Steuererklärung: Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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Keinesfalls ungeordnete Belege beifügen. Hab ich mal bei der Anlage KAP arglos gemacht und der Finanzbeamte lief Amok und rechnete Tilgungsleistungen als Einnahmen. Analoge Späße würden die sich auch bei Anlage V erlauben.

Ich füge der Anlage V immer eine durchnummerierte Aufstellung aller Rechnungen mit Rechnungsdatum, Namen der ausführenden Firma, kurzer Beschreibung ("Sanitärarbeiten" etc) und Rechnungsdatum bei. Keine Rechnungskopien beifügen und schon garnicht Originale. Wenn das FA die sehen will, melden die sich schon.

Aufheften und eine Aufstellung machen, am besten mit den durchnummerierten Belegen.

Wenn die diese sehen möchten, werden sie sich melden. Durch die Tabelle mit Belegnummern usw. zeigt man ja, das es gut organisiert ist.

Wenn man sich die Arbeit mit der Aufstellung nicht machen will einfach aufrechnen und das prüfen den Finanzbeamten überlassen. Man macht sich damit auf dem Amt aber nicht unbedingt Freunde fürs Leben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Eine tabellarische Zusammenstellung (Datum, Firma, Leistungsgegenstand, Betrag) reicht. Im Anschreiben an das FA empfehle ich den Hinweis, dass man gerne bei etwaigen Rückfragen die betreffenden Unterlagen nachreicht oder persönlich vorlegt.