Kündigen während Ausbildung oder gekündigt werden? Lohnfortzahlung?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe ein Problem und brauche den Rat aller Menschen die diesen Beitrag sehen werden. 

Es geht darum, dass ich auf meiner Arbeitsstelle wo ich zurzeit bin (Auszubildende im ersten Jahr, Probezeit ist auch schon vorbei) überhaupt nicht zufrieden bin mit der Arbeit und vor allem meinem Arbeitgeber. Da dieser ein sehr egoistischer und narzisstischer Mensch ist und gerne seine Mitarbeiter vor den Kunden anmeckert und schikaniert ist dieser Ort definitiv nichts für mich. Nun meine Frage wäre, da ich da definitiv nicht arbeiten möchte da ich psychische Angstzustände bekomme haben, war ich den kompletten Monat April nun krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber fragte immer wieder nach wann ich wieder einsetzbar wäre auf der Arbeit, ich sprach mit der Ausrede das ich zurzeit therapiert werde (habe einen anderen Grund genannt weshalb ich krank bin) und sobald es mir besser geht wieder zu kommen. Nun ist es so das mein Arbeitgeber von einem Aufhebungsvertrag sprach, falls es so weiter gehen würde mit meiner ‚Krankheit‘ da dieser mich nicht kündigen möchte. Sollte ich lieber kündigen, so dass ich dann auch für den kompletten Monat mein Lohn ausgezahlt bekomme, da ich definitiv noch meinen Lohn haben möchte bevor ich eine andere Ausbildung beginne. Ich habe laut meinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Außerdem bin i h bereits auf der Suche nach einer neuen Stelle!

Ich bedanke mich bei allen schon mal ganz dolle im Voraus! <3

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Wann ist erstmalig eine Kündigung möglich?

Hallo hier lieben

folgendes: ich wohne in einer 2 raumwohnung - für mich alleine ausreichend. Nun ist es jedoch so, das ich schwanger bin.

Aus diesem Grund benötige ich eine größere Wohnung, da mein Freund und ich auch zusammenziehen wollen, um uns gemeinsam um das Kind kümmern zu können

Mietvertragsbeginn 1.10.2021

Ich habe eine Mieter App, in der folgendes steht - ab 1.10.2021 unbefristet - Ausschnitt im Anhang

Nun steht aber im Mietvertrag folgender Text: das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt für Mieter und Vermieter drei Monate. Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist durch jede der Parteien erstmalig zum 31.12.2023 möglich. - Ausschnitt im Anhang

Nun ist die Frage laut Mieter App und erstem Satz des Mietvertrages, Ist dieser Mietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag, das würde bedeuten, dass ich den Mietvertrag jederzeit kündigen kann. Nun verstehe ich allerdings nicht wieso im zweiten Abschnitt steht das eine Kündigung erst mal nicht zum 31.12.2023 möglich ist. Nach Angaben ist es ja eigentlich ein unbefristeter Mietvertrag.

Ich weiß, dass es Mietverträge gibt, wo der Mietvertrag mit einer Mindestdauer festgelegt ist Zum Beispiel von zwei Jahren aber selbst da wäre eine Kündigung erst mal zum 30.6.2023 beziehungsweise 1.7.2023 möglich da ist ja noch die Kündigungsfrist von drei Monaten gibt.
Nun verstehe ich nicht, wieso hier der 31.12.2023 genannt wird, denn ich bin immerhin am 1.10.2023 eingezogen, d.h. es wäre noch mal drei Monate länger, als ich eingezogen bin

Ich habe auch gelesen, dass es wie Sonderkündigungsrechte gibt in denen man früher aus dem Mietvertrag austreten kann, unter anderem zbsp durch durch Umzug der Arbeitsstätte oder eben Familiennachwuchs, was bei mir hier in Kraft tritt

nun bin ich durch die widersprüchlichen Absätze im Mietvertrag total verwirrt.

Fakt ist, dass ich eine größere Wohnung brauche, da ich nicht nur mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, sondern eben bei dir auch ein gemeinsames Kind erwarten

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen und dass ich alles verständlich erklärt habe. Ich danke euch bereits vor ab für eure Hilfe.

