die Sache am liebsten zeitnah angegangen werden. Recherchen zufolge ist das Vererben doch die ungünstigste Lösung? Eben durch den Pflichtteil für meine Mutter / Bruder und eben der Erbschaftssteuer.

Mit einer Schenkung lese ich nur, dass hier die Schenkungssteuer anfällt und natürlich sofern wir unter 10 Jahren versterben, auch mein Bruder / Mutter einen Pflichtteil fordern könnten?

Ist ein Verkauf an den Schwiegersohn sinnig? Wir würden die Immobilie somit von ihm mieten und ihm so das Geld wieder "zurückführen"? Noch dazu könnte er so mögliche Reparaturen über die Steuer absetzen usw.

Ich bin total ratlos was die günstigste und für ihn / uns beste Lösung ist.

Mit freundlichen Grüßen,

HM

Erbschaft, Immobilien, Schenkungssteuer
Einführung einer Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) nach mehr als 10 Jahren möglich?

Hallo Community,

wir haben eine familiäre Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund mehrerer Erbvorfälle. Das heißt, jegliche Kommunikationen haben unter uns, in der Familie, stattgefunden ohne jeglichen (außer)-ordentlichen Eigentümerversammlung. Eine Partei besitzt die hälfte einer Wohnung dieser Gemeinschaft.

Da wir wissen, dass diese Person keine finanzielle Mittel vorweisen kann und es aus privaten Streitigkeiten nicht möglich ist, dass die Person in die geteilte Eigentumswohnung ziehen kann, haben wir aus familiären Sinn und der Fairness zu Gute jegliche Kosten zum Tragen der Wohnung selbst übernommen. Damit hatten wir bis jetzt auch kein Problem. Man muss noch dazu sagen, dass diese Wohnung u.a. aufgrund von einer fehlender Heizung und Weiterem nicht bewohnbar ist und hier auch keine Mieteinnahmen zustande gekommen sind. Sie steht bis heute leer.

Nach mehr als 10 Jahren möchte diese Person nun ausbezahlt werden oder den Anteil verkaufen. Das ist natürlich auch das Recht dieser Person. Wir möchten diese Wohnung gerne behalten und haben nach einer Wertermittlung ein dem Resultat entsprechendes Angebot erstellt. Die Partei möchte dieses Angebot nicht annehmen, da die Person sich durch einen Verkauf mehr erhofft.

Nun wird diese Person leider sehr persönlich und stellt uns unter Druck, die Wohnung an eine dritte Person zu verkaufen. Dies geschieht aber aktuell nicht über den Rechtsweg. Auch zu einer ihr zustehende Zwangsversteigerung ist es bisher nicht gekommen.

Aus diesem Grund möchten wir für uns alle und nicht nur für die hier angesprochene Person fair werden und eine Jahresabrechnung einführen. Nicht mal rückwirkend, sondern einfach nur ab diesem Jahr bis wir zu einer Einigung (Verkauf, Auszahlung, etc.) kommen. Ist es möglich, eine solche Jahresabrechnung nach der langen vergangenen Zeit einzuführen?

Vielen Dank!

eigentumsrecht, Immobilien, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnen, Eigentümergemeinschaft
Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

Absetzen, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, einkommensteuer, Immobilien, Kredit, Steuererklärung, Steuern, Zinsen
Darf man mit Räumungsklage drohen?

Ich vermiete ein Ferienhaus. Ein Paar aus Norddeutschland hat angefragt um mein Ferienhaus zu mieten bis sie eine Wohnung gefunden haben, da der Herr anfangs dieses Monats eine Stelle in der Schweiz angetreten hat und mein Ferienhaus in Deutschland nur gerade 3 km vor der Schweizer Grenze steht.

Die Mieter haben einen Mietvertrag eindeutig "für vorübergehenden Gebrauch" für 6 Monate wobei sie mit 6 Wochen Kündigungsfrist ausziehen können.

Ich wurde komplett überrumpelt, als ich einen Besuch abgemacht hatte. Ich wollte den Rasenmäher instruieren und ich habe den Mietern Belege der NK abgegeben, damit sie sehen was ihre Kaltmiete beträgt, da der Mietpreis pauschal inkl. aller NK ist. Der Mieter hat mir vorgeschlagen, er könne meine Möbel verkaufen, damit sie Möbel kaufen können und nach ihrem Geschmak einrichten. Die Mieter hatten vor Ihrer Anfrage jedoch ein Video mit Rundgang durch das ganze Haus gesehen, der Link war in den Inseraten, sie haben meine Möbel gesehen, ich habe beim Einrichten des Hauses 90 % neue moderne Möbel gekauft vor 7 Jahren und das Haus hatte viele Leerstände, die Möbel sind noch ziemlich neu. Obwohl ich gar nicht weiss, ob ich das Haus später verkaufen werde, wollten die Mieter ein Vorkaufsrecht sichern.

