Gefahr von Erbschaftssteuer in D mit Schweizer-Steuerwohnsitz?

Ich habe in Deutschland im März 2016 ein Haus gekauft, damals konnte ich wegen Nachbars Wärmepumpe in der Schweiz nicht schlafen. Ich habe jedoch nie dort gewohnt, der Nachbar montierte im Nov. 2016 eine technisch bessere WP. Das Haus in D vermiete ich als Ferienhaus.

Nun bin ich in der Schweiz am Renovieren und muss den Dachboden räumen. Ausserdem habe ich viele Inserate im Internet für das Haus in Deutschland für «Wohnen auf Zeit für vorübergehenden Gebrauch.» Leider weiss ich nicht wohin mit den Sachen vom Dachboden jetzt kommt die Frage:

Eine Möglichkeit wäre die Garage beim Haus in Deutschland. Nur habe ich dieses Jahr folgenden Artikel im Netz gelesen: bb)Auch wenn dieser Erblasser nicht deutscher Staatsangehörigkeit war, aber wenn er in Deutschland gewohnt hat und sein Umzug in die Schweiz nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, bleibt das deutsche Nachlassgericht für seinen gesamten weltweiten Nachlass zuständig, wenn er (auch) in Deutschland Vermögen hinterlässt (Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO).

Ich habe bei frag einen Anwalt eine Frage gestellt, wie lange man in Deutschland steuerpflichtig sein müsste (also 2. Wohnsitz haben müsste) bis dieses Gesetz bb in Kraft tritt, dass die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland steuerpflichtig werden. Der Jurist hat mir die anderen Fragen beantwortet, diese Zeitangabe kam nicht. Ich zahle jedes Jahr Vermögenssteuern in der Schweiz ich möchte nicht, dass mein Sohn noch Erbschaftssteuern von meinen Aktien bezahlen muss. Für das Haus in D muss er Erbschaftssteuern bezahlen, wenn mir etwas passiert vor dem Verkauf. Verkaufen will ich das Haus 2026.

Dem Finanzamt kann ich mit Inseraten beweisen, dass ich versucht habe Wohnen auf Zeit zu vermieten. Für Feriengäste habe ich dieses Jahr keine Zeit.

Was ist, wenn ich meine Sachen vom Dachboden in der Schweiz in Deutschland in der Garage lagere, bis die Renovation fertig ist ca. 6 Monate. Das Haus kann ich auch ohne Garage vermieten. Das Haus hat 100 m2 Stauraum auf dem Dachboden.

Wie beurteilt ihr die Gefahr, dass Nachbarn in Deutschland vom Finanzamt befragt werden ob ich das Haus in D benutzt habe? Die Nachbarn würden ab und zu mein Auto sehen, die Beweislast wäre dann bei mir, dass ich nicht im Haus war. Bis jetzt muss ich nur die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern, von meinen CH-Einkommen und Vermögen weiss das Deutsche Finanzamt nichts.

Die neue Zürcher Zeitung schrieb erst nach 5 Jahren Wohnsitz oder 2. Wohnsitz in Deutschland müssen die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland Erbschaftssteuern zahlen. Frag einen Anwalt hatte keine Zeitspanne angegeben, ich habe im Netz auch keine Zeit gefunden. Wie gefährlich ist dieser Artikel Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO?

Würdet ihr aus Sicherheitsgründen einen Lagerraum in der Schweiz suchen, wegen dem Finanzamt? Oder kann mir jemand eine Zeitspanne angeben für Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO. Ich finde solche Gesetze von Deutschland verheerend. Mein Aktienkapital ist höher als der Hauswert in D. Danke für Antwort

Immobilien, Steuerrecht
Wie lange ist es zulässig, das FA über Jahre Steuerprüfungen durchführt??

Wir haben in unserer Firma 2010 eine Steuerprüfung durchlaufen, die trotz Klärung aller offenen Fragen und Ausgleichszahlungen für das Jahr, ohne Begründung des FA, alle seitdem folgenden Jahre bis heute, eine Steuerprüfung nach sich gezogen hat. Wir haben einen Anwalt, der uns immer wieder Geduld angeraten hat, es gäbe auch für das FA Gesetze und verbindliche Fristen, dass stehen wir einfach durch.

