Testament ignorieren und anders handeln?

2 Antworten

Könnten die Kinder nach dem Tod auch anders handeln und z.B. das Haus verkaufen und gemeinsam mit dem restlichen Vermögen untereinander aufteilen.

Im Ergebnis schon.

Trotzdem wäre jeder, der ein privatschriftliches Testament auffindet, unter Strafandrohung verpflichtet, es beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Und eine notarielle Verfügung würde von Amts wegen eröffnet.

Zunächst fiele also dem Begünstigten demnach Immobilienbesitz zu und er würde kostenlos als Eigentümer eingetragen. Nur er könnte es auch freihändig anbieten und verkaufen.

Dann kann er mit dem Erlös aber machen was er will.

G imager761

Natürlich kann er mit dem Verkaufserlös machen was er will, aber wenn der ausgezahlte Betrag an die Geschwister jeweils um mehr als 20000,- € höher ist als der im Testament vorgesehene Betrag, dann fällt Schenkungssteuer an.

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Wir haben hier 2 Vorgänge.

  1. Der Erbvorgang nach dem Testament. der ist wie im Testament vorgesehen durch zuführen.

  2. Die Verfügung eines der Erben, über sein Vermögen. Er verkauft (wann haben die Eltern erworben, eventuell Steuerpflicht?) und schenkt dann den Geschwistern. Dabei muss er ggf. die Schenkungssteuer beachten, wenn der 20.000,- Euro Freibetrag überschritten wird. Aber er kann (wenn es denn nötig ist) ja einen Teil auch dem Ehepartner seines(r) Bruders/Schwester schenken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.