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Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:

Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000

Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)

Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro

Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro

Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)

Wohnort: Bayern

Kirchensteuer: Keine

Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr

Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?

Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?

Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?

Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße, Sebastian

Kapitalanlage, Steuern, Steuerrecht, Kapitalertragssteuer

Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht

Virtuelle Währung erst ab Auszahlung steuerlich relevant?

Guten Tag, auf der Spieleplattform "Roblox" können Nutzer mithilfe der Spiel-Engine "Roblox Studio" eigene Spiele entwickeln und diese auf der Plattform veröffentlichen.

Dabei kann man die virtuelle Währung "Robux" verdienen, wenn andere Nutzer virtuelle Güter wie z.B. ein schnelleres Fahrzeug für Robux kaufen. Hierbei erhält der Spieleentwickler 70% und Roblox 30% des Robux.

Ab einer Summe von 30.000 Robux auf dem Roblox-Account kann man am "Developer Exchange Program" teilnehmen und sich das Robux in USD bzw. Euro auszahlen lassen. Wichtig ist jedoch, dass das Robux "verdient" wurde (beispielsweise gilt selbst gekauftes Robux oder auch erhaltenes Robux aus dem Verkauf von limitierten Items als "unverdient". (siehe: https://en.help.roblox.com/hc/de/articles/203314100 für genauere Infos)

Zu der Frage:

Stimmt es, dass man auf dem Roblox-Account beliebig viel Robux besitzen darf und man nur das ausgezahlte Geld versteuern muss?

Wäre dies nicht ein steuerlicher Vorteil, weil man sich dadurch z.B. bewusst jedes Jahr 1€ unter dem Grundfreibetrag auszahlen lassen könnte?

Oder gilt dies nicht und man müsse den Euro-Gegenwert des Robux (30.000 Robux entspricht 105 USD), welches sich auf dem Roblox-Account befindet, berechnen und in der Steuererklärung angeben. Somit wäre man praktisch "gezwungen" sich das Robux in Euro auszahlen zu lassen, um die Steuern hierbei zu zahlen.

Es gibt eine Ausarbeitung vom Bundestag aus dem Jahr 2011 über das Thema "Virtuelle Güter bei Computerspielen". Hierbei findet sich der Satz:

"Nach den derzeitigen Steuergesetzen greift die Besteuerung erst ein, wenn die virtuellen Währungen gegen reale Währungen verkauft werden. [...]"

Quelle (S. 8, Fußnote 9): https://www.bundestag.de/resource/blob/412052/a2ff34407556f84c8b5a31e90db0df8c/WD-10-085-11-pdf-data.pdf

Sind die Steuergesetze diesbezüglich seit 2011 unverändert und treffen auf Roblox zu?

Vielen Dank im Voraus!

Steuern, Steuerrecht

In der Türkei arbeiten für Arbeitgeber in Deutschland?

Hey, ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und habe einige Fragen dazu. Hier ein paar Infos über mich. Ich bin in Deutschland geboren und habe eine Niederlassungserlaubnis aber habe die türkische Staatsbürgerschaft. Ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und meinen Wohnsitz dorthin verlegen und mich in Deutschland abmelden, ich möchte aber für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, er wäre damit einverstanden. Ich könnte auch als Freelancer eingestellt werden falls es einfacher ist mit dem Papierkram. Ich arbeite als Redakteur hauptsächlich im Homeoffice und bin sozusagen selbstständig tätig ohne bzw mit fast keinen Anweisungen vom Chef.

Meine Fragen:

Muss ich in der Türkei oder Deutschland Steuern bezahlen?

Erlischt mein Aufenthaltstitel wenn ich mich hier abmelde und kann ich nicht mehr ohne Probleme einreisen?

Ist es überhaupt möglich hier in Deutschland angestellt zu sein aber in der Türkei die meiste Zeit zu leben?

Wäre eine Freelancer Tätigkeit besser im Vergleich zum Angestellten Verhältnis?

Was für Steuern müsste ich bezahlen wenn Freelancer werde und muss ich ein Gewerbe anmelden?

Kann ich hier auch gemeldet bleiben ohne eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen bzw ist das legal möglich?

Mein Chef meinte dass ich hier gemeldet sein muss um Gehalt von Deutschland zu bekommen. Ist dass so oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Mehr fällt mir gerade nicht ein, falls euch Informationen einfallen die mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar. 😊

Ausland, Steuern, Steuerrecht, türkei

Verlustvortrag und Einkommen in Relation?

Hallo zusammen,

leider gibt es hier eine gewisse Unklarheit zum Thema Verlustvortrag.

Eine kurze zeitliche Übersicht.

Angestellter bis 2017

Master-Studium 2018 – 2019

Steuerpflichtiger Minijob 2019 (7.000 € Einnahmen)

Angestellter seit 2020

Mein Gedanke ist, einen Verlustvortrag aus meinem Master-Studium für das Steuerjahr 2020 anzuwenden.

