Rennradfahren als Hobby- ist eine Unfallversicherung sinnvoll?

4 Antworten

Die BU-Versicherung würde Dir nicht den behindertengerechten Umbau Deiner Wohnung oder Deines Hauses zahlen. Insofern wäre eine zusätzliche Unfallversicherung schon von Nutzen. Noch besser wäre es allerdings, wenn Du es wie machst: Mein Rad hat seit 25 Jahren Ausgangssperre und ich habe dadurch schon ein Heidengeld gespart.

Ja.

Die Gründe wurden schon genannt. Achte auf eine entsprechend hohe Invaliditätssumme. Die anderen Bestandteile z.B. Unfallrente sind so wichtig nicht in dem Fall.

Eine Unfallversicherung schließt man nicht wegen einer Sportart ab. Sondern weil man nur mit einer Unfallversicherung privat, überall auf der Welt und auch die meiste Zeit im Leben abgesichert ist.

Bei der Unfallversicherung, der Versicherungen liebstem Kind, gibt es ziemlich unterschiedliche Meinungen. Eine UV soll eine massive plötzlich auftretende Veränderung im Leben eines Menschen abdecken. Einen schweren Unfall. Man benötigt einen Rollstuhl, einen Umbau am KFZ für den Rollstuhl, eine barrierefreie Wohnung, eine Einstiegshilfe in die Badewanne etc. Diese Dinge können nur mit viel Geld angeschafft werden. Aus diesem Grunde muss die Versicherung eine hohe Invaliditätssumme haben und auszahlen. Wichtig zu wissen ist die Tatsache, dass Teilinvaliditäten nur von der Grundinvaliditätssumme an gerechnet werden. Die Progression gilt nur für Vollinvalidität. Eine Unfallrente ist nur erforderlich, wenn kein anderer Schutz besteht. Der kann eine private Berufsunfähigkeitsrente, private oder gesetzliche Erwerbsminderungsrente sein. Alle anderen Komponenten in einer UV wie Übergangsgeld Krankenhaustagegeld, Kurkostenbeihilfe etc. sind nicht erforderlich und verteuern bloß die Versicherung. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Laut §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) ist der Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Ja ich würde es auch mal durchrechnen. Kann auf jeden Fall sinnvoll sein!