Mietkaution zurückfordern - Verjährung?
ich hatte vor Jahren einen kleinen Raum angemietet. Hier gab es eine Mietkaution. Wenn auch gering, es gab eine.
Das ist nun schon Jahre her, dass der Raum gekündigt wurde. Verjährt die Forderung nach der Mietkaution? Wenn ja, wann?
4 Antworten
Das Recht auf die Rückerstattung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren.
Die Frist beginnt sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses beziehungsweise am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das entschied das Landgericht Oldenburg (Az.: 4 T 93/13), wie der Deutsche Mieterbund (DMB) mitteilt.
Mieter dürfen daher ihre Rückzahlungsforderung nicht auf die lange Bank schieben.
Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren, soweit richtig. Allerdings habe ich als Mieter in der Praxis meist etwas länger Zeit. Das liegt daran, dass die Verjährungsfrist frühestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Mietverhältnisses überhaupt beginnt. Wenn man Glück hat, kann der Auszugstermin über 4 Jahre zurückliegen, und trotzdem kann man seine Mietkaution noch zurückfordern. Siehe folgendes Beispiel (unter Verjährung): http://www.mietkautionsbuergschaft.de/mietkaution-rueckzahlung.html
Verjährt die Forderung nach der Mietkaution? Wenn ja, wann?
Natürlich greift auch bei dieser Forderung die regelmäßige Verjährung: Drei Jahre nach Ende des Forderungsjahres kannst du das Geld entgültig abschreiben :-O
G imager761
meines Wissens sind es 3 Jahre. Damit ist das Jahr der Kündigung entscheidend, dann noch 3 weitere Kalenderjahre (bis 31.12.). Jetzt musst du rechnen!