Die Garage durfte ich nicht sehen, sie haben verweigert, dass ich ihnen erkläre wie der Rasenmäher funktioniert. Jetzt werde ich den Verdacht nicht los, dass sie von meinem Möblen einen Teil in die Garage gestellt haben. Im Wohnzimmer waren meine Möbel noch das Haus hat jedoch noch 3 Schlafzimmer.

Heute habe ich bei Haus und Grund angerufen, wollte Wissen was eine Räumungsklage kostet. Die Mieter erhalten von mir ein Schreiben, dass ich der Entfernung meiner Möbel widerspreche und dass ich bei vertragswidrigem Verhalten auch berechtigt bin für eine fristlose Kündigung vor Ablauf des Vertrages. Ausserdem habe ich den Mietern im Schreiben klar gemacht, dass es keinen Anschlussvertrag gibt, es bestehen Differenzen zu den Vorstellungen der Mieter. Die Mieter haben keine Chance auf Mieterschutz, da bei Wohnraum für vorübergehenden Gebrauch der Mieterschutz nicht gilt. Wenn die Mieter behaupten sie finden keine Wohnung bis anfangs Juli, dann äusserte ich bei Haus und Grund könnte ich den Mietern sagen, wenn sie wegen einer Räumungsklage ein Gerichtsverfahren riskieren, haben sie Schwierigkeiten für Jobsuche, Wohnungssuche. Die Frau studiert noch. Haus und Grund riet mir nichts dergleichen zu sagen. Warum? Kann mir das jemand erklären? Was für eine Angriffsfläche hätten die Mieter dadurch? Ich werde den Rat vom Anwalt von Haus und Grund folge leisten.

Vorbei gehen zum Haus besichtigen kann ich nicht, es würde schnell als Hausfriedensbruch taxiert. Was macht man, wenn man der Verdacht hat, dass vertragswidrig gehandelt wurde? Ich hoffe meine Möbel bekommen keinen Schaden, sollten diese von den Zimmern entfert worden sein. Ich war nur im Wohnzimmer. Den Arbeitsvertrag und Pässe der Mieter habe ich erhalten, relativ hohes Einkommen.

Immobilien, Mietvertrag
Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?

IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.

Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.

In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?

Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?
Immobilien, Steuern
Steuerrecht für Mieteinnahmen in Deutschland, wohnhaft in Schweiz?

Ich bin Schweizerin, wohne in der Schweiz und muss in Deutschland Mieteinnahmen von einem Haus in Deutschland versteuern.

Ich habe die Mieteinnahmen mit Anlage V korrekt eingereicht, von den Ausgaben habe ich alle Belege dazugelegt. Da das Haus in Deutschland als Ferienhaus vermietet wird, also auch Leerstände hat und die Nebenkosten relativ hoch sind, resultierten nach den 2 % Abschreibung noch Euro 3000 Nettoeinkommen.

Dann kam Post vom deutschen Finanzamt. Auf dem Mantelbogen, welcher mir zugestellt wurde für beschränkt steuerpflichtige Personen, wird auch nach dem Einkommen in der Schweiz gefragt.

Welche Rechte hat das deutsche Finanzamt?

Dass ich in der Schweiz auf meiner Steuererklärung die Einnahmen von Deutschland deklarieren muss ist mir klar, ich bin in der Schweiz an meinem Wohnort steuerpflichtig. In der Schweiz gibt es einen höheren progressiveren Steuersatz für mich, da das Einkommen vom Haus in Deutschland zu meinem Einkommen gezählt wird für die Satzbestimmung. Trotzdem liegt dieser Protzentsatz nur bei 5,7761 %. Da wir Kantons- und Gemeindesteuern haben zahle ich ca. 10.54 % Einkommenssteuer für ein Einkommen von 64'000. Dazu Vermögenssteuern im Promillebereich. Die Einnahmen in Deutschland muss ich in der Schweiz nicht versteuern, diese werden tatsächlich nur zur Satzbestimmung verwendet.

Was darf Deutschland? Darf das Finanzamt in Deutschland mein Einkommen in der Schweiz auch zu den Mietzinseinnahmen zählen für die Satzbestimmung, obwohl ich nie in Deutschland wohnte und nie unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig war? Oder darf ich Widerspruch machen, es geht Deutschland gar nichts an wie viel Einkommen ich in der Schweiz habe? Da in Deutschland die Steuern 3 x so hoch sind wie in der Schweiz, macht es für mich einen Unterschied wie ich die Einnahmen des Hauses in D versteuern muss. 3000 Euro Einkommen liegt unter der Grenze wo Deutschland Steuern verlangen kann, mit meinem Schweizer Einkommen zusammengerechnet heisst es für mich auch in Deutschland Steuern bezahlen. Danke für Antworten.

