Schulden mit 18, wegen Priavter Krankenversicherung?

Hallo liebe Community,

ich bin vor kurzem 18 Jahre alt geworden und habe dementsprechend Briefe von einer Privaten Krankenkasse bekommen. Paar Informationen kurz und knapp :

  • Meine Eltern sind selbstständig.
  • bei der Krankenkasse zahlen wir monatlich 900€ circa.
  • Meine Geschwister haben bereits auch solche Schulden und mein Bruder der ein wenig älter ist gehört der Firma, dennoch ist mein Vater die Geschäftsführer, damit man es zur einer GmbH machen konnte, er habe bereits schon 3 Jahre Insolvenz hinter sich.
  • Meine Schulden liegen bei 48.000€
  • Meine Eltern sagen zu mir, dass ich mich 3 Jahre Insolvenz melden soll jetzt in kürze.
  • Ich darf kein Konto eröffenen, weil es sonst gepfändet wird, deshalb soll ich angeblich ein Pfändungsfreies Konto eröffnen, wozu ? Es sind doch nicht meine Kosten ?!
  • Es handelt sich um ein Familienversicherung.
  • Ich bin nicht mehr Krankenversichert seit 3 Jahren.

Ganz wichtig, ich habe nichts jemals von denen unterschrieben, ist das alles rechtens wie es ist und muss ich mich dementsprechend Insolvenz melden ? Ich verstehe es nicht, wie es dazu kommen konnte und warum meine Geschwister das auch zahlen müssen selbst mein kleinerer Bruder der minderjährig

Meine Frage stellt sich, warum muss ich die Kosten tragen seitdem ich 18 bin tragen ? und vorallem, meine Geschwister ergeht dies genauso.

entschuldige mich jeglicher Fehler, wenn fragen sind, bitte fragen.

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Familienversicherung bei Minijob und Honorartätigkeit?

Hallo, ich habe ein sehr spezielles Anliegen. Ich bin Student, familienversichert und habe seit Juni 2022 eine Honorartätigkeit ausgeübt, womit ich im Juni bis Dezember höchstens 244€ verdient habe. Seit Dezember 2022 habe ich dann aber zusätzlich noch einen Minijob angenommen (255€ im Monat). Geplant war, dass ich beide Tätigkeiten (Minijob und Honorar) weiterhin gleichzeitig machen kann, da ich monatlich die Minijob-Grenze von 520€ nie überschreiten würde (500€ würde ich maximal verdienen in einem Monat).

Nun bin ich im Dezember und April aber jeweils EINMALIG für einen Kollegen bei der Honorartätigkeit eingesprungen, sodass ich im Dezember und April insgesamt ca. 621€ verdient habe. Ich bin davon ausgegangen, dass ich den Steuerfreibetrag damit ja insgesamt sowieso nicht überschreite und im Schnitt im Monat nie mehr als 520€ verdient habe (es gab auch Monate wo ich insgesamt nur um die 380€ verdient habe mit beiden Jobs).

Kann mir jemand helfen, wie das mit der Familienversicherung aussieht für die 2 Monate? Da das Einspringen unvorhersehbar war und ich dies nicht geplant habe und es jeweils nur einmal im Jahr war, hat es trotzdem Konsequenzen für mich? Ich habe mir bis jetzt keine Gedanken dazu gemacht, da ich dachte man kann die Grenze auch mal überschreiten, aber jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das der Krankenkasse hätte melden müssen und mich dann sofort studentisch versichern hätte müssen, obwohl ich in anderen Monaten viel weniger verdient hab (sodass sich das auch nicht gelohnt hätte).

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Selbstständig als Freelancer für verschiedene Dienstgeber Steuer/Krankenversicherung?

Hallo, ich habe momentan 2 Jobs als selbstständiger Freelancer/Freiberufler, musste ein Gewerbe dafür anmelden, beide Jobs sind als Chatmoderator und werden künftig ca 700 bis 1000 Euro monatlich einbringen. Ich wohne in Österreich, mir wurde gesagt ich darf mich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht freiwillig versichern lassen, sondern muss dies bei der Krankenversicherung für Selbstständige machen, die bekommen aber über 27% meiner monatlichen Einnahmen als Krankenversicherung. Auch wenn ich auf selbstständiger Basis arbeite, habe ich genaue Vorschriften was ich machen darf und was nicht und wie der Job zu machen ist. Also sollte doch eigentlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig für mich sein mit der freiwilligen Versicherung für 130 Euro monatlich, oder? Wenn ich unter 11.000 Euro Jahresverdienst bleibe, dann muss ich auch nichts versteuern. Welche Abgaben muss ich sonst noch zahlen?

