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Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.

Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.

Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.

jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.

Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?

erbrecht, Kaution

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Gewinnermittlung, welches Finanzamt?

Hallo,

ich habe als Einzelunternehmer einen Gewerbetrieb außerhalb des Bereiches meines Wohnsitzfinanzamtes.
Das Finanzamt im Bereich meiner Betriebsstätte hat mich kurz nach Eröffnung aufgefordert einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Darauf wurde mir eine Steuernummer zur Abgabe der EÜR und Gewerbesteuer mitgeteilt.

Bei meinem Wohnsitz Finanzamt habe ich nun meine EkSt abgegeben und als Rückfrage erhalten, dass ich bitte eine Gewinnermittlung (EÜR) und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen soll.

Die EÜR ist meines Wissens nach bereits in der elektronischen Abgabe der EkSt importiert und abgegeben worden, oder besteht hier kein Zugriff, da sich auf der EÜR das Betriebsstätten Finanzamt befindet.

Beim Betriebsstätten Finanzamt habe ich auch eine gesonderte Feststellung in welcher die EÜR enthalten ist abgegeben, obwohl ich dazu dort ja nicht verpflichtet bin, zur besseren Klarstellung.

Muss ich nun beim Wohnsitz Finanzamt erneut den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, da ich diesen fälschlicherweise beim Betriebsstätten Finanzamt ausgefüllt habe? (Laut Paragraph 20 AO ist doch das Betriebsstätten FA zuständig?)

Oder hat durch die Mitteilung der Steuernummer das Betriebsstätten Finanzamt die Zuständigkeit an sich „gerissen“?

Im Rahmen der gesonderten Feststellung übermittelt das Betriebsstätten Finanzamt die Daten doch an das Wohnsitz Finanzamt oder?

einkommensteuer, ELSTER, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Einzelunternehmen, Fragebogen steuerliche Erfassung

Mieter ist eingezogen, Vermieterin hat jedoch keine Unterschrift?

Ich vermiete ein Ferienhaus an Urlauber und auch "für vorübergehenden Gebrauch", was nur bis 6 Monate erlaubt ist nach deutschem Gesetz. Das Haus ist komfortabel eingerichtet für Feriengäste.

Ich habe per Mail einen 5-seitigen Mietvertrag alle Seiten mit meiner Unterschrift in PDF versendet und der Mieter hat ein Whats app gesendet mit der Unterschrift auf der letzten Seite, die Frau hat nicht unterschrieben obwohl der Vertrag auf beide Namen lautet. In der Zwischenzeit habe ich ein anderes Handy, dort wo das Foto mit der letzten Seite mit Unterschrift des Mieters ist, finde ich im Moment nicht. SIM Karte ist im neuen Handy.

Bei KI lese ich, bitte Antworten ob das stimmt:

"Ja, der Mieter akzeptiert den Mietvertrag mit dem Einzug in die Wohnung. Mit dem Einzug in die Wohnung und der Nutzung der Räumlichkeiten bestätigt der Mieter stillschweigend die Gültigkeit des Mietvertrags.

Grundsätzlich wird ein Mietvertrag mit der Unterschrift beider Parteien, also Mieter und Vermieter, rechtskräftig. Mit dem Einzug in die Wohnung und der Nutzung der Mietsache bestätigt der Mieter, dass er den Mietvertrag akzeptiert und sich an die darin vereinbarten Bedingungen hält. Auch wenn der Mietvertrag nicht unterschrieben wurde, aber der Mieter die Wohnung bezieht und Miete zahlt, gilt das Mietverhältnis als rechtswirksam."

