Auto zur Anzahlung gegeben und jetzt Unfall gebaut

6 Antworten

Das Stichwort ist hier der Gefahrübergang. Solange das Fahrzeug noch nicht an das Autohaus übergeben worden ist, bist Du verantwortlich für den Zustand der Sache. Ich bin mir im übrigen absolut sicher, dass dazu auch eine Passage in den von Dir geschlossenen Bedingungen steht. Hoffnung bestünde für Dich nur dann, wenn der Unfall fremdverschuldet gewesen ist -in dem Fall müßte der Unfallverursacher für alles aufkommen- oder aber, wenn Du vollkaskoversichert bist. Da Du die Frage sicher in den genannten Fällen nicht einstellen würdest, solltest Du Dir umgehend Gedanken über die Nachfinanzierung machen.

Das Autohaus hat Dir für den ursprünglichen Zustand des Wagens ein Kaufangebot gemacht. Da der Wagen immer noch Dir gehört, bist Du für seinen Zustand verantwortlich.

Entweder lässt Du den Wagen ordnungsgemäß reparieren, um den ausgehandelten Preis zu erhalten, oder Du gibst den Wagen in dem jetzigen Zustand ab und nimmst in kauf, dass die Anzahlung von Dir mit barem aufgestockt wird.

Ich würde bei einer eventuellen Reparatur aber raten, das Autohaus darüber zu informieren.

Du kannst die Frage noch so oft einstellen wie Du willst, es ändert sich nichts an der Situation, dass Du solange für den Wagen verantwortlich bist, bis Du dem Autohaus den Schlüssel übergeben hast und sich dort vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugt wurde.

Was möchtest Du anderes von uns hören?

Was möchtest Du anderes von uns hören?

vermutlich nix hören - aber lesen was ihm/ihr in den Kram passt und gefällt

;-))))

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@blnsteglitz

Dafür sind wir aber nicht die richtigen Ansprechpartner ;-))

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Vermutlich: DU!

Löse mal den Widerspruch auf zwischen "habe .... gegeben" und "heute Unfall gebaut". Vermute, dass Du nur "geben wolltest" und nun nur noch den Unfallwagen geben kannst. Da kann das Autohaus gerne vom Kaufangebot zurücktreten oder eine Preisnachverhandlung verlangen, denn Dein aktuelles Auto ist ja nicht mehr das vertraglich vereinbarte.

Wenn Dir jemand in Dein Auto reingefahren ist, dann muss Dein Unfallgegner den Sachschaden ersetzen.

Ist schon mekwürdig, dass das Autohaus Dich wieder wegfahren lässt nachdem die Bewertung abgeschlossen ist und der Inzahlungnahmepreis vertraglich geregelt wurde. Ich finde das fast fahrlässig vom Autohaus. Unfälle oder Vandalismusschäden passieren nun mal. Hätte auch der Zahnriemen reissen können. Hättest den Wagen gleich im Autohaus stehen lassen sollen. Wenn das Autohaus noch keine Kenntnis von dem Unfall hat, darf ich Dir jetzt nicht raten eine 08-15 Reparatur in der Hinterhofwerkstatt machen zu lassen. Den Wagen schaut sich jetzt eh keiner mehr vom Autohaus so genau an. Beim Verwerter gibts auch Aussenspiegel.

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@Dirkicolonia

Ich bin nicht der Autobesitzer. Du musst schon den richtigen Betreffenden anschreiben, Dirk.

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ganz klar du! Oder hast du mit dem Autohaus vereinbart, dass sie den Preis zahlen

  • wenn das Auto gestohlen wird
  • es einen (Total-)Schaden hatte
  • eine grosse Reparatur anstehen sollte
  • etc

Das wird zu Nachverhandlungen kommen. Der Schaden klingt so tragisch nicht. Und daher vermute ich, dass man sich mit einer Konditionskorrektur einigen wird.

Oder ist der Wagen schon versichert über das Autohaus und damit der Gegenstand übergangen und man hat dir den Wagen noch überlassen?


Gegenfrage: wenn du einen Vorvertrag über den Kauf eines Pkw unterschreibst, dieser Pkw dann einen Schaden hat oder es zu gravierenden Änderungen der Umstände kommen sollte, wolltest du dann den Pkw so nehmen? Oder für einen Schaden des Vorbesitzers aufkommen?

Ich denke, das ist selbsterklärend.