Immobilien, Steuerrecht
Erbschaftssteuer für beschränkt Steuerpflichtige?

Ich wohne in der Schweiz und mein Sohn mit Familie wohnt auch in der Schweiz. Ich habe in Deutschland ein Haus, vermiete dieses als Ferienhaus und habe im Internet versucht herauszufinden, was mein Sohn beim Erben in Deutschland an Erbschaftssteuern abliefern müsste. Eigentlich möchte ich dieses Haus nach 10 Jahren Haltedauer (keine Spekulationssteuer mehr) verkaufen, aber niemand weiss wie lange man lebt, es interessiert mich einfach.

Im Internet habe ich einen Artikel gefunden und bitte um ein konkretes Beispiel, weil ich den Inhalt nicht verstehe. Ich will nie in Deutschland wohnen, die Gesetze sind für mich nicht akzeptabel. Ich bin mit den Mieteinnahmen in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

vom Internet kopiert bei § 16 ErbStG Freibeträge

(2) In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 3) wird der Freibetrag nach Absatz 1 um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht dem Verhältnis der Summe der Werte des in demselben Zeitpunkt erworbenen, nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögens und derjenigen, nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallen sind, zum Wert des Vermögens, das insgesamt innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallenen ist. Die früheren Erwerbe sind mit ihrem früheren Wert anzusetzen.

Ich hoffe jemand kann mir ein Beispiel machen mit folgenden Angaben, mein Sohn hat in den letzten 10 Jahren nichts geschenkt erhalten.

Wert des Hauses in Deutschland 400'000. Gleichzeitig würde mein Son in der Schweiz ein Haus erben mit 1'200'000 Wert und Aktien im Wert von 400'000. Angenommen es ist alles in Euro umgerechnet.

Wir Schweizer bezahlen jedes Jahr Vermögenssteuern, dafür gibt es für direkte Nachkommen keine Erbschaftsteuer, mich interessiert was mein Sohn für das Haus in Deutschland in D an Erbschaftssteuern bezahlen muss.

Erbschaftssteuer, Immobilien, Steuern
Was können wir tun, Parkplatz doppelt vergeben?

vor 2 Jahren haben wir zwei Wohnungen mit Tiefgaragenstellpätzen erworben.

Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass einer der unsererseits erworbenen Tiefgaragenstellplätze in der Teilungserklärung (fälschlicherweise) zwei unterschiedlichen Wohneinheiten zugeteilt wurde.

Der Stellplatz wurde jedoch seit Baujahr, durch unseren Vorbesitzer genutzt und es bestand zu keinem Zeitpunkte eine Unklarheit bzgl des Eigentums.

Nun wurde eine andere Wohneinheit verkauft - deren Vorbesitzer ebenfalls zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf den Stellplatz gestellt hatte und der diesen auch im Vorfeld nicht mit angeboten hat.

Der zuständige Notar hat jedoch den Stellplatz (laut Teilungserklärung) mit in den Kaufvertrag aufgenommen, weswegen der Käufer der anderen Wohneinheit nun auf sein Recht der Nutzung pocht.

Wir kommen leider an keiner Stelle weiter, da sich weder die damalige Hausverwaltung, noch die aktuelle Hausverwaltung, das seinerzeitige Maklerbüro oder der Verkäufer für Zuständig hält.

Unsere konkrete Frage ist; wer muss sich um die Angelegenheit kümmern? Denn wir hätten die Wohneinheiten nicht zu dem Preis gekauft, wenn klar gewesen wäre, dass wir den Stellplatz teilen müssen.

Der Verkäufer sagt, dass ihm der Parkplatz schon immer gehört hat und ihm die doppelte Vergabe nicht bekannt war. Das Maklerbüro teilt ebenfalls mit, dass es nicht zuständig sei, da wir den Parkplatz rechtskräftig gekauft hätten.

Wir drehen uns im Kreis…

Immobilien, Immobilienkauf, Immobilienverkauf
Erbengemeinschaft: Wohnungsverkauf durch Zwangsversteigerung?

Folgende Situation:

In einer zerstrittenen Familie gibt es eine Immobilie, die ursprünglich einem Ehepaar mit drei Kindern gehörte. Nach dem Tod des einen Ehepartners wurde die Immobilie vom überlebenden Ehepartner weiter genutzt, allerdings stehen seitdem die Kinder mit ihren Pflichtanteilen im Grundbuch (je 1/6). Inzwischen ist der überlebende Ehepartner stark dement, kann die Immobilie nicht mehr nutzen und wird von einem der drei Kinder rechtlich bevormundet.

