Gewerbe nötig bei mehrfacher Nutzung von Handyverträgen zum Weiterverkauf?
Hallo zusammen,
ich habe ein fiktives Modell durchgerechnet und würde gerne eure Meinung dazu hören – insbesondere, ob und ab wann so etwas steuerlich oder gewerblich relevant sein könnte.
Annahme:
Eine Person schließt regelmäßig Handyverträge mit attraktiven Konditionen ab, verkauft das jeweils enthaltene Smartphone sofort weiter und legt den daraus resultierenden Erlös z. B. in ETFs an. Die Verträge sehen dabei grob so aus:
- Einmalige Kosten: 74,94 €
- Monatliche Grundgebühr: 14,99 € über 24 Monate
- Sofortbonus vom Anbieter: 49,81 €
- Verkaufserlös des Smartphones: 428 €
Der "fiktive Gewinn" liegt über die Vertragslaufzeit bei rund 43 € pro Vertrag. Gedanklich wird das Modell auf ca. 20 Verträge ausgeweitet, um es zu skalieren.
Fragen zur rechtlichen Einordnung:- Ab wann würde das Finanzamt in einem solchen Fall eine gewerbliche Tätigkeit annehmen?
- Spielt es eine Rolle, dass der Gewinn pro Vertrag gering ist, wenn die Tätigkeit wiederholt und geplant erfolgt?
- Wäre für ein solches Modell zwingend ein Gewerbe anzumelden, auch bei überschaubaren Gesamteinnahmen?
- Gilt hier die Kleinunternehmerregelung (Umsatz < 22.000 €/Jahr) – oder greift schon vorher eine andere Pflicht zur Umsatzsteuer?
- Welche Risiken entstehen, wenn so etwas "privat" durchgeführt wird – rein hypothetisch?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!