Alle Beiträge

Familienzusammenführung Trotz Straftat?

Familienzusammenführung Trotz Straftat

Ich bin serbischer Staatsangehöriger, war über 31 Jahre in Deutschland geduldet und wurde vor sechs Jahren(2019) abgeschoben. Ich habe in Deutschland meinen Hauptschulabschluss erworben und eine zweijährige Ausbildung (ohne formellen Abschluss) absolviert. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit vier Jahren erloschen. Seit 2021 reise ich regelmäßig als Tourist nach Deutschland ein.

Meine deutsche Lebenspartnerin und ich führen eine gefestigte Beziehung in Deutschland. Wir wünschen uns eine gemeinsame Zukunft und möchten eine Familie gründen. Im vergangenen Jahr erlitten wir eine Fehlgeburt – ein schmerzhaftes Ereignis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit weiter verstärkt hat.

Ein früherer Antrag auf ein Visum zur Eheschließung wurde zwar von der Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt abgelehnt – unter anderem aufgrund einer Vorverurteilung sowie eines Missverständnisses meinerseits beim Antragsverfahren. Tatsächlich wäre ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall angemessener gewesen.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland: gesicherter Lebensunterhalt, Wohnsituation, berufliche Perspektiven sowie eine nachgewiesene Integrationsbereitschaft. Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an, alternativ stehen mir mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Darüber hinaus engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer.

Besonders hervorheben möchte ich mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Dieser Einsatz zeigt, dass ich bereit bin, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich höflich um eine Einschätzung, ob die Erteilung eines Visums zum Familienzusammenführung – auch ohne vorherige Eheschließung – im Rahmen meines besonderen Einzelfalls möglich wäre. Die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung liegen dem Standesamt bereits vor und könnten bei positiver Entscheidung umgehend genutzt werden.

Ich bitte höflich um eine Einschätzung, ob in meinem Fall trotz schwerer Vorverurteilung eine realistische Chance auf Familienzusammenführung besteht. Für Ihre Zeit und die Information danke ich Ihnen im Voraus.

heiraten, visum, Straftat, Ausländerrecht

Finanziell überfordert als alleinerziehende Mutti - brauche dringend Rat, Ideen und Hilfe!?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mutter und befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Ich habe zwei laufende Kredite, die ich aufgrund meiner Lebensumstände kaum noch bedienen kann. Dazu kommen noch laufende Inkassoverfahren, was alles zusätzlich belastet.

Ich habe bereits eine Schuldnerberatung in Anpruch genommen und über eine Privatinsolvenz nachgedacht, die Unterlagen sind vorbereitet. Allerdings ist meine Mutter für beide Kredite Bürgin – das bedeutet, dass bei einem Insolvenzantrag die Banken sofort auf sie zukommen würden. Das möchte ich ihr auf keinen Fall zumuten.

Ich versuche daher gerade auf anderem Wege, aus der Situation herauszukommen – unter anderem mit einer kleinen Spendenkampagne, bei der ich meine Geschichte offen teile. Ich möchte niemanden ausnutzen, sondern suche einfach ehrliche Wege, um wieder auf die Beine zu kommen – für mich und meine Tochter.

Ich weiß, dass viele Menschen ähnliches erlebt haben, gute Tipps haben oder mir in anderer Form helfen können – deshalb meine Frage an euch:

Gibt es Möglichkeiten, wie ich mit den Banken eine Einigung finde, ohne dass meine Mutter in Haftung genommen wird?

Hat jemand Erfahrungen mit freiwilligen Teilrückzahlungen oder Vergleichsvereinbarungen?

Oder kennt ihr Anlaufstellen oder Foren, wo man seriöse Unterstützung bekommt?

Ich arbeite in Vollzeit, mache nebenbei eine Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und versuche mir nebenher beruflich etwas aufzubauen. Zeit und Energie sind knapp, aber ich möchte wirklich raus aus den Schulden.

Vielen, vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe oder jeden gut gemeinten Hinweis.

