Darf das Jobcenter mir das Kindergeld berechnen?

Hey! Meine Situation ist etwas kompliziert, ich versuche mich kurz zu fassen.

Ich bin 18; abgeschlossene Erstausbildung; seit ca. 6 Monaten arbeitssuchend (immer Jobcenter, da schulische Ausbildung) gemeldet; wohne in einer Wohnung, die zwar meiner Mutter gehört, aber es ist ihr Zweitsitz, mein Hauptsitz; Miete wird mir angerechnet; Kindergeld war seit Ende der Ausbildung neu beantragt, aber nichts von der Familienkasse erhalten, sondern angeblich vom Jobcenter; eigenes Gewerbe mit geringen Einkommen.

Nach 6 Monaten muss man für das Arbeitslosengeld einen Weiterbewilligungsantrag stellen, als ich meine Bewilligung bekommen habe, habe ich gesehen, dass mir plötzlich Kindergeld berechnet wird. Hat sich herausgestellt: Die Familienkasse zahlt ab April wieder Kindergeld an meine Mutter & dementsprechend wird es jetzt mir berechnet. Vorher habe ich das Geld angeblich vom Jobcenter bekommen (keine Ahnung, ob das beim ALG mit drin war), aber es wurde im Bescheid nicht als Einkommen aufgezählt, jetzt schon.

Es muss am Kindergeld liegen, da die Differenz genau passt.
Allerdings verstehe ich nicht, warum das Kindergeld mir berechnet wird, wenn das Geld nicht auf meinem Konto landet, sondern bei meiner Mutter.

Soweit ich weiß, ist meine Mutter auch nicht verpflichtet, mir das Kindergeld zu zahlen, wenn ich eine abgeschlossene Erstausbildung habe und ein eigenes Einkommen (ich weiß nicht, ob ALG dazu gehört, aber mein Gewerbe sollte "ausreichen", da meine Einnahmen ungefähr so hoch wie das Kindergeld sind)

Jetzt ist schlussendlich die Frage: Darf mir das Kindergeld angerechnet werden, wenn es nicht auf meinem Konto landet und meine Mutter (theoretisch gesehen) nicht dazu verpflichtet ist, es mir zu zahlen?

Arbeitslosengeld, Kindergeld, Bürgergeld
Familienkasse verlangt Nachweise obwohl Ü25?

Ich bin noch bis März 2023 als Student an der Hochschule immatrikuliert.
Im September 2022 bin ich 25 geworden und ab da endete natürlich automatisch die Kindergeldzahlung der Familienkasse an meine Mutter.

Heute (14.02.2023) hat meine Mutter hat einen Brief von der Familienkasse bekommen, indem Nachweise zur Beendigung des Studiums gefordert werden, da sonst "nicht abschließend über den Kindergeldanspruch entschieden werden kann."

1) Warum werden jetzt noch Nachweise gefordert, obwohl ich schon seit Monaten kein Kindergeld mehr bekomme?

Ich kann mir vorstellen, dass die Familienkasse sehen möchte, ob ich nicht schon vor meinem 25. Geburtstag das Studium beendet habe.
Das wäre aber komisch, da sie ja damals eine Immatrikulationsbescheinigung von mir für diesen Zeitraum verlangt und auch bekommen haben.

2) Es wird außerdem gefordert, dass der Nachweis nach Beendigung des Studiums ausgestellt wurde und es wird eine Frist bis zum 10.03.2023 gegeben.

Das ist problematisch, da ich das Studium abbreche und daher logischerweise schon jetzt VOR dem Ende des Studiums (mit dem Antrag der Exmatrikulation) schon die Bescheinigung bekommen habe und nicht erst danach bekommen werde.

Einen Nachweis, der nach dem Ende des Studiums ausgestellt wurde, kann ich also gar nicht bringen, sondern nur meine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich jetzt schon habe und aus der hervorgeht, dass das Studium am 31.03.2023 endet.

Was sollte man in diesem Fall machen? (Es wird auf dem Brief mit Rückforderung der Zahlungen gedroht, daher möchte ich nichts falsches machen)

Studium, Kindergeld, Kindergeldanspruch, Familienkasse, Kindergeldkasse, Kindergeldrückzahlung
Jobcenter Kindergeld Abzug?

