Strommast auf dem Grundstück Behindert meine Auffart.

Hallo Leute, ich bräuchte mal einen dringenden Rat von euch. Bei mir auf dem Grundstück steht ein großer Strommast der Albstadtwerke GmbH. Da ich mir letztes Jahr eine Garage gebaut habe und neben der Garage eine Auffahrt zum Haus aufgeschüttet habe stört der Strommast enorm . Meine Frau traut sich nicht mit unserem T5 hoch zu fahren. Da ich mir den Weg links neben dem Strommast letztes Jahr auch dazu gekauft habe fehlen mir ca.1,5 m in der breite durch den Strommast. Die jetzige Auffahrt ist 2.40 m breit. Im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis ist auch nichts eingetragen. Mein Haus wird auch nicht über den Strommast versorgt sondern durch einen Erdanschluss. Letztes Jahr habe ich den Albstadtwerken dann ein Ultimatum gesetzt und ihnen mitgeteilt, dass ich rechtliche Schritte gegen sie einleite, falls sie ihn nicht von der jetzigen Stelle versetzen bzw. entfernen. Sie sagten mir dann zu, diesen im Frühjahr 2014 zu entfernen. Die Nachbarn haben auch schon eine Schriftliche Ankündigung diesbezüglich erhalten. Da ich das gesamte Grundstück pflastern möchte, wollte ich jetzt abwarten bis der Strommast entfernt wird. Jetzt haben die Albstadtwerke GmbH mitbekommen, dass ich mein Haus verkaufen möchte und nun stellen sie sich jetzt quer!!!! Ich habe vielerlei Beeinträchtigungen durch den Strommast. Z,B. Anstatt Beton zum Umbau ganz normal anliefern zu lassen, benötige ich immer eine große Betonpumpe. Ich heize mit Holz ,wenn Holz angeliefert wird, wird es unten an der Auffahrt abgekippt. Es können nur geübte Fahrer die Auffahrt mit einem PKW befahren.2.4 m breit. im Winter ist es Dank des Strommastes unmöglich die Auffahrt zu nutzen.

Was meint ihr dazu? Mfg Erkan Altun

Baurecht, Grundbuch, Grundstück, Stromanbieter
Neues Haus kaufen bevor höherwertiges altes verkauft ist - wie vorfinanzieren ohne Bonität ?

Hallo,

ich bin Eigentümer eines Hauses, das verkauft werden soll. Ich möchte aber bereits jetzt ein anderes Haus erwerben, das nur ca. die Hälfte des Werts des alten Hauses kostet. Ich gehe davon aus, daß eine Bank mir den Kaufpreis vorfinanzieren könnte, wenn ich den zu erwartenden Erlös aus dem Hausverkauf als baldige Auslöse (plus Gebühr für diese Aktion) anbiete.

Ich habe bereits mit einem Bankberater gesprochen, der mir aber sagte, selbst in diesem Fall sei in erster Linie meine Bonität wichtig, die aber kaum vorhanden ist, da ich dafür zu wenig verdiene. Das alte Haus biete keine Sicherheit, da es mir ja frei stünde, es danach doch nicht mehr verkaufen zu wollen.

Doch es handelt sich ja gar nicht um einen Kredit, der mit Bonität abbezahlt werden soll.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß beiden Beteiligten so ein Geschäft nicht möglich sein sollte. Ich kann mir aber vorstellen, daß es möglich ist, daß ich das Recht, das alte Haus nicht zu verkaufen, vertraglich an die Bank abtrete. Ist dem so ? Dann hätte die Bank die benötigte Sicherheit. Das Haus ist ein gepflegtes Reihenhaus in ruhiger Großstadtlage, also problemlos zu verkaufen. Man könnte sich auf einen realistischen Preis einigen, der einem Verkauf nicht im Wege stünde. Ich wohne nicht selbst in diesem Haus, und der Mieter zieht bald aus.

Müßte der Bank dann eine Hypothek eingetragen werden ? Das kostet dann natürlich auch Gebühren. Würde ich evtl. in Kauf nehmen, weil ich das neue Haus sehr gerne kaufen möchte.