Der Mieter hat meine Unterschrift, er kann nichts anderes vorweisen oder behaupten, ich habe die Seiten in PDF per Mail versendet. Das Mietverhältnis endet Ende August 2025, bei Mietverträgen für vorübergehenden Gebrauch, wenn sie bis Maximum 6 Monate dauern, haben die Mieter keinen Mieterschutz. Die Mieter haben mich jetzt vertröstet und bezahlen den Mietzins für Juni verspätet nachdem der Lohn auf dem Konto ist nächste Woche, ich merke sie haben Zahlungsschwierigkeiten. Falls es Probleme geben sollte und die Mieter nicht ausziehen nach Ende des Vertrages (Mietgrund für vorübergehenden Gebrauch kann ich beweisen, die Mieter haben kurzfristig gebucht 3 Wochen vor Einzug, sie mussten aus ihrer Wohnung und haben mir wahrscheinlich eine Lüge angegeben, jetzt vermute ich es waren  Zahlungsschwierigkeiten.)

Habe ich Nachteile? ich vermute beim Vertrag wurden extra nicht alle Seiten unterschrieben. Feriengäste haben mir immer alle Seiten unterschrieben in PDF per Mail gesendet. Ich hätte die Schlüssel nicht geben sollen, ich habe gelernt.

 

Immobilien, Mietrecht

Familienzusammenführung Trotz Straftat?

Familienzusammenführung Trotz Straftat

Ich bin serbischer Staatsangehöriger, war über 31 Jahre in Deutschland geduldet und wurde vor sechs Jahren(2019) abgeschoben. Ich habe in Deutschland meinen Hauptschulabschluss erworben und eine zweijährige Ausbildung (ohne formellen Abschluss) absolviert. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit vier Jahren erloschen. Seit 2021 reise ich regelmäßig als Tourist nach Deutschland ein.

Meine deutsche Lebenspartnerin und ich führen eine gefestigte Beziehung in Deutschland. Wir wünschen uns eine gemeinsame Zukunft und möchten eine Familie gründen. Im vergangenen Jahr erlitten wir eine Fehlgeburt – ein schmerzhaftes Ereignis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit weiter verstärkt hat.

Ein früherer Antrag auf ein Visum zur Eheschließung wurde zwar von der Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt abgelehnt – unter anderem aufgrund einer Vorverurteilung sowie eines Missverständnisses meinerseits beim Antragsverfahren. Tatsächlich wäre ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall angemessener gewesen.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland: gesicherter Lebensunterhalt, Wohnsituation, berufliche Perspektiven sowie eine nachgewiesene Integrationsbereitschaft. Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an, alternativ stehen mir mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Darüber hinaus engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer.

Besonders hervorheben möchte ich mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Dieser Einsatz zeigt, dass ich bereit bin, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich höflich um eine Einschätzung, ob die Erteilung eines Visums zum Familienzusammenführung – auch ohne vorherige Eheschließung – im Rahmen meines besonderen Einzelfalls möglich wäre. Die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung liegen dem Standesamt bereits vor und könnten bei positiver Entscheidung umgehend genutzt werden.

Ich bitte höflich um eine Einschätzung, ob in meinem Fall trotz schwerer Vorverurteilung eine realistische Chance auf Familienzusammenführung besteht. Für Ihre Zeit und die Information danke ich Ihnen im Voraus.

heiraten, visum, Straftat, Ausländerrecht

Finanziell überfordert als alleinerziehende Mutti - brauche dringend Rat, Ideen und Hilfe!?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mutter und befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Ich habe zwei laufende Kredite, die ich aufgrund meiner Lebensumstände kaum noch bedienen kann. Dazu kommen noch laufende Inkassoverfahren, was alles zusätzlich belastet.

Ich habe bereits eine Schuldnerberatung in Anpruch genommen und über eine Privatinsolvenz nachgedacht, die Unterlagen sind vorbereitet. Allerdings ist meine Mutter für beide Kredite Bürgin – das bedeutet, dass bei einem Insolvenzantrag die Banken sofort auf sie zukommen würden. Das möchte ich ihr auf keinen Fall zumuten.

