Ich soll ein Paket nicht "unfrei" zurückschicken. Was bedeutet das?

2 Antworten

Nein - nicht immer ist eine unfreie Rücksendung möglich...

Nach dem Willen des Gesetzgebers trägt der Händler die Kosten der Rücksendung. Nach § 357 Abs. 2 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können dem Kunden die Kosten aber bei einem Kaufpreis unter 40,00 EUR ohne weitere Voraussetzungen auferlegt werden. Ist die Widerrufsbelehrung bzw. sind die AGB entsprechend formuliert, trägt der Kunde in diesem Fall die Kosten der Rücksendung und damit auch das zusätzliche Strafporto.

Quelle:http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/unfreie-ruecksendung-nach-widerruf-legalershopde-internetrecht-fuer-ihren-onlineshop-einfach-gemacht/

Ich dachte beim Onlinekauf geht die Rücksendung zu Lasten dem Verkäufer.

Über 40 Euro ja, darunter kommt es auf die Kulanz des Verkäufers an und nicht jeder ist kulant. Deiner offenbar nicht, also frankieren.

Die Ware kostet 65,- Euro. Sehe ich das richtig, daß ich die Ware nun frankieren muss und mir die Kosten dafür erstattet werden?

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@vulkanismus

Schon, aber wenn ich die Ware frankiert zurücksende, muss ich das Porto vorlegen. Wer sagt mir, daß der Händler mir das Porto auch wirklich bezahlt?

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@Christine123
Wer sagt mir, daß der Händler mir das Porto auch wirklich bezahlt?

Niemand. Aber dann wäre der Händler einen Kunden los. Ob er das riskieren will?

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