Also, folgende Situation:

Ich (18) habe im September 2022 meine schulische Ausbildung abgeschlossen und mich sofort arbeitssuchend gemeldet & Hartz4 (jetzt Bürgergeld) beantragt. Mit dem Ende meiner Ausbildung hat meine Mutter kein Kindergeld mehr bekommen, allerdings habe ich noch im Oktober herausgefunden, dass wir dazu eigentlich berechtigt gewesen wären. Also haben wir einem Antrag gestellt, damit das Kindergeld nachgezahlt wird.

Mittlerweile ist es fast Februar und die Familienkasse wollte einen Nachweis vom Jobcenter, dass ich wirklich seit Oktober arbeitssuchend bin.

Jetzt meinte mein Berater allerdings zu mir, dass er 1. nicht wissen würde, ob ich berechtigt sei (ich denke aber schon, sonst hätte die Familienkasse ja nicht nachgefragt + Anforderungen stimmen) und 2. nicht weiß, ob er das Geld (sowohl Nachzahlung als auch künftige, monatliche Zahlungen) einbehalten muss, da ich noch freiberuflich tätig bin und da um die 150€/Monat verdiene, was wohl den Freibetrag dann überschreiten würde.

Laut Google wurde 2016 festgelegt, dass einmalige Nachzahlungen nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, also sollte da alles in Ordnung sein.

Aber wie sieht das mit den monatlichen Zahlungen aus? Vor allem weil diese auf das Konto meiner Mutter gehen, die voll arbeitstätig ist. Darf das dann überhaupt mir angerechnet werden?

Danke schonmal für hilfreiche Antworten!

Antrag, Arbeitslosengeld, jobcenter, Kindergeld, Nachzahlung, Familienkasse, Bürgergeld
Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

Erstattung, Kindergeld, Kindesunterhalt, krankenkasse, Privatinsolvenz
Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse
Energie Pauschale zurückbezahlen?

Hallo!

Es geht um Folgendes: Ich bin 22 Jahre alt und habe bis dieses Jahr mein Abitur nachgeholt. Da ich in einer WG lebe , weil ich mit 18 Zuhause ausziehen musste, habe ich während dem Abi von Kindergeld, Schülerbafög und ergänzend 184€ Hartz IV gelebt. Im Juli bin ich mit der Schule fertig geworden und habe im August und im September für zwei Monate einen Ferienjob gemacht, bei welchem ich knapp 2.200€ Netto verdient habe. Außerdem habe ich mich währenddessen bei der Uni eingeschrieben und für meine Studienzeit Bafög beantragt. Ich habe im Juli (während ich noch im Abi war) einen 200€ Bonus von der Kindergeldstelle bekommen (vermutlich Energiepauschale) , dann im September noch für Oktober (!!!) die Energiepauschale für mein Studienbafög ( welches ich erst ab Oktober bekomme) und Ende September noch die 300€ Energiepauschale für Arbeitnehmer für den Monat September. Nun ist folgendes passiert : Das Jobcenter hat mir versehentlich im August 692,50€ Hartz IV und 189,00€ Kindergeld Vorschuss überwiesen, da mein Kindergeldantrag für‘s Studium noch nicht bewilligt war . Hartz IV stand mir ja nicht zu , da ich ja Vollzeit gearbeitet habe, daher habe ich das Geld auch nicht angefasst. Ende August kam der Bescheid vom Kindergeld und die haben dann auch gleich im August das Kindergeld nachbezahlt sodass auch die 189€ Vorschuss vom Jobcenter zu viel waren. Im September wurde mein Kindergeld jedoch wieder gesperrt, da angeblich geprüft werden musste inwieweit ich Anspruch darauf habe. Ich warte nun also 1. darauf ob ich während meines Ferienjobs Anspruch auf Kindergeld hatte und 2. darauf dass das Jobcenter das Geld zurück verlangt. Zudem meinte mein Stiefvater dass es sein könnte dass ich auch die Energiepauschalen zurückzahlen müsste, da ich eventuell zu viele bekommen habe. Ich habe halt einmal die für Kinder während meines Abis bekommen ( ohne abgeschlossene Berufsausbildung) , einmal die für Arbeitnehmer im September und einmal für Studenten ab Oktober. Ich habe derzeit keinen weiteren job neben dem Studium oder ähnliches.

