pauschale Kirchensteuer auf der Gehaltsabrechnung, trotz Kirchenaustritt ?!

2 Antworten

pauschale Lohnsteuer § 40 a EStG, dabei wird pauschal 5 % der erhobenen Lohnsteuer als Kirchensteuer abgeführt.

Das entspricht etwa dem Anteile der Lohnsteuer beim durchschnitt aller StPfl. bei denen die Sätze ja 8, oder 9 % sind (je nach Bundesland).

es gibt Lohnarten, zb. beim Sachbezug das ist pauschale Lohn- und Kirchensteuer zu zahlen und da kann sich der AG auch nicht dagegen sperren - egal ob du ausgetreten bist oder nicht.

Um näheres zu sagen müsste man deine Abrechnung sehen.