Wann ist erstmalig eine Kündigung möglich?
Kündigung erstmalig zum 31.12.2023 möglich 100%
Kündigung jederzeit möglich 0%
Kündigung erstmalig zum 30.06.2023 möglich 0%
Kündigung, Mietvertrag
Vorzeitige Kündigung aus Vertrag - Agentur erhebt Aufwandspauschale?

Ich möchte aus einem 2 Jahres Vertrag mit einer Modelagentur raus. Nach Rücksprache wollen sie bei vorzeitiger Kündigung eine Aufwandspauschale von 300€ zzgl. Umsatzsteuer, also 357€ insgesamt erheben. Im Vertrag kann ich dazu allerdings nichts finden, siehe hier:

7.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit Vertragsabschluss. Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit.

7.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde.

7.3 Verletzt eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen, hat die andere Vertragspartei ihr schriftlich eine angemessene Frist zur Vertragstreue und zur Beseitigung der Vertragsverletzung – soweit dies möglich ist – zu setzen. Hält die andere Vertragspartei diese Frist nicht ein, kann bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, bei der Verletzung von Nebenpflichten jedoch nur im Wiederholungsfall.

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ich war 1 Jahr in dieser Modelagentur und habe keinen Job gebucht. Sind die berechtigt das nun zu erheben?

Zweite Frage, müssen die 120€ gezahlt werden?

5.6 Im Rahmen der Aufnahme in die Agentur wird u.a. für die Erfassung des Models sowie der erstmaligen Verarbeitung der Bilder im Buchungssystem und ggfs. der Website sowie der Erstellung digitaler Portfolios und Sedcards eine einmalige „Digital Setup Fee“ in Höhe von 120,00€ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% berechnet. Diese Gebühr wird mit den zukünftigen Einnahmen des Models verrechnet und muss somit nicht sofort beglichen werden.

Danke!

Kündigung, Vertrag
Arbeitgeber favorisiert schlecht benehmenden Kollegen. Rechtlich erlaubt?

Bei mir auf der Arbeit (Krankenhauspforte) gibt es seit einigen Jahren einen Kollegen, der schon früh durch sein katastrophales Verhalten aufgefallen ist und bei den Meisten von uns Kollegen deswegen aneckt. Er ist regelmäßig krank geschrieben, allein letztes Jahr waren es über 12 Wochen; macht im System nachweisbar seine Arbeit nicht, besonders nachts, wenn es um das Sicherheitsprotokoll geht; stiehlt regelmäßig aus dem hauseigenen Café Getränke und Snacks, die er dann leer im Büro rumliegen lässt - Beweise können aber keine gesammelt werden, da die Bistrodamen alle zu ihm halten und die anderen Kollegen Angst vor Ärger haben -; und sich ebenso nachweislich regelmäßig privat am Arbeitsrechner und -drucker bedient. Seine Dateien und Dokumente lässt er dabei im Aktenschrank rumliegen, wo er sich ein ganzes Fach für frei gemacht hat, obwohl es uns strikt untersagt ist, diesen zweckzuentfremden aufgrund wichtiger Dokumente und Schlüssel für das Haus. Andere haben dafür und für kleinere Fehler schon Ärger und Abmahnungen bekommen.

Früher war sein Verhalten noch halbwegs tragbar, doch inzwischen sind wir in der Abteilung komplett unterbesetzt (von uns wird erwartet, 3 Schichten durchgehend mit 7 Leuten zu besetzten, wovon nur 2 Vollzeit arbeiten. 2 werden bald entlassen, um Kosten zu sparen. Neue Stellen hat die Perso verboten) und seine Dreistigkeit macht uns die Arbeit zur Hölle. Der Chef macht die Augen zu und buckelt vor der Perso und dem Betriebsrat, der sich weigert, ihn auch nur abzumahnen, da "der arme Mann ja schwer depressiv und hilfsbedürftig ist", obwohl all seine Krankschreibungen aufgrund verschiedener Kleinerkrankungen waren und er auf Kosten unserer Urlaubsplanung bereits 2x in Reha weg seiner Depressionen.

Ist dieses Verhalten überhaupt rechtens vom Arbeitgeber?

arbeitsrecht, Kündigung
Arbeitszeugnis welche Note / versteckte Hinweise?