Wenn diese Version eines von der Bank überbrückten Haus"tausches" möglich ist, müßte dann die Bank auch die Maklerfunktion übernehmen ?

Ich habe nämlich vor kurzem einen Makler mit dem Verkauf beauftragt - ohne Vertrag, er macht sich in Kürze erst einmal ein Bild davon.

Über sachkundige Auskünfte wäre ich sehr erfreut !

Vielen Dank schon mal...

Finanzen, Hauskauf, Immobilienfinanzierung, Bonität
Depotübertrag aus Familiendepot mit nur einem offiziellen Depotinhaber

Gesetzt folgenden Fall: Eine Mutter als einzige Depotinhaberin bildet in den 1990er Jahren mit zwei ihrer erwachsenen Kinder, vornehmlich um kostensynergistische Vorteile der Beteiligten zu nutzen, eine Investmentgemeinschaft, wobei die Kinder ihre Einlagen per Überweisung von ihren Konten in das bereits bestehende Depot getätigt haben. Bis heute haben sich die Anteile aufgrund von Entnahmen so verschoben, dass ein Kind den Löwenanteil innehält. Ein großer Teil der Aktien etc. unterliegt noch dem Bestandsschutz vor Einführung der Abgeltungssteuer, und kann somit theoretisch bei Veräußerung steuerfrei erlöst werden. Jetzt sollen die entsprechenden Anteile der Papiere in ein eigenes Depot des den Löwenanteil beanspruchenden Kindes übertragen werden. Um aber den Bestandsschutz zur Abgeltungssteuerfreiheit zu wahren, müsste der Transfer als unentgeltlicher Übertrag in Form einer Schenkung gegenüber der Depotbank deklariert werden, obwohl es realiter gar keine Schenkung darstellt, sondern lediglich quasi ein Besitzwechsel. Weiterer Nachteil: Der Freibetrag bzgl. einer etwaigen Erbschaft wird für einen Zeitraum von 10 Jahren tangiert.

Frage: Lassen sich die Wertpapiere so übertragen, dass die Umstände der eigentlichen Konstruktion gerecht werden, wobei der Bestandsschutz vor der Abgeltungssteuer gewahrt bleibt und klargestellt ist, dass die Kinder die Inhaber ihrer Anteile waren und bleiben und die depotinhabende Mutter bezüglich dessen lediglich als Verwahrerin fungierte?

Abgeltungssteuer, Depot, kinder, Depotübertrag
Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab, möchte nicht unterschreiben, was kann man machen?