Und wie sieht das ganze aus falls ich zusätzlich noch einen Angestellten Job annehme im Home Office, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, dann müsste ich ja über den Arbeitgeber versichert sein, obwohl ich nebenbei auf Selbstständiger Basis arbeite oder? Dann müsste ich natürlich auch alle Einnahmen versteuern, da ich dann über 11.000 Euro im Jahr komme. Aber welche Steuerklasse bin ich dann? Mein Mann verdient um die 2000 Euro Netto, wir sind verheiratet.

Und wenn ich zu alledem noch ab und an als Texter arbeite, also pro Text bezahlt werde, muss ich diese Einnahmen dann auch versteuern?

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Wohnsitz nicht EU-Ausland, Nebentätigkeit + Rente Deutschland, Verheiratet mit Ausländerin, leibliches Kind 7 Jahre lebt mit mir im Ausland,Kindergeldanspruch?

Ich möchte in meinen Dingen mal einiges für die Zukunft richtigstellen. Ich entscheide mich wohl dafür ganz im Ausland zu leben und Deutschland vielleicht 2 Monate im Jahr zu besuchen. Eine Meldeadresse ist kein Problem. Momentan bin ich in Deutschland polizeilich gemeldet, habe eine deutsche Krankenversicherung und ein deutsches Sparkassenkonto. Das Konto will ich zumindest behalten. Für die Krankenversicherung gibt es auch Lösungen für das Ausland.

Nach meinen Verständnis muss ich mich dann in Deutschland bei der Meldestelle abmelden. Damit falle ich dann auch aus der Krankenversicherung heraus. Ich bin seit 8 Jahren im Ausland verheiratet und habe eine gemeinsame Tochter die jetzt 7 Jahre alt ist. Vor zwei Jahren habe ich die Erstellung deutscher Papiere für meine Tochter über die Botschaft eingeleitet. Mittlerweile besitzt sie einen deutschen Reisepass. Die deutsche Geburtsurkunde ist in Arbeit, wobei da das zuständige Standesamt in Deutschland etwas kompliziert ist. Das werde ich aber versuchen in Kürze persönlich dort zu klären. Wird aber werden denke ich. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe, da meine Tochter ein ehelisches Kind von uns ist.

Eine Überprüfung aller Dokumente seitens der Botschaft war langwierig, ist aber positiv abgeschlossen. Ich selbst bekomme in Deutschland eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit 100 % von ca. 1000 Euro Netto und habe noch Nebeneinkünfte durch Texterstellung auf Honorarbasis in Deutschland. Das sind maximal 400 Euro im Monat, oftmals auch weniger.

Meine Fragen sind folgende:

Ist die Abmeldung sinnvoll oder verpflichtend so vorzunehmen?

Muss ich dann uneingeschränkte Steuerpflicht beantragen?

Bekomme ich dann Kindergeld für meine Tochter oder Freibeträge?

Wie wird meine Frau steuerlich bewertet wenn sie im Ausland lebt.

Wie werde ich steuerlich bewertet wenn ich im Ausland lebe?

Wie wird meine Tochter steuerlich bewertet wenn Sie im Ausland lebt.

Was ist mit den Schulkosten meiner Tochter hier im Ausland?

Ist Kindergeld nachträglich beantragbar für meine Tochter?

Es ist kompliziert und ich weiß nicht ganz ob jemand mit so einer Situation Erfahrungen hat. Die jetzige Situation ist ja momentan wegen Lebensmittelpunkt im Ausland nicht korrekt. Hoffe jemand hat dazu ein paar Tipps parat! Vielen Dank!

Abmeldung, Ausland, Kindergeldanspruch, Krankenversicherung, Steuern
Vorläufige Krankenkassenbeiträge nach Kündigung für das ganze Jahr, oder anteilig?

Servus,

ich bin zu diesem Monat aus der GKV ausgetreten und in die PKV gewechselt (ich bin selbständig). Ich war zuvor bei der TK versichert. Bis Juni 2022 war ich dies im Studententarif. Ich habe die TK dann jedoch darüber informiert, dass mein Einkommen aus meinem Gewerbebetrieb stark gewachsen ist und voraussichtlich auch so bleiben wird, ich also diesen Tarif nicht weiter beziehen kann. Ich habe eine Selbstauskunft eingereicht, auf Basis derer entsprechend der neue Beitrag berechnet wurde. So weit so gut.

