Notar Kostenrechnung beim Wohnungskauf: Frage zum Geschäftswert nach GnotKG
Hallo!
Wir haben eine Wohnung gekauft. Der Kaufpreis beträgt 120.000,00 €. Es war ein MAKLER im Spiel, ABER dieser wird vom VERKÄUFER bezahlt. Kosten: 8.568,00 € (also 7,14 %)! Alles gut und wurde auch so im Vertrag aufgenommen.
Jetzt erhalten wir die Kostenrechnung vom NOTAR, in der der Geschäftswert mit 128.568,00 € genannt wird. Danach werden dann die Gebühren für das BEURKUNDUNGSVERFAHREN, VOLLZUGSGEBÜHR, BETREUUNGSGEBÜHR etc. berechnet.
Ist es "normal", daß der Betrag, der eigentlich schon in den 120.000,00 .€ enthalten ist, da der VERKÄUFER die Provision bezahlt, dazu addiert wird?
Dazu kommt, daß uns in den Kostentabellen nicht ersichtlich ist, ob wir bei dem höheren Betrag (128.568,00 €) die gleichen Kosten tragen wie beim niedrigeren (120.000,00 €). Da gibt es ja anscheinend Staffelungen
2 Antworten
UwoxX:
Gegen die Berechnung des Geschäftswerts ist nichts einzuwenden. Die Regelung der Kostenpflicht ist dagegen nicht i. O.Es geht immerhin um einen Betrag von rd. 750 € (Notar, Grundbuch,Grunderwerbsteuer), der durch die Erhöhung des Wertes nvon 120 000 auf 128 568 entstanden ist.
Der Fehler war, dass ihr die Verpflichtung zur Provisionszahlung in den Notarvertrag aufgenommen habt. So ist das Gegenstand der Beurkundung geworden und damit auch beim Gegenstandswert zu berücksichtigen.