Ich versuche daher gerade auf anderem Wege, aus der Situation herauszukommen – unter anderem mit einer kleinen Spendenkampagne, bei der ich meine Geschichte offen teile. Ich möchte niemanden ausnutzen, sondern suche einfach ehrliche Wege, um wieder auf die Beine zu kommen – für mich und meine Tochter.

Ich weiß, dass viele Menschen ähnliches erlebt haben, gute Tipps haben oder mir in anderer Form helfen können – deshalb meine Frage an euch:

Gibt es Möglichkeiten, wie ich mit den Banken eine Einigung finde, ohne dass meine Mutter in Haftung genommen wird?

Hat jemand Erfahrungen mit freiwilligen Teilrückzahlungen oder Vergleichsvereinbarungen?

Oder kennt ihr Anlaufstellen oder Foren, wo man seriöse Unterstützung bekommt?

Ich arbeite in Vollzeit, mache nebenbei eine Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und versuche mir nebenher beruflich etwas aufzubauen. Zeit und Energie sind knapp, aber ich möchte wirklich raus aus den Schulden.

Vielen, vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe oder jeden gut gemeinten Hinweis.

Ganz viel Liebe und Dankbarkeit

Marleen

Finanzkrise, Finanzielle Unterstützung

P-Konto Freigrenze

Hallo miteinander,

ich habe folgende Frage an Euch:
Ich lebe von meiner Noch-Frau getrennt, wir haben 2 gemeinsame, minderjährige Kinder, die bei ihr leben. Aktuell absolviere ich eine Ausbildung/Umschulung über das Arbeitsamt, aus diesem Grund erhalte ich aktuell ''nur'' 1352€ ALG1 + einen Bonus bzgl der Umschulung. Das bedeutet auch, dass meine Noch-Frau aktuell Unterhaltsvorschuss bekommt. Diesen muss ich ja rechtlich auch zurückzahlen, das ist auch kein Thema, sobald ich wieder arbeiten gehe. Ich habe der Unterhaltsstelle, die sich um die Rückzahlung kümmert, meinen ALG1 Bescheid geschickt und offengelegt, dass ich aktuell finanziell nicht in der Lage bin, etwas zurück zu zahlen, sondern dies anfange, sobald ich einen Job habe. Dennoch wird nun von besagter Stelle mein Bankkonto gepfändet. Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse.

Aber seitdem diese Pfändung eingegangen ist bei der Bank, erhalte ich nur noch ca 1100€ von meinem Geld, der Rest wird einbehalten. Gesetzlich hätte ich einen Freibetrag von 1500€ - mit 2 Kindern sogar noch mehr. Ich habe mir bei der Schuldnerberatung auch extra ein entsprechendes Formular geholt, was mir dies bescheinigt. Das hat die Bank allerdings nicht akzeptiert und behauptet, dadurch, dass dies eine Pfändung zwecks Unterhalt ist, werde ich bis UNTER den gesetzlichen P-Konto Freibetrag gepfändet. Daher die Frage: Ist das rechtens so?

Meine Einnahmen belaufen sich auf 1352€ ALG1 und 150€ Umschulungsbonus. Sprich ich wäre nichtmal groß über dem vorgeschriebenen Freibetrag. Was kann ich da tun? Bei der Sparkasse komme ich leider nicht weiter...

Konto, Pfändung, Pfändungsschutzkonto, Pfändungsfreibetrag

Ich habe angst....?

hi,

ich hatte am Dienstag mein letzten Termin bei mein Sachbearbeiter und habe angst - angst nie ne arbeitsstelle zu finden die gut is.

