Hauskauf : Ist bei Kauvertragsentwurf der Preis der Immobilie schon fest?Wenn Du diese Benachrichtigung abbestellen möchtest, klicke bitte hier. Bei weiteren Fr

6 Antworten

Quatsch. Ich kenne Verkäufer, die auch noch beim Notar sitzend plötzlich mehr Geld verlangt haben. Ich kenne auch Käufer, die beim Notar sitzend mit einem Kaufvertragsentwurf vor der Nase noch angefangen haben, am Preis zu feilschen.

Der Preis steht fest. wenn die Tinte der Unterschrift auf dem Kaufvertrag trocken ist. So lange kann man - je nach Nervenkostüm - noch verhandeln.

Einer meiner Freunde hat mal einen Notartermin 3 Stunden vorher abgesagt weil die Verkäufer bestimmte Informationen nicht bereit waren mitzuteilen. Das blieb folgenlos für ihn: Ein Grundstückskaufvertrag ist erst mit notarieller Beurkundung wirksam. Wieso sollte dann nicht auch eine Kaufpreisänderung möglich sein und das selbst noch im Notartermin? Die Verzögerung dürfte ca. 30 Sekunden andauern. Solange braucht der Notar in etwa um den neuen Kaufpreis einzutragen. Ob allerdings der Verkäufer der Kaufpreisänderung zustimmt, ist eine Frage Deiner Nachfragermacht. Kann gut möglich sein, dass er dann nicht mehr verkaufen will.

Belllagio2k 
Fragesteller
 10.05.2014, 10:52

Ja über den Preis wurde ja schon gesprochen.... aber der Verkäufer schickt zeitgleich den Vertragsentwurf und den Energiepass. Wenn der sehr schlecht ausfällt wäre ich nicht bereit den bisher vereinbarten Preis zu zahlen. Dann könnte man sich mündlich einigen, dass man beim eigentlichen Termin einen anderen Preis ausmacht, wenn beide einverstanden sind?!

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Rat2010  10.05.2014, 11:31
@Belllagio2k

Änderungen in den 14 Tagen sind normal. Ist ja nur ein Entwurf.

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Privatier59  10.05.2014, 12:08
@Belllagio2k

Wie gesagt: Alles eine Frage der Marktverhältnisse. Und den Energiepass als ausschlaggebendes Kriterium zum Hauskauf zu nehmen, halte ich für mehr als ungewöhnlich. Glaubst Du etwa, dass andere Häuser desselben Baujahrs und Erhaltungszustands bessere Werte haben? Den Verkäufer wird das nur beeindrucken, wenn er dringend Geld braucht. Ansonsten kannst Du wieder mit der Suche von vorne anfangen.

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imager761  11.05.2014, 08:25
@Belllagio2k

Ja, oder der Verkäufer sucht sich einen Interessenten, der seinen Preis akzeptiert und bricht die Verhandlungen mit dir ab.

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Bei einem Entwurf ist nichts festgeschrieben, weder der Preis noch andere kaufpreisrelevante Merkmale (Zahlungs- und Rücktrittsfristen), noch andere (un)wesentliche Vereinbarungen. Die Änderungen können auch noch beim Notar vor Unterschrift passieren, natürlich auch noch Kaufpreiserhöhungen;-)

Sinn der 14 Tage-Frist ist ja gerade, dass jede Vertragsseite den Entwurf (gründlich) prüfen soll. Als Käufer musst Du insb. prüfen, ob Du Deine Verpflichtungen vollständig, fristgerecht erfüllen kannst. Knackpunkt ist für Dich natürlich die Finanzierung des Kaufpreises, die idR auch von einem Kreditgeber abhängig ist (insb. was der alles noch sehen will). Ferner mußt Du prüfen, ob die erforderlichen Zusagen des Verkäufers enthalten sind (z. B. Anliegerbeiträge gezahlt bzw. sonst noch Zahlungsverpflichtung für bereits entstandene, aber noch nicht berechnete Anliegerbeiträge).

Eine Verzögerung könnte also auf Deiner Seite durch eine Kaufpreiserhöhungsnachforderung entstehen.

Hinsichtlich des Energieausweises frage ich mich, ob nicht schon ein Sachverständiger von Deiner Seite eine Hausprüfung vorgenommen hat. Der könnte dann sofort sagen, wie der - auch der energetische - Zustand zu beurteilen ist. Eine solche Hausprüfung solltest Du unbedingt vor Vertragsunterschrift vornehmen lassen. Du scheinst auf den Energieausweis großen Wert zu legen, aber das auch überzubewerten. Bspw. bei einem verbrauchsorientierten Ausweis hängt der Energieausweis ist hohem Maße vom energierelevanten Verhalten der bisherigen Bewohner und dem Zustand der energieerzeugenden Komponenten ab. Stichworte: Dauerlüften, Heizungswartung, Badeverhalten. Mit gutachterlicher Einschätzung kannst Du auch schnell das wirtschaftliche Energieeinsparpotential ermitteln lassen.

Belllagio2k 
Fragesteller
 10.05.2014, 14:37

Der Energieausweis wird aufgrund des Alters der Immobilie ohnehin ein Bedarfsausweis, was schon ein bißchen mehr weiterhilft.

Von Gutachtern halte ich allgemein nicht sehr viel. Hab nur einen mal kennengelernt, der einen Schaden an meiner Wohnung begutachten sollte. Er konnte nur grob ungenau irgendwas beurteilen und war von mir beeinflussbar. Komischer Kauz :-)

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LittleArrow  10.05.2014, 15:46
@Belllagio2k
Von Gutachtern halte ich allgemein nicht sehr viel.

Und das basiert auf "Hab nur einen mal kennengelernt, ..."? Dazu gehört eigentlich wesentlich mehr Lebenserfahrung und zwar nicht nur "allgemein":-(

Du solltest gerade beim Hauskauf, der ein finanzielles Klumpenrisiko für den Normalverbraucher darstellt, auch einen Fachmann hören, der sich mit Bauphysik auskennt, also nicht irgendeinen von den allgemeinen Gutachtern. Erkundige Dich mal bei vpb.de.

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Der Entwurf ist ein konkretes Angebot des Verkäufers.

Selbstverständlich kann man den ergänzen, streichen oder ändern, auch den Kaufpreis.

Entweder würde danach Vertrag ausgefertigt, nicht mehr vorab zur Kenntis übersandt sondern im Termin vorgelesen und allseits unterzeichnet oder der Verkäufer zieht sein vorgelegtes Angebot zurück und beendet die Verhandlung - auch im Termin.

G imager761

Belllagio:

Ich lese deine Frage vom 10.5. erst jetzt, deshalb nur eine kurze Ergänzung zu den bisherigen Antworten:

Stante pede hat dir der Notar einen Vertragsentwurf geschickt, womit sein Anspruch auf die Entwurfsgebühr entstanden ist. Du hast sicher darauf hingewirkt, dass die Gebühr nicht zu deinen Lasten geht, falls der Vertrag nicht zustande kommt.

Der Beurkundungstermin ist ungeeignet, Kaufpreisverhandlungen zu führen. Den Preis musst du vorher mit dem Verkäufer aushandeln. Im übrigen verbietet die Unparteilichkeit des Notars, einzugreifen.

Wie bereits von Privatier ausgeführt, hast du bei guter Marktresonanz der Immobilie i.d.R.wenig Chancen, einen marktgerechten Preis wegen eines negativen Energieausweises zu drücken.

Was es mit der Zwei-Wochen-Frist auf sich hat, kannst du in § 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz nachlesen, auch zum Thema „Fünf vor Zwölf für Mitternachtsnotare“.