Deshalb habe ich im Jahr 2020 meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 erstellt. Das Finanzamt hat Verluste in Höhe von 8.000 € festgestellt. Diese Verluste wurden zuerst auf das Steuerjahr 2017 als Verlustrücktrag angewendet, was mir einen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2017 mit einer Rückzahlung ergeben hat. Ich habe darauf Einspruch eingelegt, da ich einen Verlustvortrag und keinen -nachtrag haben wollte. Ich nahm an, dass durch mein höheres Einkommen nach dem Master mehr Vorteile bei der Steuerrückzahlung entstünden. Das Finanzamt hat den Einspruch schlussendlich genehmigt und 8.000 € Verluste wurden ins nächste Jahr übertragen.

Im Anschluss habe ich meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 erstellt. Meine Einnahmen von 7.000 € liegen unterhalb des Grundfreibetrag (9.168 €), so dass ich erwartet habe, die bereits gezahlten Steuern zurück zu bekommen und das meine Verluste sich erhöhen oder gleichbleiben. Der Steuerbescheid bestätigte, dass die bereits gezahlten Steuern vollständig zurückerstattet werden. Meine Einkünfte wurden dabei nach Abzug der Werbungskosten etc. auf ca. 6.000 € berechnet. Hätte ich keine Verluste aus dem Vorjahr gehabt, wären mir nun aufgrund des Grundfreibetrags die Steuern zurückgezahlt worden.

Nun habe ich aber einen Verlustvortrag. Dieser wurde zusätzlich mit den Einkünften verrechnet, so dass im Steuerjahr 2019 nur noch ein Verlustvortrag von 2.000 € (8.000 – 6.000 €) übrigbleibt.

Ich musste erstmal kräftig schlucken und habe mich tierisch geärgert, wie das sein kann und habe direkt Einspruch eingelegt, damit meine Verluste unangetastet in das Steuerjahr 2020 weitergeführt werden. Allerdings wurde dieser Einspruch abgelehnt, weil die Verluste wohl zwingend mit den Einkünften verrechnet werden müssen.

Nun ein paar Fragen an Euch:

1. Ist eine Weiterleitung des Verlustvortrags von 8.000 € in das Jahr 2020 wirklich nicht möglich?

2. Falls nein, ist es möglich, den Verlustvortrag von 2018 trotz damaligem Einspruch als Verlustrücktrag auf das Steuerjahr 2017 anzuwenden?

3. Macht es Sinn einen Steuerberater hinzuziehen bzw. welche Chancen auf Erfolg ergeben sich?

Ich scheine mir ansonsten durch Unwissenheit 6.000 € Verluste verspielt zu haben…

Vielen Dank vorab und viele Grüße,

Max

Steuererklärung, Steuerrecht, Verlustvortrag

Dropshipping store was erwartet mich?

Hallo,

erstmal für die, die nicht wissen, was ein Dropshipping store ist:

Ich erstelle eine Website, auf welcher ich ein Produkt verkaufe. (Oft bekommt man besonders auf Social Media Plattformen Werbung zu solchen Webseiten). Dieses Produkt aber bestelle ich in China. Ich bestelle es aber nicht zu mir und dann zum Kunden sondern direkt beim Verkäufer mit den Daten des Kunden und bin somit der Mittelmann, über den der Verkauf dann abgewickelt wird und jener, der das Marketing übernimmt.

Nun zu meiner Frage: Ich habe inzwischen schon einen Store erstellt und auch alles dazu gemacht. Nur eben noch nicht das Rechtliche. Ich nehme stark an, dass ich hier in Österreich ein Gewerbe anmelden muss, da ich ja eigentlich mit den Waren handle und ebenfalls Geld dadurch erwirtschafte.

Reicht da lediglich Anmeldung eines Gewerbes? Und wenn ja, kann ich dann mit diesem Gewerbe mehrere Online-Stores erstellen in den verschiedensten Nischen?

Des Weiteren wollte ich fragen, ob ich bei einem Verkauf ins Ausland dort eine Steuernummer brauche oder wie genau das funktioniert? Ist es möglich, dass ich zB.: in die USA verkaufe (wie gesagt den Transport übernimmt der VK in China) und ich setze die Steuer nur hier in Österreich ab oder muss dort, wo der Kunde ist die Steuer abgeführt werden und es wird dort dann auch eine Steuernummer benötigt? Weil, sollte ich jene benötigen, wäre es wahrscheinlich am klügsten erstmal NUR innerhalb von Österreichs zu verkaufen.

Sorry für die lange Frage, ich hoffe, dass mir hier wer helfen kann :)

Danke & LG

Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuerrecht, Dropshipping

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