Aktivierungspflicht bei Nutzungsrechten/Lizenzen
Hallo, ich stecke gerade im Jahresabschluss und habe folgenden Fall: Wir nutzen eine Software-Lizenz einer Fremdfirma. Da wir finanziell nicht in der Lage sind, die Lizenz auf einmal zeitlich unbefristet zu erwerben, erhalten wir dafür von der Firma 4 Quartalsrechnungen je Jahr. Damit fehlt m. E. die Grundbedingung einer Aktivirungspflicht, nämlich die Inrechnungstellung des tatsächlichen Entgelts in Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten. Daher ist sie mMn sofort als Aufwand zu verbuchen. Ist das so oder liege ich hier falsch?
In einem entsprechendem Portal habe ich dazu auch folgendes gefunden:
"Dauernde und wiederkehrende Zahlungen für Lizenzen sind sofort als Betriebsausgaben (ähnlich einer Miet- oder Leasingzahlung) gewinnmindernd anzusetzen."
Vielen Dank schon mal für die Antworten und Hilfen.
2 Antworten
Die ratierliche Lizenzzahlung ist sofortige Betriebsausgabe.
Du kannst ja mal spaßeshalber die Summe der Lizenzzahlungen über die Vertragslaufzeit addieren und dann linear auf die Nutzungsdauer verteilen; da sollte dann der gleiche Betrag herauskommen. Die degressive Abschreibung ist ausgeschlossen.
Nein, da ist kein Denkfehler. In diesem Fall wird nicht aktiviert. Du hast das in Deiner Antwort auch schön beschrieben. DH!
Genau richtig, ihr zahlt für die Nutzung der Software sozusagen eine Miete.
Ob nun monatlich, oder Quartalsweise ist sozusagen egal.
Was anderes wäre es, wenn Ihr die Lizenz erworben hättet und den Kaufpreis in Raten zahlen würdet.
mE sehe ich dennoch einen Unterschied, denn Lizenzahlungen und AfA mögen zwar betragsmässig übereinstimmen, aber wo bleibt bei reiner Lizenzzahlung die Aktivierung?
Oder habe ich nen Denkfehler?