Havarie mit dem Srom, kein zugang zum Keller

3 Antworten

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche Dinge. Wie Dir hier schon vor Augen geführt wurde, hast Du Anspruch auf Zugang zu Zähler und Sicherungen. Allerdings sehe ich nun auch das Problem, dass Du 13 Jahre nichts unternommen hast und da denke ich an Verwirkung von Ansprüchen. Bevor man allerdings in rechtlichen Kategorien denkt, sollte man allerdings zunächst das Gespräch suchen. Du kannst Deiner Vermieterin dabei vor Augen führen, dass es auch in ihrem Interesse ist, dass im Notfall der Sicherungskasten zugänglich ist. Ich denke da vor allem auch daran, dass bei bestimmten Ereignissen es ohne jeden Verzug möglich sein muß, den Strom abstellen zu können. Die Vermieterin gefährdet ihr Eigentum wenn sie das unterbindet.

Im Bedarfsfall einen Termin mit der Vermieterin machen.

Denn zu dieser Massnahme sieht sie sich offensichtlich veranlasst, um fortan nur Berechtigten wie Hausmeister, Verwalter oder Hauselektriker den Zugang zu ermöglichen.

Ihr habt Anspruch auf Bereitstellung von Strom und eine Verbrauchskontrolle, aber eben kein Zutrittsrecht.

G imager761

Hallo Andrea,

nein, so einfach geht das nicht ! Lies bitte selbst :

http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Mieten/Ihr-gutes-Recht__260/ContentDetail__12343/

K.

Doch, so einfach ist es: Die jahrelange Praxis, den Gemeinschftsraum betreten zu können, war widerruflich geduldet. Den Keller nunmehr verschlossen zu halten, stellt keine Weigerung dar, dem Mieter auf Anforderung gleichwohl Zutritt zu seinem Zähler zu verschaffen oder notwendige Arbeiten an seiner Verteilung durchführen zu lassen. Nur eben kontrolliert und nur daran :-)

G imager761

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