Max. 7 Jahre war damals seine Aussage, danach ist es nicht mehr rechtens von Seitens des FA's , weiter zu prüfen ohne rechtl. Grund. Dieser bestand schon 2017 nicht mehr, nach zig Besprechungen, zuarbeiten, aufarbeiten und freiwilligen höheren Vorrauszahlungen für das folgende Steuerjahr.

Damit sie einfach weitermachen konnten, wurde jedes Mal kurz vor Fristablauf, willkürlich irgendein Grund genommen, ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder unserem Steuerberater und oft so kurzfristig, um angemessen Zeit für Nachweis und Einspruch zu haben, obwohl 3 oder mehr Monate völlige Funkstille herrschte.

Das machen wir nun schon 12 Jahre so, haben schon 3 Geschäftsführerwechsel in dieser Zeit erlebt und immensensen Zeit-& Mehraufwand für jede Jahressteuererklärung.

Wir sind es so leid, ist das denn wirklich rechtens, das das FA so viele Rechte hat? Was können und dürfen wir tun, um endlich aus diesem Vorwurfsverdacht zu kommen, der nie Straftatbestand bekam? Nachdem der Mitarbeiter des FA nichts finden konnte, war es augenscheinlich für ihn unerträglich, womit er scheinbar persönliche Emotionen in seine Arbeit legte, die wir seit 12 Jahren nun dulden müssen.

Es muss doch auch für diesen Bearbeiter irgendeine verbindliche Frist geben, einen höheren Vorgesetzten, dem er Bericht erstatten muss, der jetzt endlich einen Schlussstrich zieht.

Aber ich habe nur noch das Gefühl, daß sie gar nichts mehr prüfen wollen, sondern uns nur noch aufgeben sehen wollen, durch mürbe machen. Die ständige psychische Belastung und Überraschungsangriffe, seitens des Bearbeiters, ist mittlerweile so unerträglich und belastet uns auch privat immer wieder sehr, so daß wir tatsächlich drüber sprechen alles hinzuschmeissen und es hinterlässt immer weniger einen Funken an Wehmut dieses Land zu verlassen, so im Stich gelassen und denunziert fühlen wir uns von diesen Behörden.

Keine Motivation mehr, wenn wir nicht mal wisse n für was das gut sein soll...wer hat einen Rat?

Vielen Dank

Finanzamt, Schadensersatz, Steuerrecht
Wieso Nachzahlung durch Steuererklärung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung, da ich da einfach nicht durchblicke.

Im Jahr 2021 habe ich von nur von Mai bis Ende des Jahres gearbeitet. Also 8 Monate. Durch meine eingereichte Steuererklärung für das Jahr 2021 habe ich dann, warum auch immer, über 1000€ zurückbekommen. Und ich habe lediglich die Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung übernommen und sonst auch nichts abgesetzt.

Im Jahr 2022 habe ich das ganze Jahr gearbeitet und hätte aber sogar 16€ nachzahlen müssen. Gleiche Arbeit. Nur hab ich das ganze Jahr gearbeitet anstatt 8 Monate. Ich habe noch ein paar Dinge absetzen können, weshalb ich dann vor kurzem doch noch etwas über 100€ wiederbekommen habe. Aber hätte ich, wie für das Jahr 2021 nichts weiter angegeben, außer die Lohnsteuerbescheinigung, hätte ich 16€ nachza,6hlen müssen.

Ich verstehe nicht genau warum ich für das eine Jahr soviel und für das nächste Jahr nichts wiederbekomme. Und ich habe für das Steuerjahr 2022 sogar noch alles mögliche abgesetzt. Internet, Handy, Betriebs- und Nebenkosten, Spenden.. weshalb ich gerade so auf über 100€ Auszahlung gekommen. Und durch die automatische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber an das Finanzamt bin ich sehr sicher, dass alles korrekt in der Erklärung eingetragen wurde. Und man liest ja immer diese scheinbar falschen Werbesprüche "Hol dir jetzt im Durchschnitt über 1000€ zurück".

Kann sich einer von euch erklären wie das sein kann ? Auf was kommt es da an ? Habe beide Steuerbescheide verglichen und ich verstehe es einfach nicht. Scheinbar ist die Steuerbelastung vom 2021 fast nicht existent aber im Jahr 2022 ziemlich hoch. Und daher hab ich kaum was bekommen in diesem Jahr.

Danke euch

Finanzamt, Finanzen, Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuern, Steuerrecht
Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht
Holding und Tocherunternehmen; Beziehungen; Steuern?