Nun hieß es jedoch damals, als ich die Selbstauskunft eingereicht habe, seitens der TK, dass meine bereits gezahlten (studentischen) Beiträge für das gesamte Jahr 2022 neu berechnet werden würden, sobald ein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Sprich, es seien alle Beiträge diesen Jahres vorläufig. Bei meiner Kündigung hieß es dann jedoch im Kündigungsschreiben: "Bitte beachten sie Auch, dass die Beiträge für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 28. Februar 2023 vorläufig bleiben, bis uns die Einkommensteuerbescheide dafür vorliegen". Hier ist nun also die Rede davon, dass nur die Beiträge seit meinem Wechsel in die freiwillige GKV (aus der studentischen Versicherung) vorläufig seien.

Daher nun die Frage: Was gilt rechtlich? Konkret: Für welchen Zeitraum muss ich mich auf Nachzahlungen vorbereiten? Falls tatsächlich nur die Beiträge für die Zeit ab dem 1. Juli 2022 neu berechnet würden, würden die Nachzahlungen natürlich erheblich niedriger ausfallen, da der Unterschied nicht so groß ist wie beim vorherigen studentischen Tarif.

gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenversicherung, Sozialrecht
Umzug von AT nach DE in der Schwangerschaft, Auswirkungen auf die Mutterschutz bzw. Karenz (Elterngeld) Zahlung?

Ich (gebürtig aus DE) bin mit meiner Frau (34) seid 3 Jahren verheiratet. Sie kommt gebürtig aus Brasilien und hat nur eine österreichische Aufenthaltsgenehmigung (für 5 Jahre, würde danach in eine Dauerhafte geändert). Wir leben seit 4 Jahren gemeinsam (ich seid 6 Jahren) in Österreich. Jetzt überlegen wir wieder nach Deutschland umzuziehen, da ich dort eventuell einen neuen Job antreten könnte. Meine Frau ist im 4 Monat Schwanger und wird im August unser Kind bekommen. Ab Mitte Juni bis Mitte Oktober ist sie im Mutterschutz (ist in AT 8 Wochen vor und 8 Wochen nachdem Geburtstermin) und wird dann wahrscheinlich für 1,5 Jahre in Karenz (Elternzeit) gehen. Wir würden eventuell im Juni nach DE umziehen (vorausgesetzt, man kann noch in einer DE Klinik einen Geburtstermin erhalten). Jetzt zu meiner Frage: wie würde es sich dann mit dem Mutterschutz Geld und dem anschließenden Elterngeld verhalten? Haben wir auch in DE vollen Anspruch auf das Mutterschutz und Elterngeld, wie errechnet sich dieses und wer zahlt in dieser Situation. Muss ich meine Frau in DE bei mir mitversichern oder geht das ohne. Hätten wir Einkommentechnisch irgendwelche Nachteile?Meine Frau hat bis dato nie in die Deutsche Kasse eingezahlt, da sie wie gesagt nur in Österreich (3 Jahre) gearbeitet hat?

Weitere Frage: Wenn wir innerhalb der Karenz unser zweites Kind bekommen, läuft die Mutterschutz und Elterngeld Zahlung dann genauso weiter wie zuvor? Gibt es sonst noch etwas was wir in unserem Fall beachten müssten?

Elterngeld, Krankenversicherung, umzug
Steuer und Sozialversicherung bei Auswanderung nach Italien?

Hallo,

wir spielen mit den Gedanken nach Italien auszuwandern. Ich werde weiterhin bei meinem deutschen Arbeitgeber angestellt sein und auch regelmäßig in unser deutsches Büro fahren. Soweit ich das recherchiert habe, muss ich weiterhin in Deutschland Steuern zahlen und bin auch in Deutschland sozialversichert.

Wir verhält sich das aber mit meinem 11-jährigen Sohn, der über mich in der Familienversicherung ist? Kann der dort bleiben?

Unser Sohn bekommt zudem Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bekommt er diese Leistungen weiterhin?

Meine Frau arbeitet nicht mehr, bekommt aber Mieteinkünfte von 2 Wohnungen. Sie ist momentan über mich familienversichert. Da die Mieteinkünfte aber bald die Einkommensgrenze überschreiten, rutscht sie in die freiwillige Versicherung. Kann Sie diese behalten? Kann sie beim Verkauf der Wohnungen dann später auch wieder über mich familienversichert werden?

Wie verhält es sich bei ihr steuerrechtlich, wenn sie sich nicht regelmäßig in Deutschland aufhält? Muss sie die Mieteinkünfte dann in Deutschland oder Italien versteuern?