Ich würde gern wissen welche Note dieses Arbeitszeugnis entspricht, weil ich dem Arbeitgeber nicht ganz vertraue, vielen Dank euch jetzt schon mal dafür

Herr Stefan x, geboren am x in x , ist seit dem xxx als Mitarbeiter in der Blechfertigung in unserem Unternehmen beschäftigt.

Herrn x Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:

Einrichtung und Bedienung einer Laserschneidanalage

Beurteilung der Qualität der gefertigten Teile

Verpackung der gefertigten Teile

Einrichtung und Bedienung einer Laserschneidanalage

Beurteilung der Qualität der gefertigten Teile

Verpackung der gefertigten Teile

Herr x identifiziert sich mit der übernommenen Verantwortung und zeigt stets ein hohes Maß an Engagement, Pflichtbewusstsein und Eigeninitiative, auch über die übliche Arbeitszeit hinaus. Mit seiner schnellen Auffassungsgabe arbeitete sich Herr x in kurzer Zeit in sein Aufgabengebiet ein. Herr x besitzt umfassende Fachkenntnisse in der Blechverarbeitung, die er stets sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzt. Auch bei starkem Arbeitsanfall und in schwierigen Situationen behält Herr x die Übersicht und findet gute Lösungen. Dank seiner Urteils- und Denkfähigkeit kann er viele Aufgabenstellungen meistern. Herr x ist ein zuverlässiger Mitarbeiter, der quantitativ wie qualitativ überzeugende Arbeitsergebnisse erzielt. Mit Betriebsmitteln und Materialien geht Herr x immer sachgemäß und überlegt um. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt Herr x stets gewissenhaft, selbstständig und sorgfältig, so dass wir mit seinen Leistungen jederzeit sehr zufrieden sind.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist stets einwandfrei.

Herr x wird zum 30.04.2023 aus betriebsbedingten Gründen aus unserem Unternehmen ausscheiden. Wir bedauern diese Entwicklung, danken ihm schon jetzt für seine stets gute Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft beruflich viel Erfolg und persönlich alles Gute.

X ,im Januar 2023

arbeitgeber, arbeitsrecht, Kündigung, Arbeitszeugnis, Zeugnis
Arbeitgeber kümmert sich nicht um Zahlung und Vertrag?

Hallo,

ich weiß es ist ein sehr langer Text... aber die Story ist bisschen komplizierter...

ich habe zu Beginn des Jahres meinen Minijob in einen Werkstudentenjob bei dem selben Arbeitgeber umgewandelt bzw. wurde "befördert". Der Papierkram lief so ab, dass ich einen passenden Vertrag finden sollte bzw. mich mal erkundigen sollte wie ein Wechsel vom Minijob in einen Werkstudentenjob abläuft bzw. was für Verträge man dafür braucht und wie es mit der Rentenversicherung und anderem Kram aussieht. Das Alles habe ich gemacht und meinen Arbeitgebern die Vertragsentwürfe zugesendet. Der Arbeitgeber hat sich allerdings nicht weiter drum gekümmert, was mir kurz vor Monatsende aufgefallen ist (Ich dachte alles wäre erledigt und es würde nur die Unterschrift fehlen). Kurz vor Monatsende habe ich also um die korrekte Ausfüllung des Vertrages gebeten, was dann auch rasch gemacht wurde. Ich scannte die Verträge also ein und schickte diese dem Steuerberater des Arbeitgebers, der allerdings die Lohnabrechnung bereits für den Minijob (mein vorheriger Vertrag) ausgefertigt hatte. Darauf hin schickte ich eine Mail an den Steuerberater und fragte ob es irgendwie noch abgeändert werden kann (Meine AG sagten es wäre mein Job mich um die Papiere zu kümmern). Ich bekam keine Antwort und fragte meine AG ob sie nicht mal nachhaken könnten. Daraufhin hieß es, dass sie keine Zeit hätten und ich mich darum kümmern soll... Irgendwie schaffte ich trotzdem den AG zu überreden und so fragten sie beim Steuerberater nach und erfuhren das es möglich sei. Ein paar Tage später änderte sich allerdings nichts und ich fragte meine AG ob sie nicht noch mal anrufen könnten und bekamen schlußendlich die korrekte Lohnabrechnung um mir das Gehalt zu überweisen. Allerdings sagte mein AG anschließend, dass er bereits Feierabend hätte (es war erst 15 Uhr) und mir das Gehalt erst am nächsten Tag überweisen könnte. Anschließend meckerte er mich erneut an und behauptete es hätte nur so lange gedauert, weil ich mich nicht um meine Sachen gekümmert hätte. ich drängte natürlich auf die sofortige Überweisung meines Gehalts nach dieser Aussage, was auch geschah...