Ganz viel Liebe und Dankbarkeit

Marleen

Finanzkrise, Finanzielle Unterstützung

P-Konto Freigrenze

Hallo miteinander,

ich habe folgende Frage an Euch:
Ich lebe von meiner Noch-Frau getrennt, wir haben 2 gemeinsame, minderjährige Kinder, die bei ihr leben. Aktuell absolviere ich eine Ausbildung/Umschulung über das Arbeitsamt, aus diesem Grund erhalte ich aktuell ''nur'' 1352€ ALG1 + einen Bonus bzgl der Umschulung. Das bedeutet auch, dass meine Noch-Frau aktuell Unterhaltsvorschuss bekommt. Diesen muss ich ja rechtlich auch zurückzahlen, das ist auch kein Thema, sobald ich wieder arbeiten gehe. Ich habe der Unterhaltsstelle, die sich um die Rückzahlung kümmert, meinen ALG1 Bescheid geschickt und offengelegt, dass ich aktuell finanziell nicht in der Lage bin, etwas zurück zu zahlen, sondern dies anfange, sobald ich einen Job habe. Dennoch wird nun von besagter Stelle mein Bankkonto gepfändet. Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse.

Aber seitdem diese Pfändung eingegangen ist bei der Bank, erhalte ich nur noch ca 1100€ von meinem Geld, der Rest wird einbehalten. Gesetzlich hätte ich einen Freibetrag von 1500€ - mit 2 Kindern sogar noch mehr. Ich habe mir bei der Schuldnerberatung auch extra ein entsprechendes Formular geholt, was mir dies bescheinigt. Das hat die Bank allerdings nicht akzeptiert und behauptet, dadurch, dass dies eine Pfändung zwecks Unterhalt ist, werde ich bis UNTER den gesetzlichen P-Konto Freibetrag gepfändet. Daher die Frage: Ist das rechtens so?

Meine Einnahmen belaufen sich auf 1352€ ALG1 und 150€ Umschulungsbonus. Sprich ich wäre nichtmal groß über dem vorgeschriebenen Freibetrag. Was kann ich da tun? Bei der Sparkasse komme ich leider nicht weiter...

Konto, Pfändung, Pfändungsschutzkonto, Pfändungsfreibetrag

Ich habe angst....?

hi,

ich hatte am Dienstag mein letzten Termin bei mein Sachbearbeiter und habe angst - angst nie ne arbeitsstelle zu finden die gut is.

Der termin war leider ziemlich einseitig

ich wurde wie die male davor schon gefragt wie viele Bewerbungen ich geschrieben habe und habe gesagt das ich keine geschrieben habe ,,net weil ich irgendwie faul bin oder kein bock auf Arbeit hab sondern weil wir die firmen langsam ausgehen.

zuletzt hab ich mich am 20 oder 21.5 bei randstad + ahead personalservice geworben und hab leider auch noch keine Rückmeldung nur das sie sich melden wenn arbeit da ist die passt und der kunde ok sagt.

irgendwie sagt jede firma wir melden uns wen wir passende stellen haben und ich rufe alle 1-3 wochen dort an und frage obs neu stellen gibt is net so das ich mich nur dort bewerbe und dann nie wieder da melde ...

das jobcenter meint es gibt über 610 000 offene stellen und meint es ist komisch das man bei über 610 00 stellen nix findet und das man bei so viel stellen normal sofort was finden sollte und wenn net sofort dann maximal nach 1 Monat und das sie viele leute kennt auch privat die nach 1-2 wochen schon was gefunden haben und jetz nen guten job haben + wenn man länger als 1 monat arbeitslos ist entweder keine lust auf arbeit hat oder überzogene Ansprüche hat und das leben kein Wunsch ist und normalerweise die erste arbeit annehmen müsste die man angeboten bekommt wenn man wirklich arbeit sucht

Ich hab angst nie eine neue stelle zu finden...

jmd vllt ein paar tipps?

arbeitgeber, tipps

Wie kann eine Frist zur Übermittlung eines Fragebogen an den MD verlängert werden, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Ratschläge & Co. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund:

Verfahren für eine gesetzliche Betreuung für meine (Paten-)Tante läuft derzeit (Post und Amts-/Behördenangelegenheiten).

Ein gesetzl. Betreuer über das Amtsgericht wird in nächster Zeit festgelegt, aber nicht innerhalb dieser Woche.

Bis zur Bestellung des gesetzl. Betreuers versuche ich mein Bestes.

Nur komme ich hier an meine Grenzen.