Hallo liebe Community,

jemand aus meinem erweiterten Bekanntenkreis steht vor der Gründung einer Holdingstruktur mit zunächst zwei sich im Leistungsspektrum ergänzenden Tochterunternehmen.

In einer diesbezüglichen Beratung bei einem Steuerberater und gleichzeitig Rechtsanwalt waren unter anderem auch von den Beziehungen der Tochterunternehmen, die künftig durchaus mehr als nur zwei Unternehmen abbilden würden, zueinander die Rede.

Mit den Worten des Steuerberaters.. "es wäre einfacher, dass die Tochtergesellschaften sich untereinander Rechnungen stellen" mit dem offensichtlichen Zweck der Gewinnschmälerung aber auch um bspw. den Vorsteuerabzug von Firma B zu nutzen, da Firma A von der Umsatzsteuerbefreit ist.

Ich habe meinem Bekannten gesagt, dass es durchaus sinnvolle Geschäfte wie bspw. die Vermietung von Nutzfahrzeugen o.ä. untereinander geben kann, um eben die Vorsteuer geltend zu machen etc. Allerdings habe ich auch gesagt, dass ich bei der "Erstellung/Erzeugung" oder sonstiges in Verbindung mit Rechnungen stutzig wäre.

Mein Bekannter ist ein sehr verantwortungsvoller Mensch und möchte alles, nur nicht bereits jetzt schon mit einem Bein im Gefängnis stehen und sich im Hohen Alter Sorgen machen müssen, weils ihm dann möglicherweise um die Ohren fliegen könnte.

Ich würde gerne euer Wissen abfragen wollen.. wo bewegt man sich da rechtlich?

Bin für alle Antworten dankbar

Sa1899

steuerhinterziehung, betriebskosten, Einkommen, kosten, Steuerberater, Steuern, Steuerrecht, Betriebsausgaben
Virtuelle Währung erst ab Auszahlung steuerlich relevant?

Guten Tag, auf der Spieleplattform "Roblox" können Nutzer mithilfe der Spiel-Engine "Roblox Studio" eigene Spiele entwickeln und diese auf der Plattform veröffentlichen.

Dabei kann man die virtuelle Währung "Robux" verdienen, wenn andere Nutzer virtuelle Güter wie z.B. ein schnelleres Fahrzeug für Robux kaufen. Hierbei erhält der Spieleentwickler 70% und Roblox 30% des Robux.

Ab einer Summe von 30.000 Robux auf dem Roblox-Account kann man am "Developer Exchange Program" teilnehmen und sich das Robux in USD bzw. Euro auszahlen lassen. Wichtig ist jedoch, dass das Robux "verdient" wurde (beispielsweise gilt selbst gekauftes Robux oder auch erhaltenes Robux aus dem Verkauf von limitierten Items als "unverdient". (siehe: https://en.help.roblox.com/hc/de/articles/203314100 für genauere Infos)

Zu der Frage:

Stimmt es, dass man auf dem Roblox-Account beliebig viel Robux besitzen darf und man nur das ausgezahlte Geld versteuern muss?

Wäre dies nicht ein steuerlicher Vorteil, weil man sich dadurch z.B. bewusst jedes Jahr 1€ unter dem Grundfreibetrag auszahlen lassen könnte?

Oder gilt dies nicht und man müsse den Euro-Gegenwert des Robux (30.000 Robux entspricht 105 USD), welches sich auf dem Roblox-Account befindet, berechnen und in der Steuererklärung angeben. Somit wäre man praktisch "gezwungen" sich das Robux in Euro auszahlen zu lassen, um die Steuern hierbei zu zahlen.

Es gibt eine Ausarbeitung vom Bundestag aus dem Jahr 2011 über das Thema "Virtuelle Güter bei Computerspielen". Hierbei findet sich der Satz:

"Nach den derzeitigen Steuergesetzen greift die Besteuerung erst ein, wenn die virtuellen Währungen gegen reale Währungen verkauft werden. [...]"

Quelle (S. 8, Fußnote 9): https://www.bundestag.de/resource/blob/412052/a2ff34407556f84c8b5a31e90db0df8c/WD-10-085-11-pdf-data.pdf

Sind die Steuergesetze diesbezüglich seit 2011 unverändert und treffen auf Roblox zu?