Ist das normal? Muss ich mich als Werkstudent um solche vertraglichen Sachen kümmern und nach meinem Geld hinterher rennen? Muss sowas nicht alleinig der Arbeitgeber machen? Wie würdet ihr als nächstes vorgehen? Kündigen?

arbeitnehmer, arbeitsrecht, Kündigung, Vertrag, Arbeitsvertrag, Gehaltszahlung
Kann ein Vermieter mir kündigen, weil ich meine Ehefrau in meine Wohnung aufgenommen habe(2 Zimmer??

Nachdem dem Einzug meiner Ehefrau, begann das Martyrium. Der Vermieter setzte einen neuen Mietvertrag auf, um die Miete und die NK zu erhöhen. Wir redeten darüber, denn ich fand es mehr als merkwürdig, denn in den Monaten davor, redete der Vermieter schlecht über meine Ehefrau ( Sie ist Ausländerin) und meinte ständig, dass Sie niemals als Mitmieter aufgenommen würde ect. Ich begründete mein Nein, also meine Unterschrift unter diesen neuen Vertrag zu setzen damit, dass es nach meiner Kenntnis erst möglich ist die Miete zu erhöhen, wenn ein neuer Mieter 12 Monate in Wohnung lebt, naja mittlerweile bin ich mir da aber Unsicher. Ich verlangte ebenso eine Nebenkostenabrechnung , die ich bisher auch nicht erhalten habe ( wohne seit 11 Monaten dort) Dann bekamen wir eine horrenden Kostenvoranschlag eines Wasserschadens auf Mail zugesandt, was wirklich schon Schikane ist( welcher Maler verlangt 450 Euro für einen Farbeimer bitte und 280 Euro für auslegfolie für eine Fläche von 15 Quadratmeter)? Nachdem ich in Erfahrung gebracht hatte, daß nur mir im Haus die Miete erhöht werden soll( nach Aussage des Vermieters wurden alle Bewohner dazu schriftlich aufgefordert) und ich dies ansprach, flatterte zwei Wochen später die Kündigung der Wohnung in den Briefkasten. Super, wenn man den den Wohnungsmarkt betrachtet, macht einem echt Angst, obgleich wir b Eide berufstätig sind.Die Kündigung besagt, einen Monat Frist zum ausziehen, wenn nicht erfolgt Räumungsklage.Wie lange dauert so etwas? Ich bin jetzt schon natürlich fleißig auf Wohnungssuche, aber was mache ich, wenn wir keine bekommen, hmm.. Ich wäre für Tipps jeglicher Art dankbar..

Kündigung, Mietverhältnis
Vergleichsvorschlag mein Nachteil?

Ich bin 60% Schwerbehindert und war leider jetzt längere Zeit krank, deshalb erhielt ich nun die Kündigung meines unbefristeten Arbeitsvertrages. Das Arbeitsgericht würde eingeschaltet und ich erhielt ein Angebot meiner Leiharbeitsfirma.

Zum einen hatte ich zuvor eine Woche zwangsfrei, da sie keinen passenden Arbeitseinsatz für mich, meinen gesundheitlichen Möglichkeiten entsprechend, hatten. Mir wurde für diese Woche entschuldigte Fehlzeit , ohne Lohnzahlung, eingetragen.

Man bot mir eine Abfindung an, wovon sie die Überzahlung anziehen würden, die entstand da mein Ag zu spät von der KK informiert wurde das Krankengeld bezahlt werden würde.

Desweiteren sollen keine Lohn - u. Freizeitansprüche mehr bestehen, sowie sämtlicher Resturlaub in Natura eingebracht werden, da die Abfindung nicht Sozialversicherungspflichtig sei und es sein könnte , im Falle einer Urlaubsabgeltung , das es zu einer Sperrzeit der nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage kommen könne.

