Zusammenveranlagung - Werbungskosten unterschiedlich abrechnen?

1 Antwort

  1. Richtig, Zusammenveranlagung bedeutet die gemeinsame Berechnung der Steuern, aber die Ermittlung der Einkünfte erfolgt für jeden der Ehegatten gesondert. Also kann einer den Arbeitnehmerfreibetrag in Anspruch nehmen und der Andere die Werbungskposten mit Einzelnachweis mit einem höheren Betrag in Abzug bringen. Was nicht geht ist, dass man die Belege des anderen für sich nimmt.

  2. Ja, die Zinsen für einen Studienkredit sind ggf. abzugsfähig. Also auch, wenn der Kredit aus dem Ausland kam.