Aktuell:

Sie bekam nun Post von ihrer KK.

Die KK hat wohl den MD eingeschaltet, um ein Gutachten nach etwa 11 Monaten Krankschreibung bzw. Krankengeldbezug erstellen zu lassen.

(Ich denke mal, dass dies ein regulärer Ablauf ist.)

Bzgl. dessen wurde dem Brief ein Weiterleitungsbogen inkl. Fragebogen (eine "Versichertenanfrage - Allgemein") beigefügt.

Frist zur Zusendung des ausgefüllten Fragebogens an den MD ist der 02.06.2025.

Ich bin mit dem Ausfüllen überfordert, zumal meine Tante krankheitsbedingt mir dabei nicht helfen kann. Zudem soll ich auf jeden Fall nicht bei der KK anrufen, sondern alles schriftlich erledigen.

(Mein Gedankengang ist auch:

Weiß auch nicht, ob es da ratsam ist der KK bzw. dem MD mitzuteilen, dass eine gesetzliche Betreuung angeregt wurde (auch für diesen Bereich der Post), sodass die KK/der MD sie aufgrunddessen aufeinmal vorab "aussteuern" bzw. die Zahlungen des KGes einstellen. So nach dem Motto, wer nicht fähig ist "einfache" Dinge des Lebens zu erledigen und ein ges. Betreuuer übernimmt deshalb zukünftig diese Aufgabe, ist auch nicht in der Lage arbeiten zu können/ zu gehen.)

Wie kann eine Frist zur Übermittlung des Fragebogens "Versichertenanfrage allgemein" an den MD verlängert werden, sodass meiner (Paten-)Tante keine finanziellen Einbußen entstehen?

Bei der Fristverlängerung ging es um 2 bis 3 Wochen.

Entweder schaffen in der Zeit (irgendwie) den Fragebogen auszufüllen oder wenn es noch besser läuft, wurde ein gesetzl. Betreuuer in der Zeit bestellt.

(Einbuße z. B. wegen fehlender Mitwirkung ihrerseits, obwohl sie nicht in der Lage ist, irgendetwas auszufüllen und dann noch in der Kürze der Zeit - und der der MD oder die KK entscheidet aufgrunddessen das Krankengeld einzustellen.)

Frist, Gesetz, GKV, Gutachten, Krankengeld, Recht

Rechtliche Konsequenzen bei Aufgabe einer vermieteten Wohnung ohne ordnungsgemäße Kündigung und Rückgabe?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung. Die Wohnung war bislang vermietet, doch die Mieterin ist im April 2025 unbekannt verzogen, ohne eine neue Adresse mitzuteilen oder die Wohnung offiziell zu kündigen.

Die Mieterin hat die Miete für die Monate März, April und Mai 2025 nicht bezahlt. Die Schlüssel wurden am Tag ihres Auszugs offenbar in der Wohnung zurückgelassen und vom vorherigen Eigentümer an mich übergeben. Ich habe der Mieterin bereits fristlos zum 30. Mai 2025 gekündigt und ihr schriftlich mitgeteilt, dass sie verbleibende persönliche Gegenstände abholen soll.

Da ich noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bin, bin ich unsicher, inwieweit ich rechtlich befugt bin, die Wohnung ab dem 31. Mai 2025 zu betreten, zu säubern oder zu sichern.

Meine konkreten Fragen sind:

  • Welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir, wenn ich die Wohnung unbeaufsichtigt lasse oder als „aufgegeben“ behandele, ohne eine rechtsgültige Übergabe durch die Mieterin?
  • Bin ich weiterhin verpflichtet, Mietzahlungen oder andere Verpflichtungen zu erfüllen, falls die Wohnung „verlassen“ ist, ich aber noch nicht im Grundbuch stehe?
  • Inwieweit kann ich Maßnahmen wie Reinigung, Austausch von Schlössern oder Entsorgung von Gegenständen rechtlich vornehmen, ohne rechtliche Nachteile zu riskieren?
  • Wie kann ich mich bestmöglich absichern, um nicht für Schäden, Mietausfälle oder andere Ansprüche haftbar gemacht zu werden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Einschätzung und Handlungsempfehlungen geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Mietrecht, Mietrechtsschutz