Die Kündigung ist betriebsbedingt und ich würde unter Anrechnung meiner Resturlaubsansprüche, sowie bestehender Guthabenansprüche aus meinem Arbeitszeitkonto unwiderruflich, bis zum Kündigungsdatum freigestellt bleiben.

Wenn ich unterschreibe wäre das so gültig.

Mein Urlaubs - und Weihnachtsgeld wurde mir dieses Jahr auch nicht gezahlt.

Soll ich dem allen zustimmen?

Ich glaube da müsste man einiges ändern, oder sehe ich das falsch?

Kündigung, schwerbehinderung
Rückzahlung des Weihnachtsgeldes?

Ich habe vor unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist bis zum 31.3.2023 zu kündigen. Habe 09/13 meine Ausbildung dort begonnen und seit der Ausbildung dort Festangestellte bis dato. Kündigungsfrist somit 3 Monate zum Monatsende . Sprich wenn ich im Dezember kündige , läuft die Kündigungsfrist bis zum 31.3.23.

Nun meine Frage : Mein AG hat mir 60% meines Monatsgehaltes an Weihnachtsgeld ausgezahlt. Das Weihnachtsgeld ist freiwillig, da gesetzlich nichts im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.

Jetzt steh ich echt auf dem Schlauch und auch nach Recherchen im Internet bin ich total verwirrt, deswegen wende ich mich an Euch in der Hoffnung auf Hilfe.

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes bei §4 Vergütung : ,, III. Rechtsanspruch auf Weihnachtsgratifikation besteht nicht, wenn eine solche gewährt wird , so handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Voraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis im Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist. Er hält Frau xxx eine Gratifikation, so ist sie verpflichtet, diese Gratifikation zurück zu zahlen, wenn sie aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund außerordentliche, oder verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers aus einem von ihm zu vertretenden Grund bis zum 31. März des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres oder, sofern die Gravitation ein Monatsvergütung übersteigt, bis zum 30. Juni, dass auf die Auszahlung von Kalenders ausscheidet.

Wenn jemand annähernd vom Fach ist oder diese Schachtelsatz entschlüsseln kann wäre ich euch von Herzen dankbar. Mir reist diese Thematik ohnehin den Boden unter den Füßen weg. Ich will nur noch so schnell wie möglich aus dem Büro raus, weil das nicht mehr zumutbar ist! Selbst wenn ich es zurück zahlen muss nehme ich das Schmerzensgeld in Kauf.

Tausend dank an Euch 🌼

Kündigung, Weihnachtsgeld, Arbeitsrecht. Arbeit
Ausbildung gekündigt in der Probezeit?

Guten Morgen,

mein Sohn hatte im September eine Ausbildung zum Industriekaufmann begonnen, er wurde nicht wirklich so behandelt wie man einen Auszubilden behandeln sollte.

Es ging an, dass er Aufgaben bekommen hat die ihn vorher nicht erklärt wurden, wurden sie falsch gemacht wurde er gefragt ob er sie verarschen will.

Er saß oft 1-2 Stunden nur da ohne was zu arbeiten, obwohl er Nachgefragt hat was er machen soll.

Da er jedes mal nur patzige und genervt Antworten bekam, hat er sich nicht mehr getraut nachzufragen wenn er etwas nicht wusste.

Ich hab auch mit der Ausbilderin gesprochen was alles vorgefallen ist, sie hat sich im Namen ihrer Kollegin entschuldigt. Geändert hat sich NICHTS

In einer Woche hieß es sie wären ja total zufrieden mit ihm, in der nächsten Woche wäre ja die Ausbildung überhaupt nix für ihn. Und das ging seit September so.

Am 2.Dez kan ne email sie wären ja total von ihm überzeugt und am 5.dez kam die email mit der Kündigung - Begründung > er wäre zu jung.

Da wir in der Zwischenzeit schon Bewerbungen geschrieben haben, da es klar was das er die Ausbildung nicht in diesen Betrieb zu ende führen wird ( von unserer Seite aus)

Jetzt ist die Frage... er möchte gerne weiter Bewerbungen schreiben ABER wie oder was schreibt man jetzt in die Bewerbung???? Es kommt nie gut an zu schreiben, dass er in der Probezeit gekündigt worden ist.

Danke für Eure Hilfe.. und Sorry für den langen Text.

Ausbildung, Bewerbung, Kündigung, Probezeit

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