Hallo, habe an einer chaotischen Filmproduktion teilgenommen, die anfänglich ganz locker anfing: "Ach, wir machen das alles zusammen, ich bin auch Anfänger, wir kriegen das gemeinsam hin." Die Positionsbezeichnungen hat man sich auch eher so gegeben (ich Produktionsleitung), weil man nicht nur ausschließlich eine Position gemacht hat, sondern dazu noch dies und das und jenes... So erfolgte die erste Drehzeit, die ziemlich spartanisch war, aber dennoch mit Drehplan, Dispos, ein paar Mietverträgen etc. Späääter kam dann doch die Förderung und damit eine Rechenschaftsinstanz. Auf einmal war ich in nicht mehr eingeweiht, habe keine Papiere mehr zu Gesicht bekommen etc, der Chef (Producer/Regisseur) wurde zusehends nervös gegenüber Geldfragen etc, hat aber nie neue Breifings oder Anforderungen kundgetan. Es kam die zweite Drehzeit und alles wurde genauso gemacht wie bei der ersten, aber es gab immer mehr Misstrauen etc., obwohl ich die ganze ZEit kostenlos ohne Vertrag gearbeitet habe... nach einer Pause kamm dann die 3. Drehzeit und als diese dann abgeschlossen war, ein Tag nach Drehschluss!!! kamm das Donnerwetter, Beleidigungen, Anschuldigungen. Das Verhältnis wurde absichtlich erschüttert und verschlechtert. Ich habe dann erst (ich weiß, mega dumm, aber wir waren zuvor eigentlich Bekannte und es lief auf Vertrauensbasis und Gutmenschentum von mir aus) den schriftlich Vertrag verlangt, weil ich Angst hatte, dass das wenige Geld, was mir über die Förderung zustand nirgendwo schriftlich festgehalten ist. Zunächst wurde meine Forderung ignoriert, dann hat man versucht mir einen nachträglichen Vertrag als illegal zu verkaufen, schließlich wurde eingewilligt und mir ein Vertrag übergeben ohne Unterschrift und der INhalt weicht von der mündlichen (ursprünglich sehr flexiblen und unbestimmten) Absprache ab. Das heisst, ich möchte ihn eigentlich nicht unterschreiben. Mir wurde nun als letztes auch die BEdingung gestellt, dass meine Rechnungen erst nach Unterschrift des Vertrages bezahlt werden! Was kann man da machen? 1) Kann man nun die Unterschrift von mir fordern, bevor die (läängst überfällige) Begleichung der Rechnung passert? 2) Wenn eine Förderung schon auf die Budgetierung zugeschnitten ist, das heißt man hat im Voraus alle Posten und die zugehörigen Honorare festgelegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass die Person den schriftlichen Vertrag (angenommen ich unterschriebe diesen) nicht eingehlaten hat und ihr das Geld nicht bezahlen? 3) Kann ich Passagen im Vertrag streichen oder kann ich die Unteschrift verweigern und mich auf meinen mündlichen Vertrag zurückberufen? 4) Falls es jemals zum Gericht käme in dieser aktuellen Situation, welche Ausscihten hätte ich nach: - erfolgreich abgeschlossener Dreh; - Dokumente wie Drehplan, Dispos etc., die meine Tätigkeit beweisen; - ZEugen (Team), die meine Tätigkeit bezeugen;- E-Mail-Verkehr mit diffusen unsachgemäßen Anschuldigungen, Beleidigungen etc.

Sorry für d. langen Text & danke im Voraus! Tina

arbeitsrecht, Film, Recht, Vertragsrecht, Unterschrift
Geld verdienen als Banktester?

Hallo, kürzlich habe ich mal wieder im Rahmen einer Prämienaktion ein neues Girokonto eröffnet. Irgendwann wurde ich dann von einem Sachbearbeiter um ein Feedback gebeten. Bei dem Telefonat mit dem Bank-Mitarbeiter hatte ich den Eindruck, dass ich ein X mal höheres Fachwissen im Bereich Banking im Allgemeinen und Kapitalanlage im Besonderen hatte. Frage: wie könnte ich mein (nebenberuflich erworbenes) Fachwissen in diesen Bereich in klingende Mütze umsetzen? Vor ein paar Jahren habe ich mal als Testkäufer auch ein paar Banken besucht. Ich fühlte mich total unterfordert dabei und die Vergütung lag unter 10 Euro pro Stunde. Dann habe ich mal gelesen, dass die Stiftung Warentest auch öfters Banken testet. Aber vermutlich nehmen die auch solche Testkäufer-Agenturen als Subunternehmer in Anspruch und beschäftigen nicht direkt Banktester? Dann gab es 2012 mal die Meldung im MM: http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-844474.html "Bundesregierung plant anonyme Bankentests". Aber davon war zuletzt auch nichts mehr zu lesen. Frage: wie kann man Geld verdienen als Banktester? Oder ganz allgemein nebenberuflich mit fundierten Kenntnissen im Bereich Banken, speziell Kapitalanlage (kein Vertrieb von irgendwelchen Produkten)? Meine Vermutung ist, dass man in den USA als Quereinsteiger leicht an solche (gut dotierten) Jobs kommen könnte, wenn man man was drauf hat. In Deutschland aber immer nur die "Scheine" (Studium und andere Abschlüsse) zählen. Gruß und danke im Voraus.

Bank, Kapitalanlage, Minijob, nebenjob, Nebenverdienst
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Gericht, Gläubiger, Inkasso, Recht, Vollstreckungsbescheid

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