Das Kind, das die Vormundschaft für den überlebenden Ehepartner ausübt, möchte die Wohnung gerne verkaufen. Eines der Geschwister, ebenfalls 1/6 im Grundbuch, hat kein Vertrauen in eine redliche Auflösung der Erbsache bzw. des Besitzes, und möchte vorab einen Gutachter zur ungefähren Wertermittlung beauftragen. Dieser Vorschlag lehnt das Kind, das die Vormundschaft innehat, ab und droht mit einer Zwangsversteigerung der Besitzanteile.

Wie man schon raushört stehen dahinter jahrzehntelange Konflikte. Diese werden sich auch nicht mehr kitten lassen.

Es geht daher nur um formale Fragen:

  1. Kann man in einer Erbengemeinschaft eine Begutachtung erzwingen, wenn nicht alle Erben dieser zustimmen?
  2. Unter welchen Bedingungen kann eine Zwangsversteigerung betrieben werden?
  3. Wie kann man Auskunft über die genauen Eigenschaften der Immobilie erhalten (Teilungserklärung, Grundrisse, Vermietungserträge, Ausstattung/Modernisierungen etc), die bislang durch das verwaltende Kind zurückgehalten wurden? Hat man darauf mit 1/6 Besitzt ein Anrecht?

Bin neugierig auf eure Anregungen.

Erbengemeinschaft, Immobilien, Verkauf, Zwangsversteigerung
Was gilt als vorübergehender Gebrauch?

Da ich mit einer unbeschränkten Vermietung meines in Deutschland stehenden 4 Zimmer-Hauses ganz schlechte Erfahrungen gemacht hatte, die Mieter machten extra Sachen kaputt und unterstellten mir diese (Mieterbund und ein Jurist der Mieter rügte mich ungerechterweise, ich konnte nicht mehr schlafen), leider haben sich die Mieter geweigert das Übergabeprotokoll zu unterschreiben, vermiete ich nur noch als Ferienhaus und zum vorübergehenden Gebrauch, damit ich als Vermieterin mehr Rechte habe.

Leider bekomme ich wöchentlich ca. 10 Anfragen von ukrainischen Flüchtlingen. Das Haus hat Baujahr 2010 und ist neuwertig, habe viel investiert und renoviert.

Ich will das Haus nach 10 Jahren Haltedauer 2026 verkaufen (Grund das deutsche Mietrecht von 10 Greichtsfällen gewinnt 9 x der Mieter). Mein Kollege versuchte seine Eigentumswohnung in Frankfurt im obersten Stock im 14. Stock zu verkaufen, die Mieterin hat den Interessenten bei Besichtigung gesagt, es hätte Wasserschäden und sie habe das lebenslange Wohnrecht, was beides nicht stimmt. Der Makler hat aufgegeben, obwohl er mehr als 10 Interessenten hatte. Die Mieterin hat kein Tel. mehr abgenommen, keine Mails mehr beantwortet, der Makler konnte keine Besichtigungstermine mehr abmachen. Der Kollege hat der Mieterin Euro 20'000 angeboten, wenn sie auszieht. Es war nichts zu machen.

Ich kriege die Immobilie in Deutschland nicht zurück auch eine Eigenbedarfskündigung würde vor Gericht nicht für mich entschieden, da ich nur für einen 2. Wohnsitz eine Eigenbedarfskündigung machen könnte. Ich kann nicht alle Sachen nach Deutschland zügeln. Ausserdem würde das Schweizer Steueramt Steuerhinterziehung veranlassen, da ich in der Schweiz jedes Jahr Vermögenssteuern bezahle. Das Steueramt würde Personen der Gemeinde bei mir in der Schweiz vorbeisenden zum Klingeln. (Hat der Leiter schon gemacht). Ich kann unmöglich einen 1. Wohnsitz in Deutschland annehmen.

Wie bringt man Flüchtlinge vor einem Verkauf aus dem Haus? Selbst wenn ich ein WG-Zimmer für mich als Eigentümerin als 2. Wohnsitz behalten würde um § 573a Abs. 1 das erleichterte Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, gilt dieses Recht nicht, wenn die Wohnung dem WG-Bewohner mit Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wurde. Wenn man 1 Flüchtling aufnimmt, kommt dann die Schwester, die Schwägerin oder die Eltern nach, das Haus hat 7 Betten in 3 Schlafzimmern. Das Wohnzimmer hat mit Küche 50,72 m2, dort können auf dem Bettsofa auch noch 2 Personen schlafen.

Würdet ihr das Haus auch leer stehen lassen, bis sich Feingäste melden? Was mein Kollege erlebt, möchte ich nicht. Was die Nachbarn denken weiss ich nicht, sie haben auch schon gefragt ob ich das Haus Flüchtlingen zur Verfügung stelle.

Das Haus steht im Moment leer, da ich auf Mieter für vorübergehenden Gebrauch hoffe, vermiete ich nicht im Voraus für Juli und August 2023, solche Anfragen lehnte ich ab, die Sommerferien könnte ich 20 x vermieten.

Immobilien, Mietrecht

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