Stand mir das Kindergeld zu? Und was muss ich denn jetzt alles zurückzahlen? Auch die Energiepauschalen? Im Moment überfordert mich das alles wirklich sehr und ich hoffe dass sich einer von euch vielleicht auskennt, und mir ggf. Helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen :)

Student, jobcenter, Kindergeld, Energiepauschale
Probleme mit Kindergeld und Arbeitslosengeld II?

Hallo ich würde erst gerne sagen, ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Meine Mama hat im März das Arbeitslosengeld II beantragt und ab April erhält sie das Arbeitslosengeld II, aber das ist vorläufig, weil das Jobcenter meinte, das Jobcenter benötigt noch etwas Nachweis über Kindergeld für mich und ihre Rentenversicherungsnummer usw.

meine Mutter wusste gar nicht, Sie hat das Recht auf Kindergeld zu beantragen, weil ich über 18 Jahre alt bin.

Sie hat das Kindergeld beantragt und danach die Entscheidung von Familienkasse ans Jobcenter weitergeleitet.( sie hat ihre Rentenversicherungsnummer auch mitgeteilt.)

in der Entscheidung des Kindergeldes von Familienkasse steht:

Der Anspruch gilt Ihnen gegenüber für den Zeitraum von April 2022 bis enschließlich Mai 2022 in Höhe von 438,00 Euro nach § 74 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 107 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) als erfüllt. Die für die Zahlung von Arbeitslosengeld II zuständige Stelle der Stadt Lörrach hat in dieser Höhe einen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG in Verbindung mit §§ 103, 104 SGB X geltend gemacht, da für den gleichen Zeitraum Kindergeld vorgeleistet wurde. Sie erhalten für den genannten Zeitraum keine Leistungen ausgezahlt.

Aber als Arbeitslosengeld II hat sie für April und Mai nur 590 und noch etwas Euro erhalten ( Regelbedarf und Miete) also in der Entscheidung von Jobcenter steht nie Vorleistung von Kindergeld oder wurde nie Vorleistung Kindergeld erwähnt, sondern das Jobcenter benötigt noch Antrag auf Kindergeld als Nachweis.

Ich bin mit dem Gesetz nicht vertraut, daher weiß ich nicht, ob diese Entscheidung richtig ist.

Und dann jetzt hat sie weniger Arbeitslosengeld erhalten wie im Schreiben steht.

(im Schreiben:635 noch etwas Euro für Juni, auf dem Konto: 446 Euro)

über den geänderten Betrag hat sie gar keinen schriftlichen Bescheid bekommen.

Sie weiß es nicht, was sie machen muss.

ALG II, Kindergeld
Kindergeldrückforderung trotz Anrechnung auf ALG II und Fehlinformationen?

Hallo liebe Community!

Im Namen eines Bekannten recherchiere ich etwas herum, da bei diesem folgender Sachverhalt vorliegt. Vielleicht könnt ihr Tipps und Erfahrungsberichte geben!

Vorgeschichte : mein Bekannter (24) nahm an einer Maßnahme vom Jobcenter teil, wo er sich auf das Berufsleben vorbereitet und Bewerbungen bzgl. Ausbildung geschrieben hatte. In der Zeit hatte er Kindergeld bekommen, was ihm auch zu stand. Auch als er seine Teilnahme im November 2021 beendete, bekam er weiterhin Kindergeld. Da man ihm bei der Maßnahme sagte, man würde folgend auf sein Teilnahmeende einen Bescheid an die FamilienKasse schicken, damit er [Zitat] "es nicht tun muss" und da das Jobcenter, zu dem diese Maßnahme gehörte (nicht das selbe Gebäude, aber dazugehörig), auch nichts dagegen zu sagen hatte, hatte er sich auf die o.g. Worte verlassen und die fortgesetzte Auszahlung des Kindergeldes nicht weiter hinterfragt.

