Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab, möchte nicht unterschreiben, was kann man machen?
Hallo, habe an einer chaotischen Filmproduktion teilgenommen, die anfänglich ganz locker anfing: "Ach, wir machen das alles zusammen, ich bin auch Anfänger, wir kriegen das gemeinsam hin." Die Positionsbezeichnungen hat man sich auch eher so gegeben (ich Produktionsleitung), weil man nicht nur ausschließlich eine Position gemacht hat, sondern dazu noch dies und das und jenes... So erfolgte die erste Drehzeit, die ziemlich spartanisch war, aber dennoch mit Drehplan, Dispos, ein paar Mietverträgen etc. Späääter kam dann doch die Förderung und damit eine Rechenschaftsinstanz. Auf einmal war ich in nicht mehr eingeweiht, habe keine Papiere mehr zu Gesicht bekommen etc, der Chef (Producer/Regisseur) wurde zusehends nervös gegenüber Geldfragen etc, hat aber nie neue Breifings oder Anforderungen kundgetan. Es kam die zweite Drehzeit und alles wurde genauso gemacht wie bei der ersten, aber es gab immer mehr Misstrauen etc., obwohl ich die ganze ZEit kostenlos ohne Vertrag gearbeitet habe... nach einer Pause kamm dann die 3. Drehzeit und als diese dann abgeschlossen war, ein Tag nach Drehschluss!!! kamm das Donnerwetter, Beleidigungen, Anschuldigungen. Das Verhältnis wurde absichtlich erschüttert und verschlechtert. Ich habe dann erst (ich weiß, mega dumm, aber wir waren zuvor eigentlich Bekannte und es lief auf Vertrauensbasis und Gutmenschentum von mir aus) den schriftlich Vertrag verlangt, weil ich Angst hatte, dass das wenige Geld, was mir über die Förderung zustand nirgendwo schriftlich festgehalten ist. Zunächst wurde meine Forderung ignoriert, dann hat man versucht mir einen nachträglichen Vertrag als illegal zu verkaufen, schließlich wurde eingewilligt und mir ein Vertrag übergeben ohne Unterschrift und der INhalt weicht von der mündlichen (ursprünglich sehr flexiblen und unbestimmten) Absprache ab. Das heisst, ich möchte ihn eigentlich nicht unterschreiben. Mir wurde nun als letztes auch die BEdingung gestellt, dass meine Rechnungen erst nach Unterschrift des Vertrages bezahlt werden! Was kann man da machen? 1) Kann man nun die Unterschrift von mir fordern, bevor die (läängst überfällige) Begleichung der Rechnung passert? 2) Wenn eine Förderung schon auf die Budgetierung zugeschnitten ist, das heißt man hat im Voraus alle Posten und die zugehörigen Honorare festgelegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass die Person den schriftlichen Vertrag (angenommen ich unterschriebe diesen) nicht eingehlaten hat und ihr das Geld nicht bezahlen? 3) Kann ich Passagen im Vertrag streichen oder kann ich die Unteschrift verweigern und mich auf meinen mündlichen Vertrag zurückberufen? 4) Falls es jemals zum Gericht käme in dieser aktuellen Situation, welche Ausscihten hätte ich nach: - erfolgreich abgeschlossener Dreh; - Dokumente wie Drehplan, Dispos etc., die meine Tätigkeit beweisen; - ZEugen (Team), die meine Tätigkeit bezeugen;- E-Mail-Verkehr mit diffusen unsachgemäßen Anschuldigungen, Beleidigungen etc.
Sorry für d. langen Text & danke im Voraus! Tina
5 Antworten

Sorry, ich kenn mich in dem Metier nicht aus. Ich hoffe Du bekommst noch Nachricht von Medienprofis.

Chaotisch ist die richtige Bezeichnung. Daher zuerst mal sortieren.
Ihr habt einen mündlichen Vertrag gemacht (nichts anderes ist eine Absprache in der man für eine Produktion die Aufgaben verteilt). Nach diesem Vertrag warst Du der Produktionsleiter.
Der Initiator wohl wie Du schreibst Produzent und Regisseur. Es dürfte noch weitere Positionen gegeben haben (Schauspieler, Scriptgirl, Produktionsassistenz, Regieassistenz, Maske, Kamera, Beleuchtung, Ton usw. (eventuell waren nicht alle Positionen besetzt).
Für die Ganze produktion ist Filmförderung beantragt worden (es gibt einige Quellen, ggf. können 2-3 angezapft worden sein).
Plötzlich hat dann der Produzent, der für das Geld eben verantwortlich ist,, gemerkt, das Förderung auch Papierkrieg ist.
An dem Punkt ward Ihr, bevor ist mit schriftlichem Vertrag los ging.
Förderung und tatsächlich gezahlte Vergütung, müssen ja nicht übereinstimmen. Denn der Produzent stellt die Leute ein, eine Unterdeckung muss er selbst zahlen.
Du kannst in dem Vertrag/Vertragsvorschlag soviel streichen udn ergänzen wie Du willst, nur ist dann eben die Frage, ob die andere Seite unterschreibt. Du kannst aber auch einfach auf dem mündlichen Vertrag bestehen.
Schreibe doch mal präzise (so präzise, wie Du Dich erinnerst), auf, was damals abgesprochen war.
Ggf. geht das vor Gericht.

