Kann meine Bank die Übertragung des Hauses an meine Frau bei Scheidung verhindern?

3 Antworten

Es geht anscheinend nicht um konkrete scheidungsfolgen, wobei die Immobilien im Bereich des Zugewinnausgleichs übertragen werden soll, sondern um eine mögliche Absicherung für den Fall der Fälle.

Da muss man natürlich dann auch bedenkend, dass ein Insolvenzverwalter alle Schenkungen der letzten Jahre überprüfen dürfte

HeinRadau 
Fragesteller
 03.05.2014, 13:29

Wie lange hätte ein Insolvenzverwalter denn überhaupt Zugriff auf ein an die Ehefrau übertragenes Grundstück? Und müsste Sie damit für Schulden aufkommen für die sie überhaupt nicht mit unterschrieben hat? Könnte ein Insolvenzverwalter also die Zwangsvollstreckung des Hauses beantragen für Schulden, die nicht im Grundbuch stehen?

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HeinRadau 
Fragesteller
 03.05.2014, 13:29

Wie lange hätte ein Insolvenzverwalter denn überhaupt Zugriff auf ein an die Ehefrau übertragenes Grundstück? Und müsste Sie damit für Schulden aufkommen für die sie überhaupt nicht mit unterschrieben hat? Könnte ein Insolvenzverwalter also die Zwangsvollstreckung des Hauses beantragen für Schulden, die nicht im Grundbuch stehen?

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Die Bank kann die Übertragung nicht verhindern. Sie kann Dich nur nicht aus der Kreditverpflichtung entlassen.

Zu unterscheiden sind:

  1. Eigentumsumschreibung, kann die Bank nicht verhindern

  2. Grundschuldeintragung, bleibt bestehen.

  3. Die persönliche Verpflichtung im Kreditvertrag. Hier muss die Bank Dich nicht entlassen. Es kann also sein, dass Du bis zur Vollständigen Tilgung noch in der Haftung bist, auch wenn Deine dann schon geschiedene ExEhefrau die Verpflichtungen alleine trägt.

Tina34  03.05.2014, 13:40

er will das seine Schuldner leer ausgehen und das der Insolvenzverwalter nicht ran kommt und sucht immer noch nach einer Möglichkeit

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wfwbinder  03.05.2014, 20:05
@Tina34

Das habe ich nun auch gemerkt. Die frage war aber anders gestellt.

die lautete: "Kann meine Bank die Übertragung des Hauses an meine Frau bei Scheidung verhindern?"

Da habe ich natürlich in eine andere Richtung gedacht.

Ausserdem würde auch eine Zustimmung der Bank, nichts am Zugriff von Gläubigern ändern.

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HeinRadau:

Die finanzierende Bank kann die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an deine Frau nicht verhindern. Sie kann allerdings deine Entlassung aus der persönlichen Schuldhaft von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen.

Empfehlung: Mit der Bank vor Vertragsabschluss reden.