Nun hat er Post erhalten, in der er dazu aufgefordert wird eine vierstellige Summe an die FamilienKasse zurück zu zahlen, da ihm dieses Kindergeld seit seinem Teilnahmeende nicht mehr zu stand und er es dennoch bis Dato erhalten hatte. Wie oben schon geschrieben, hatte man ihm zugesagt, man würde in seinem Namen einen Bescheid abschicken, aber dies wurde offensichtlich doch nicht getan, wodurch er seine Mitwirkungspflicht "theoretisch verletzt" hat. Er hat Einspruch bei der Familienkasse eingelegt und, wie ich hier, schriftlich erläutert, wie all das zu Stande kam. Auch dem Jobcenter hatte er einen Brief zukommen lassen, in der er diese Situation geschildert hatte und gefragt hat, ob es Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung gebe. Bspw. Anhand einer Kostenübernahme, welches er in Raten zurückzahlen würde. Bis jetzt hatte er noch keine Antwort von beiden Behörden erhalten und wartet weiterhin (un)geduldig.

Ich bitte hierbei auf Bemerkungen, wie "Hätte er sich besser drum kümmern müssen" o.Ä. Zu unterlassen. Damit ist niemandem geholfen. Viel eher würde ich mich über Tipps freuen, was man noch machen könnte. Würden Kontoauszüge als Nachweis helfen, um zu zeigen, dass er von dem Kindergeld nicht profitiert hat und es angerechnet wurde? Sollte er sich bei der Maßnahme nochmal melden, auch wenn die meisten Mitarbeiter von damals nicht mehr da sind, oder ist das eher aussichtslos? Kann das Jobcenter hierbei überhaupt helfen?

Danke schonmal für die Antworten!

ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Kindergeld
Was können wir noch tun, Kindergeld wurde eventuell von eigener Erziehungsberechtigten einbehalten?

Hallo zusammen,

ich melde mich wegen einer sehr verstrickten Sachlage.

Habt ihr dazu eventuell Tipps, wie wir weiter vorgehen können?

Da ich Ausbildungsbedingt nicht mehr Zuhause wohne, hatte mir mein Vater meinen Anteil des Kindergeldes überwiesen, da diese nicht mehr für mich sorgen müssen.

Da ich im Sommer 2021 eine neue Ausbildung anfing, musste die weiterzahlung des Kindergeldes beantragt werden. Dies taten wir auch, worauf kurz danach (August), die Bestätigung von der Kindergeldkasse kam.

Nun zum eigentlichen Problem, leider wurde nach Aussage meines Vaters seit dem kein Kindergeld an ihn gezahlt, bis heute 06.04.22 nicht, also sprechen wir mittlerweile von 8 Monaten. Ich kann durch verschiedenste Vorfälle dieser aussauge nicht trauen, obwohl es meine eigene Familie ist.

Folgende:

Anfragen an die Kindergeldkasse können wir nicht stellen, da auf der Kindergeldnummer meines Vaters ein Sperrkennzeichen liegt und diese somit keine Auskunft per Telefon geben. Ein Besuch vor Ort ist nicht möglich, da ihm da zufällig immer etwas dazwischen kommt.

Laut seiner Aussage, hat er auch schon seit 3 Montagen einen Anwalt an dem Thema, von dem ich bis jetzt weder eine Telefonat, noch ein Schriftstück zu sehen bekommen habe. Angeblich zuckt sich die Kasse einfach nicht und deswegen kann mit mein Vater auch nix vom Anwalt zeigen.

Habt ihr einen Vorschlag, wie wir weiter vorgehen können? Kann ein Anwalt mir eventuell helfen, oder kommt man nicht daran, da ja mein Vater derjenige ist dem Laut recht das Kindergeld ausgehändigt wird?

Das einzigste was mein Vater noch sagt, ist das ich weiter warten soll, das kommt schon alles…

Wichtige Info noch dazu, nachdem ich ein Abzweigungsantrag gestellt habe, dass das Geld direkt auf mein Konto ausgezahlt wird, kommt es seitdem ( bis jetzt 1 Monat) wie von Zauberhand pünktlich am Anfang des Monats auf mein Konto, von den restlichen 7 Monaten dazwischen leider keine Spur.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Familie, Kindergeld, Recht

Meistgelesene Fragen zum Thema Kindergeld