Notar Kostenrechnung beim Wohnungskauf: Frage zum Geschäftswert nach GnotKG

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UwoxX:

Gegen die Berechnung des Geschäftswerts ist nichts einzuwenden. Die Regelung der Kostenpflicht ist dagegen nicht i. O.Es geht immerhin um einen Betrag von rd. 750 € (Notar, Grundbuch,Grunderwerbsteuer), der durch die Erhöhung des Wertes nvon 120 000 auf 128 568 entstanden ist.

Der Fehler war, dass ihr die Verpflichtung zur Provisionszahlung in den Notarvertrag aufgenommen habt. So ist das Gegenstand der Beurkundung geworden und damit auch beim Gegenstandswert zu berücksichtigen.