kurzfristiger Job im EU-Ausland wie versteuern?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Beim eigenen Finanzamt eine "Ansässigkeitsbescheinigung" holen

  2. Dann bleibt es dort steuerfrei.

  3. in der deutschen Erklärung angeben.

  4. vermutlich bleibt es steuerfrei, wenn die Jahreseinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit unter ca. 11.000,- bleiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Cool! So ne Bescheinigung hole ich mir.

Ich dachte schon, ich zahle mind. in Spanien Steuern. Und hier ggf. auch noch.

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