Makler trotzt mündlicher Zustimmung absagen?
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung und habe mir dabei ein Objekt das von einem Makler betreut wird (Provisionsfrei für den Mieter) angesehen.
Zunächst war ich recht angetan von der Wohnung und habe mich sofort dafür mit den üblichen Unterlagen u.A. auch einem Bewerbungsbogen der auch als Maklervertrag gilt beworben. Ich bekam am Tag darauf eine Zusage und der Makler hatte sich beim Vermieter gleich erkundigt ob der von mir gewünschte Einzugstermin in Ordnung ginge und wir haben einen Termin für die Mietvertragsunterzeichnung gemacht.
Jetzt nachdem ich das Wochenende noch mal Zeit hatte drüber zu schlafen und die Kenndaten zu vergleichen bin ich nicht mehr so begeistert von der Wohnung und möchte sie lieber doch nicht mieten.
Kann ich dem Makler jetzt einfach absagen, oder habe ich mich mündlich jetzt schon verpflichtet und muss die Wohnung trotzdem nehmen? (Im Maklervertrag steht "Dieses Formular gilt nicht als Vorvertrag. Das Angebot ist freibleibend")
Welche Konsequenzen kann eine Absage für mich haben? Danke!!!
1 Antwort
Natürlich kann man schadlos von einer Anmietung Abstand nehmen, wenn das schriftliche Vertragsangebot des Vermieters, um gänzlich unerwähnte Kleinreparaturklausel erweitert, eine Renovierung hierrin geschuldet oder Winterdienst abgeleistet werden muss, inakzeptal ist.
Diese Entscheidung teilt man dem Makler schlicht mit, gibt einen ggf. vermieterseits unterzeichneten Mietvertrag zurück, damit die Wohnung überhaupt wirksam anderweitig vermietet werden kann und gut ist.
Das der Makler sein Honorar vom auftraggebenden Vermieter nur bei erforlgreicher Vermittlung bekommt, kann dir egal sein, oder?
G imager761