Fallen in Italien Steuern an, wenn die deutschen Wohnungen nach mehr als 10 Jahren Besitz verkauft werden? In Deutschland entfällt die Versteuerung nach der Spekulationsfrist.

Viele Fragen in unterschiedlichen Bereichen, von daher wäre ich auch für eine teilweise Beantwortung meiner Fragen dankbar.

Viele Grüße,

Stefan

Auswandern, Italien, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Steuern, Steuerrecht
Gewerbe in D angemeldet lassen aber Wohnsitz abmelden? Krankenkasse?

Guten Tag,

da ich für längere Zeit in's Ausland möchte, um mich umzuschauen, aber hier noch nicht alles abmelden möchte, folgende Frage und Situation:

Ich habe ein Kleingewerbe über welches ich sowohl Diesntleistungen an Privatpersonen als auch an 2 deutsche Unternehmen anbiete.

Vor Allem eines der Unternehmen legt Wert darauf, dass ich eine Unternehmensform habe, damit sie die Ausgaben an mich steuerlich absetzen können.

Ich habe schon von einer Bekannten gehört, die sich komplett aus D abgemeldet hat und dennoch Rechnungen an deutsche Unternehmen geschrieben hat. Das war wohl auch transparent so kommuniziert und das Unternemhen war damit einverstanden.

Das Unternehmen, für das ich arbeite, ist sich da jedoch unsicher.

Deshalb habe ich mich umgehört und von weiterem Szenario gehört:

Wohnsitz in D abmelden aber Gewerbe bestehen lassen.

Ist das möglich? Wenn meine Dienstleistungen lediglich online stattfinden?

Es geht mir hier außerdem um das Vermeiden der Krankenkassenbeiträge.

Meine KK sagte mir, die Beiträge kann ich nur pausieren, wenn ich keinen Wohnsitz in D gemeldet habe.

Als ich dann fragte, ob abgemeldeter Wohnsitz aber angemeldetes Gewerbe ausreichend seien um die KK Beiträge zu pausieren, sagte die Dame mir, dass ich ja einen Wohnsitz für das Gewerbe bräuchte.

Mein Frage ist im Prinzip, wie kann ich Rechnungen, die rechtens sind an die deutschen Unternehmen schreiben aber die Krankenkassenbeiträge vermeiden?

Gewerbe, Krankenversicherung, Unternehmen, Auslandsaufenthalt
Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?

Guten Tag,

ich habe ein sehr spezifisches Problem. Ich bin derzeit noch Schüler und versichert bin ich über das Familienversicherung. Ich betreibe eine Gewerbe als Nebenerwerb, die sich mit Crowdtesting beschäftigt, das Einkommen ist schwankend und hängt von der Anzahl der Aufträgen ab. Nun, habe ich einige Fragen bezüglich des Familienversicherungs.

1.) Nach meinem Recherche weiß ich, dass die Grenze für die Familienversicherung im Jahr 2021 auf 470€ gestiegen ist. Da ich zusätzlich zu meiner Nebengewerbe noch als Minijobber auf Lohnsteuerkarte (ich müsste am Anfang meiner Anstellung ein kleines Formular ausfüllen, dass ich eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte wünsche) wünsche, kann ich (wenn ich die Artikel im Internet richtig verstanden habe) 1000€ als Werbungskostenpauschale absetzen. Bedeutet das also in meinem Fall, dass ich quasi 533€ bzw. 6396€ im Jahr insgesamt monatlich verdienen kann, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

2.) Die Branche in der ich auf Minijob-Basis angestellt bin, wurde erst vor einigen Wochen zum ersten Mal in diesem Jahr wieder geöffnet. Das bedeutet nun eventuell (schwankendes Einkommen von meiner Gewerbe und auch vom Minijob) dass ich in der Zukunft eventuell über die Grenze von 533€ komme, bis jetzt ist aber nicht der Fall wenn ich mein Gesamteinkommen durch 7 (da wir im Moment Juli haben) teile. Im nächsten Monat kann es aber sehr wohl dazu kommen, bedeutet es also für mich dass ich mich jetzt bei der Gesundheitskasse melden soll, und ab hier die ca. 190€ für die freiwillige Versicherung zahlen soll? Ich habe momentan ein bisschen Sorgen, dass ich die Beiträge ab Januar rückwirkend zahlen muss, aber da ich beim Teilen durch sieben noch nicht über die 533€ komme, wäre es bei mir nicht der Fall, oder? Nach meinem Verstand wären die Beiträge eventuell ab Juli fällig, wenn ich über die Grenze komme...? oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße

Gewerbe, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Steuern, Familienversicherung

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