Vielen Dank im Voraus!

Steuern, Steuerrecht
Steuer und Sozialversicherung bei Auswanderung nach Italien?

Hallo,

wir spielen mit den Gedanken nach Italien auszuwandern. Ich werde weiterhin bei meinem deutschen Arbeitgeber angestellt sein und auch regelmäßig in unser deutsches Büro fahren. Soweit ich das recherchiert habe, muss ich weiterhin in Deutschland Steuern zahlen und bin auch in Deutschland sozialversichert.

Wir verhält sich das aber mit meinem 11-jährigen Sohn, der über mich in der Familienversicherung ist? Kann der dort bleiben?

Unser Sohn bekommt zudem Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bekommt er diese Leistungen weiterhin?

Meine Frau arbeitet nicht mehr, bekommt aber Mieteinkünfte von 2 Wohnungen. Sie ist momentan über mich familienversichert. Da die Mieteinkünfte aber bald die Einkommensgrenze überschreiten, rutscht sie in die freiwillige Versicherung. Kann Sie diese behalten? Kann sie beim Verkauf der Wohnungen dann später auch wieder über mich familienversichert werden?

Wie verhält es sich bei ihr steuerrechtlich, wenn sie sich nicht regelmäßig in Deutschland aufhält? Muss sie die Mieteinkünfte dann in Deutschland oder Italien versteuern?

Fallen in Italien Steuern an, wenn die deutschen Wohnungen nach mehr als 10 Jahren Besitz verkauft werden? In Deutschland entfällt die Versteuerung nach der Spekulationsfrist.

Viele Fragen in unterschiedlichen Bereichen, von daher wäre ich auch für eine teilweise Beantwortung meiner Fragen dankbar.

Viele Grüße,

Stefan

Auswandern, Italien, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Steuern, Steuerrecht
Steuerrecht für Mieteinnahmen in Deutschland, wohnhaft in Schweiz?

Ich bin Schweizerin, wohne in der Schweiz und muss in Deutschland Mieteinnahmen von einem Haus in Deutschland versteuern.

Ich habe die Mieteinnahmen mit Anlage V korrekt eingereicht, von den Ausgaben habe ich alle Belege dazugelegt. Da das Haus in Deutschland als Ferienhaus vermietet wird, also auch Leerstände hat und die Nebenkosten relativ hoch sind, resultierten nach den 2 % Abschreibung noch Euro 3000 Nettoeinkommen.

Dann kam Post vom deutschen Finanzamt. Auf dem Mantelbogen, welcher mir zugestellt wurde für beschränkt steuerpflichtige Personen, wird auch nach dem Einkommen in der Schweiz gefragt.

Welche Rechte hat das deutsche Finanzamt?

Dass ich in der Schweiz auf meiner Steuererklärung die Einnahmen von Deutschland deklarieren muss ist mir klar, ich bin in der Schweiz an meinem Wohnort steuerpflichtig. In der Schweiz gibt es einen höheren progressiveren Steuersatz für mich, da das Einkommen vom Haus in Deutschland zu meinem Einkommen gezählt wird für die Satzbestimmung. Trotzdem liegt dieser Protzentsatz nur bei 5,7761 %. Da wir Kantons- und Gemeindesteuern haben zahle ich ca. 10.54 % Einkommenssteuer für ein Einkommen von 64'000. Dazu Vermögenssteuern im Promillebereich. Die Einnahmen in Deutschland muss ich in der Schweiz nicht versteuern, diese werden tatsächlich nur zur Satzbestimmung verwendet.

Was darf Deutschland? Darf das Finanzamt in Deutschland mein Einkommen in der Schweiz auch zu den Mietzinseinnahmen zählen für die Satzbestimmung, obwohl ich nie in Deutschland wohnte und nie unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig war? Oder darf ich Widerspruch machen, es geht Deutschland gar nichts an wie viel Einkommen ich in der Schweiz habe? Da in Deutschland die Steuern 3 x so hoch sind wie in der Schweiz, macht es für mich einen Unterschied wie ich die Einnahmen des Hauses in D versteuern muss. 3000 Euro Einkommen liegt unter der Grenze wo Deutschland Steuern verlangen kann, mit meinem Schweizer Einkommen zusammengerechnet heisst es für mich auch in Deutschland Steuern bezahlen. Danke für Antworten.

