Zusammenveranlagung - Werbungskosten unterschiedlich abrechnen?
Hallo, ich habe 2 Fragen zur Steuererklärung:
Wenn man verheiratet und zusammen veranlagt wird, ist es dennoch möglich, dass ein Partner den Werbungskosten Pauschalbetrag von 1000 Euro geltend macht, da die tatsächlichen Kosten darunter lagen und der andere Partner tatsächliche Werbungskosten von ca. 2000 Euro geltend macht?
Wenn man einen ausländischen Studienkredit abbezahlt (USA), kann man dafür ebenfalls die Zinsen steuerlich geltend machen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
1 Antwort
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Richtig, Zusammenveranlagung bedeutet die gemeinsame Berechnung der Steuern, aber die Ermittlung der Einkünfte erfolgt für jeden der Ehegatten gesondert. Also kann einer den Arbeitnehmerfreibetrag in Anspruch nehmen und der Andere die Werbungskposten mit Einzelnachweis mit einem höheren Betrag in Abzug bringen. Was nicht geht ist, dass man die Belege des anderen für sich nimmt.
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Ja, die Zinsen für einen Studienkredit sind ggf. abzugsfähig. Also auch, wenn der Kredit aus dem Ausland kam.