Der termin war leider ziemlich einseitig

ich wurde wie die male davor schon gefragt wie viele Bewerbungen ich geschrieben habe und habe gesagt das ich keine geschrieben habe ,,net weil ich irgendwie faul bin oder kein bock auf Arbeit hab sondern weil wir die firmen langsam ausgehen.

zuletzt hab ich mich am 20 oder 21.5 bei randstad + ahead personalservice geworben und hab leider auch noch keine Rückmeldung nur das sie sich melden wenn arbeit da ist die passt und der kunde ok sagt.

irgendwie sagt jede firma wir melden uns wen wir passende stellen haben und ich rufe alle 1-3 wochen dort an und frage obs neu stellen gibt is net so das ich mich nur dort bewerbe und dann nie wieder da melde ...

das jobcenter meint es gibt über 610 000 offene stellen und meint es ist komisch das man bei über 610 00 stellen nix findet und das man bei so viel stellen normal sofort was finden sollte und wenn net sofort dann maximal nach 1 Monat und das sie viele leute kennt auch privat die nach 1-2 wochen schon was gefunden haben und jetz nen guten job haben + wenn man länger als 1 monat arbeitslos ist entweder keine lust auf arbeit hat oder überzogene Ansprüche hat und das leben kein Wunsch ist und normalerweise die erste arbeit annehmen müsste die man angeboten bekommt wenn man wirklich arbeit sucht

Ich hab angst nie eine neue stelle zu finden...

jmd vllt ein paar tipps?

arbeitgeber, tipps

Wie kann eine Frist zur Übermittlung eines Fragebogen an den MD verlängert werden, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Ratschläge & Co. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund:

Verfahren für eine gesetzliche Betreuung für meine (Paten-)Tante läuft derzeit (Post und Amts-/Behördenangelegenheiten).

Ein gesetzl. Betreuer über das Amtsgericht wird in nächster Zeit festgelegt, aber nicht innerhalb dieser Woche.

Bis zur Bestellung des gesetzl. Betreuers versuche ich mein Bestes.

Nur komme ich hier an meine Grenzen.

Aktuell:

Sie bekam nun Post von ihrer KK.

Die KK hat wohl den MD eingeschaltet, um ein Gutachten nach etwa 11 Monaten Krankschreibung bzw. Krankengeldbezug erstellen zu lassen.

(Ich denke mal, dass dies ein regulärer Ablauf ist.)

Bzgl. dessen wurde dem Brief ein Weiterleitungsbogen inkl. Fragebogen (eine "Versichertenanfrage - Allgemein") beigefügt.

Frist zur Zusendung des ausgefüllten Fragebogens an den MD ist der 02.06.2025.

Ich bin mit dem Ausfüllen überfordert, zumal meine Tante krankheitsbedingt mir dabei nicht helfen kann. Zudem soll ich auf jeden Fall nicht bei der KK anrufen, sondern alles schriftlich erledigen.

(Mein Gedankengang ist auch:

Weiß auch nicht, ob es da ratsam ist der KK bzw. dem MD mitzuteilen, dass eine gesetzliche Betreuung angeregt wurde (auch für diesen Bereich der Post), sodass die KK/der MD sie aufgrunddessen aufeinmal vorab "aussteuern" bzw. die Zahlungen des KGes einstellen. So nach dem Motto, wer nicht fähig ist "einfache" Dinge des Lebens zu erledigen und ein ges. Betreuuer übernimmt deshalb zukünftig diese Aufgabe, ist auch nicht in der Lage arbeiten zu können/ zu gehen.)

Wie kann eine Frist zur Übermittlung des Fragebogens "Versichertenanfrage allgemein" an den MD verlängert werden, sodass meiner (Paten-)Tante keine finanziellen Einbußen entstehen?

Bei der Fristverlängerung ging es um 2 bis 3 Wochen.

Entweder schaffen in der Zeit (irgendwie) den Fragebogen auszufüllen oder wenn es noch besser läuft, wurde ein gesetzl. Betreuuer in der Zeit bestellt.

(Einbuße z. B. wegen fehlender Mitwirkung ihrerseits, obwohl sie nicht in der Lage ist, irgendetwas auszufüllen und dann noch in der Kürze der Zeit - und der der MD oder die KK entscheidet aufgrunddessen das Krankengeld einzustellen.)

Frist, Gesetz, GKV, Gutachten, Krankengeld, Recht