Befristeter Mietvertrag - welche Rechte hat man, wenn man keine neue Wohnung findet zum Termin?

5 Antworten

Die Frage ist ja doch, ob die Befristung überhaupt wirksam ist. Die Einzelheiten sind im Gesetz geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html

Nur wenn einer der dort genannten Fälle vorliegt darf ein Vermieter einen befristeten Mietvertrag abschließen. Ansonsten ist die Befristung unwirksam und der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Also ich sag mal so: Du hast im Grunde 5 Jahre Zeit, Dich nach einer anderen Wohnung umzusehen ;-))

Normalerweise dürftest Du keine Schwierigkeiten haben, pünktlich zum Ablauf der 5 Jahre etwas anders zu finden.

Sollte doch etwas schief laufen, merke Dir die Tipps aus den Links meiner Kollegen und frage gegebenenfalls bei Unstimmigkeiten hier noch einmal nach.

Unter uns befinden sich auch einige Vermieter, die Dir dann bestimmt mit Tipps weiterhelfen können.

Jedoch ist der Mietvertrag auf 5 Jahre befristet.

Tatsächlich? Mit welcher Begründung denn? Oder handelt es sich vielmehr um einen unbefristeten MV, bei dem nur wechselseitig Kündigungsverzicht vor Ablauif von 5 Jahren vereinbart werden soll?

Was passiert jedoch, wenn ich zum Ablauftermin noch keine neue Wohnung gefunden habe - kann ich als Mieter vor die Tür gesetzt werden?

Ja sicher: Grds. endet ein befristeter MV mit dem vereinbarten Datum und ergibt einen Herausgabeanspruch mit kostenpflichtiger Räumungsklage nebst Schadensersatzanspruch :-O

Hier hätte man nun ausreichend Zeit, sich rechtzeitig eine neue Wohnung zu suchen, oder?

Ein MV mit Kündigungsverzicht würde stillschweigend fortgestzt.

G imager761

Du wirst zwar nicht vor die Tür gesetzt, aber möglicherweise mit Schadensersatzforderungen konfrontiert, weil z. B. der Vermieter nicht fristgerecht einziehen kann.

Die Zeitmietverträge beinhalten ihre Tücken für beide Seiten. Lies mal einige der Möglichkeiten:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/zeitmietvertrag.html

Wenn Du den Wortlaut des Zeitmietvertrages genau prüfst, dann weißt Du schon, ob er so als Zeitmietvertrag rechtlichen Bestand hat oder ob dort ein unbefristeter MV schlummert. Ist letzteres der Fall, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.