Vertrag ist Vertrag, ob mündlich, schriftlich oder sonstwie. Zumiondest da wo kein Formerfordernis. Die Schwierigkeit beim mündlichen Vertrag besteht in der Beweiskraft.

Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab
Als ich das las, hatte ich schon Angst, der Titel des Films sei von "Die greise Anni" in "Die geile Eni" abgeändert worden. Aber dieser Kelch ist an uns vorbei gegangen.
Und nun der Reihe nach:
1) Kann man nun die Unterschrift von mir fordern, bevor die (läängst überfällige) Begleichung der Rechnung passert?
Ganz klar nein. Und es wäre auch äußerst unklug etwas zu unterschreiben was nicht vereinbart wurde.
2) Wenn eine Förderung schon auf die Budgetierung zugeschnitten ist, das heißt man hat im Voraus alle Posten und die zugehörigen Honorare festgelegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass die Person den schriftlichen Vertrag (angenommen ich unterschriebe diesen) nicht eingehlaten hat und ihr das Geld nicht bezahlen?
Klar kann man das behaupten. Die Frage ist nur, ob man damit durchkommt.
3) Kann ich Passagen im Vertrag streichen oder kann ich die Unteschrift verweigern und mich auf meinen mündlichen Vertrag zurückberufen?
Dir ist ja wohl klar, dass das als Ablehnung des Vertragsangebots und Unterbreitung eines Gegenangebots gilt. Ob das wohl angenommen werden wird? Ich glaube, eher nicht.
4) Falls es jemals zum Gericht käme in dieser aktuellen Situation, welche Ausscihten hätte ich nach: - erfolgreich abgeschlossener Dreh; - Dokumente wie Drehplan, Dispos etc., die meine Tätigkeit beweisen; - ZEugen (Team), die meine Tätigkeit bezeugen;- E-Mail-Verkehr mit diffusen unsachgemäßen Anschuldigungen, Beleidigungen etc.
Wer hat diese Dokumente denn verfaßt? Selbstgeschriebene Dokumente zählen ja wohl kaum als Beweis, ansonsten könnte sich jeder Prozeßbeteiligte seinen Prozeßerfolg selber zusammen schreiben. Das muß schon aus neutralen Quellen kommen.
Um das Ganze mal zusammenfassend zu werten: Rein mündliche Absprachen lassen sich hieb- und stichfest eigentlich nur nachweisen, wenn unabhängige Zeugen zugegen waren oder in der Folgezeit eindeutige und nachweisbare Bekundungen hinsichtlich eines bestimmten Vertragsinhalts abgegeben wurden. Ob das hier der Fall ist, kann Dir nur ein Rechtsanwalt nach eingehender Prüfung der Sache sagen.

Hallo an alle und vielen Dank für die vielen Antworten!
das Wichtigste für mich ist zu wissen, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben muss, um von Produzent die Begleichung der Rechnung zu verlangen, da es ja einen mündlichen gab. Denn das war ja die neueste 'Bedingung' seitens des Produzenten - die Unterschrift des Vertrags -, um das Geld zu überweisen Wie formuliert man das nun, am besten im sog. 'Juristendeutsch'. Mir geht es nun lediglich darum diesen Mist abzuschließen, die Rechnung bezahlt zu bekommen und ein Vertrag ist mir danach auch egal (zumindest für dieses Horrorprojekt..).
viele Grüße und Dank tina

hmmm... Ich versuche die Änderungen und Beanstandungen des Vertrages an die Initiatorin zu formulieren und mal sehen ob da ein Kompromiss zustande kommt...
EIne Frage noch: Ist DIe Initiatorin/Produzentin eigentlich verpflichtet, das Budget, was sie für unsere Positionen bei der Filmförderung beantragt hat an uns auszuzahlen, oder kann sie das nachträglich anderweitig auf Posten und Gagen umverteilen?
Tja, Tina, wenn das so einfach wäre! Ich habe die Befürchtung, dass Dein Vertragspartner ohne schriftlichen Vertrag so boshaft sein könnte zu behauptem es bestünde keinerlei Vertrag. Dann mußt Du als Anspruchsteller alles nachweisen: Den Vertragsabschluß selber, die vereinbarten Konditionen und die erbrachten Leistungen. Ich weiß wie lange solche Prozesse dauern können: Jahre!