Erhöhung der Werbungskosten beim Wohngeld durch Fahrtkosten
Hallo, ich bin alleinerziehend, in Ausbildung und erhalte Bab, wobei mir dort von den 276 euro die ich erhalte ca.250euro als Fahrtkosten berechnet werden(da ich eine weite Strecke fahren muss).Wohngeld erhalte ich zusätzlich für meinen Sohn . logischerweise wird mein Einkommen dazu gerechnet. Als werbungskosten werden mir 1000euro abgezogen.Bab wird wie im Wogg angegeben nur zur Hälfte angerechnet. Nach Wogg können die Werbungskosten bei hohen nachgewiesenen Fahrtkosten erhöht werden.Mir wurde dies mit der Begründung abgelehnt dass mein Bab ja sowieso nur zur Hälfte angerechnet wird.Ich verstehe die Logik nicht so ganz. Denn im Wogg steht das Bab nur zu Hälfte angerechnet wird UND, dass eine Erhöhung der Werbungskosten möglich ist. Zumal in der angerechneten Hälfte des Bab von 138euro ca. 125euro für den Bedarf an Fahrtkosten sind.Es wäre schön, wenn mir das jemand erklären könnte, da ich durch diese Logik nicht durchblicke und der Meinung bin ein Recht auf Erhöhung der Werbungskosten habe.Vielen Dank
1 Antwort
Was ist denn genau so unverständlich? Ich sehe das so, dass mir bei meinem Wohngeld Bescheid das von der Bab-Stelle bewilligte Fahrtgeld als Einkommen angerechnet wird.Somit erhalte ich zu wenig Wohngeld meiner Meinung nach.Da die hohen Fahrtkosten in dem Wohngeld nicht mit berücksichtigt werden.
Würde ich z.b. keine Fahrtkosten haben und an Bab nur 50euro bekommen, wäre mein Wohngeldanspruch höher, da ich weniger Einkommen hätte. Und könnte über diesen Betrag anders verfügen, als ihn für Fahrtkosten verwenden zu müssen.
Die erste Antwort hier finde ich nicht wirklich angebracht. Denn würde es nach dem Gespräch mit der Wohngeldstelle keine Unklarheiten geben, würde ich nicht an dieser Stelle um Hilfe bitten!
weil ja alles so klar und verständlich ist haben auch so viele Leute hier geantwortet. Und wenn du meinst das das alles nicht stimmt dann lass dir einen Beratungsschein geben und lass dich von einem Rechtsanwalt beraten.
Zur Info - du selber hast in der Regel keinen Wohngeldanspruch wenn du BAB bekommst - sondern nur dein Kind!