pauschale Kirchensteuer auf der Gehaltsabrechnung, trotz Kirchenaustritt ?!
Mich würde eine Sache mal wirklich interessieren. Ich bin vor vielen Jahren bereits aus der Kirche ausgetreten. Nicht nur aus dem Grund der fälligen Kirchensteuer. Aber trotz allem möchte ich auch diese selbstverständlich nicht mehr bezahlen. Es gibt da allerdings eine "pauschale Kirchensteuer" die auf meiner Gehaltsabrechnung monatlich erscheint, die zwar nicht von mir, aber wohl vom Arbeitgeber zu leisten ist. Zwar "nur" ca. 1,50 euro im Monat aber mir geht es wirklich ums Prinzip, ich möchte nicht, dass, weder ich noch irgendwer anders für mich eine Steuer an einen Verein entrichten muss, der absolut meinen Ansichten entgegen steht und ich auch kein Mitglied bin. Also einfach nur die Frage: Was soll das?! Wie rechtfertigt sich sowas? Warum wird da irgendetwas berechnet, was mit Kirchensteuer zu tun hat, obwohl ich nicht mehr "Mitglied" bei der Kirche bin..?! Kann man da absolut nichts dagegen tun? ... Ich meine, das muss man sich mal hochrechnen auf allein alle Leute die aus der Kirche ausgetreten sind. Für jeden da noch pauschal 1-2 euro im Monat zu erheben? Nur allein für die Existenz dieser Menschen, oder was?! Da wundert es mich nicht mehr, dass der Vatikan Staat als der reichste überhaupt bezeichnet wird... Vielen Dank für kommende aufklärende Anworten!
2 Antworten
pauschale Lohnsteuer § 40 a EStG, dabei wird pauschal 5 % der erhobenen Lohnsteuer als Kirchensteuer abgeführt.
Das entspricht etwa dem Anteile der Lohnsteuer beim durchschnitt aller StPfl. bei denen die Sätze ja 8, oder 9 % sind (je nach Bundesland).
es gibt Lohnarten, zb. beim Sachbezug das ist pauschale Lohn- und Kirchensteuer zu zahlen und da kann sich der AG auch nicht dagegen sperren - egal ob du ausgetreten bist oder nicht.
Um näheres zu sagen müsste man deine Abrechnung sehen.