bei Scheidung auf Rentanansprüche verzichten - ist das möglich?

3 Antworten

Wenn keine Kinder vorhanden sind und beide Partner auf eigenen Füßen stehen können, ist ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich eigentlich leicht durchzusetzen

Alles weitere dazu findest Du unter dem Link von gammoncrack.

Kann man das? Oder ist das gesetzlich so geregelt, dass ein Verzicht nicht möglich ist?

Natürlich kann man auf den Versorgungsausgleich - wie auch auf Hausratteilung, Trennungsunterhalt, Zugewinn usw. - verzichten oder mit anderen Verbundsachen verrechnen.

Hättet ihr beide während eurer Ehezeit annähernd gleiche gesetzl. oder private Rentenansprüche erworben bzw. eine Differenz anderweitig ausgeglichen, stimmt dem der Vorsitzende auch zu.

Dass macht allein deshalb Sinn, weil die Berechnungen hierzu sehr kompliziert und vor allem langwierig sind.

G imager761