wie schnell geht die Umsetzung einer Räumungsklage? Wie schnell ist ein Mieter raus?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist offenbar Vermieter und da erwarten Dich deprimierende Erfahrungen:

Der Räumungsprozeß beginnt beim Amtsgericht. Wieviel Zeit zwischen Klageerhebung und Termin zur mündlichen Verhandlung vergeht, hängt von der Arbeitsbelastung des Gerichts ab. Das können 3 Monate sein, es können aber auch 6 oder 9 Monate sein.

Die erste mündliche Verhandlung bedeutet nur beim Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil, dass schon ein Vollstreckungstitel vorliegt. Muß neu terminiert werden -weil zum Beispiel Zeugen vernommen werden müssen- vergeht mindestens ein weiterer Monat, ebenso, wenn ein streitiges Urteil schon nach der ersten mündlichen Verhandlung ergeht.

Das Urteil muß den Parteien zugestellt werden, der Vermieter braucht davon eine vollstreckbare Ausfertigung. Schon wieder sind 4 Wochen vergangen.

Ganz übel wird es, wenn der Mieter in die Berufung geht. Da kann locker ein weiteres Jahr weg sein bevor die Sache abgeschlossen ist.

Aber auch ohne Berufung bedeutet ein Urteil haben nicht, dass der Mieter am Tag danach auszieht. Wenn er das nämlich nicht freiwillig macht, muß vollstreckt werden. Die dafür zuständigen Personen, die Gerichtsvollzieher, haben auch einen vollen Terminplan. Zwischen Beauftragung und Ausführung der Räumungsvollstreckung vergehen 1 bis 4 Monate.

Hoffentlich hast Du noch genügend Geld auf dem Konto. Auch bei der Räumungsvollstreckung heißt es nämlich: Ohne Moos nix los. Wenn der Gläubiger (= Vermieter) den Kostenvorschuß in vier- bis fünfstelliger Höhe nicht zahlt, wird nicht vollstreckt.

Um Deine Frage zu beantworten: Von 6 Monaten bis zu mehreren Jahren ist alles möglich.

dass eine Berufung die Räumung stoppt, ist mir neu, aber auch wieder klar. Das kann teuer werden und an die Nerven.

0

Zunächst kann der Mieter die Kündigung durch Sicherheitsleistung oder Zahlung gänzlich abwenden.

Und dann durch Widerspruch und geschicktes Taktieren unzählige Verhandlungen erzwingen.

Und wann das zuständige und erwartungsgemäß chronisch überlastete Gericht sich mit deinem Fall überhaupt ertmalig befasst, weiss hier niemand.

G imager761

Und wie lang es bei euch gedauert ?

Es ist eine Frage, wieweit sich der Mieter gegen Deine Kündigung, bzw. Räumungsklage wehrt, bzw. deren Durchführung. Mit 3 Monaten siegt wohl Dein Optimismus - solange wird es schon dauern, bis Du einen ordnungsgemäßen Räumungsbeschluß in den Händen hast. Und dann kann es erst richtig lustig werden, wenn es sich beispielsweise um eine mittellose Familie handelt. Mitunter übernehmen dann die Behörden die Mietzahlungen, weil keine geeignete Wohnung zu finden ist.