Betriebsausgaben Carport?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Carport auf dem Grundstück des Wohnauses steht (Eigenheim?), dann gehört der erstmal zum Privatvermögen.

Man könnte jetzt überlgen, ob der Carport Betriebsvermögen ist, weil die Nutzung ja für einen Wagen erfolgt, der Betriebsvermögen ist.

Ich weiß aber nicht, ob das so sinnvoll wäre.

Es käme die Überlegung, ob dann auch der Grund- und Bodenteil aktiviert werden müßte, mit entsprechenden Auswirkungen bei Verkauf des Unternehmens, oder des Hauses.

Lasse Dir mal von Deinem Steuerberater alle Varianten erklären.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986