Immobilien, Steuerrecht
Steuerklasse 6 obwohl ich Student bin (Zenjob)?

Hallo,

ich habe folgendes Problem und zwar habe ich mich irgendwann bei Zenjob registriert, aber die Registrierung nicht abgeschlossen. Als ich sie dann abschließen wollte war der Punkt Kontaktdaten in einer hellgrauen Schrift, also dass der Punkt nicht mehr änderbar ist. Dann habe ich die Registrierung abgeschlossen. Und als ich dort ein Job für drei Tage akzeptiert habe, ist mir aufgefallen, dass die Adresse von meinen Eltern hinterlegt ist, weil ich dort früher gewohnt habe (meine Eltern wohnen in Schleswig-Holstein und ich in Niedersachsen).

Also habe ich dort angerufen und gefragt, ob man die Adresse ändern könnte, dann wurde mir gesagt, dass ich dort nicht als Student eingetragen bin, sondern als Arbeiter in Vollzeit (Ich war Azubi vor 2 Jahren) und dass sie es im System nicht ändern können. Sie meinten zu mir es sei aber nicht schlimm und dass ich zur Arbeit am nächsten Tag erscheinen solle. Jedoch jetzt kommt es mir in den Kopf, ob ich vielleicht irgendwelche steuerlichen Konsequenzen bekommen könnte. Ich zahle ja sogar mehr Steuern mit Steuerklasse 6 als mit 1.

Desto weiteren meinten Sie zu mir, dass ich jetzt einfach nachdem ich die Arbeit erledigt habe einen neuen Account einfach anlegen soll und den alten löschen.

Meine Frage ist es jetzt wie viel mir ungefähr abgezogen wird, da das meine einzige Beschäftigung ist. Und drohen mir steuerliche Konsequenzen?

Finanzamt, gehalt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuern, Steuerrecht, Konsequenzen
Ist das Steuerhinterziehung?

Ich befinde mich gerade an mehreren Stellen als Privatperson im Rechtsstreit mit einem Bauunternehmer. Mein Anwalt ist involviert, seiner Einschätzung nach ist der folgende Fall Steuerbetrug - nachdem ich mich allerdings Strafbar mache, wenn ich eine falsche Anschuldigung stelle, möchte ich eure Meinung hören. Mein Anwalt kennt sich nicht zu 100% im Steuerrecht aus und konnte nur eine Einschätzung abgeben (eigentlich geht es bei dem Rechtsstreit um einen Bauschaden uns ist es nur aufgefallen). Allerdings möchte ich nur zu einem weiteren Anwalt gehen, wenn ich von mehreren Stellen die gleiche Einschätzung zurück erhalte.

Ich habe vom besagten Bauunternehmer eine doppelte Rechnungsnummer erhalten, d.h. mir wurde 2x z.B. die Rechnung "Abschlag 125-2022" gestellt. Dem Bauunternehmer ist es auch aufgefallen und wollte es korrigieren - ist nie passiert. Ich habe 2 Zahlungen mit der gleichen Rechnungsnummer durchgeführt.

Ansonsten waren die Rechnungsnummern valide, bis ich zufällig auf einen weiteren Geschädigten des Bauunternehmers bestoßen bin. Dieser hat teilweise 3x die gleiche Rechnungsnummer UND unsere beiden Rechnungsnummern ähneln sich teilweise extrem, d.h.

Ich habe z.B. Rechnung "Abschlag 98-2022" und der Andere "Rechnung 098-2022" oder

ich habe z.B. Rechnung "Abschlag 070-2022" und der Andere "Abschlag 70-2022"

Auf der Rechnung steht noch eine eindeutige Kundennummer, diese wird bei der Bezahlung aber nicht verlangt. Ist das Rechtmäßig? Ich dachte die Rechnungsnummern müssen sich wirklich gut erkennbar unterscheiden.

Zusätzlich gibt es noch Rechnungen die keine Handwerkerleistungen ausgewiesen haben. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich Abschläge zahle für reines Material und separat für reine Arbeiten, bei der Prüfung ist nun aufgefallen, dass 1-2x tatsächlich Handwerkerleistungen ausgewiesen waren - aber in vielen Fällen war tatscchlich doch noch Material dabei und hier fehlt die Aufteilung einfach komplett.

Ist das Steuerhinterziehung?

Vielen Dank vorab

steuerhinterziehung, Steuerrecht

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