Darf meine Bank ohne meine Einwilligung ein Privatkonto auf Geschäftskonto umstellen?

Folgender Sachverhalt: Ich bin Kleinunternehmer und und nutzte mein bisheriges Privatkonto seit Jahren auch unbehelligt als Geschäftskonto. Nun hat die Bank mein Privatkonto auf Geschäftskonto umgestellt, ohne dies vorher schriftlich anzukündigen oder mir eine Übergangsfrist zu setzen. Im Klartext: Mein bisheriges Privatkonto ist jetzt ein Geschäftskonto, auf der jede Überweisung gebührenpflichtig wird, selbst wenn es eine private Finanzangelegenheit ist. Ich bekam nicht einmal die Chance ein neues Konto einzurichten, so dass ich privat und geschäftlich sauber trennen könnte (Es braucht schließlich auch Zeit, bis man seine Kunden über das neue Konto informiert hat).
Laut AGBs verpflichtet sich die Bank Rahmenvereinbarungsänderungen "schriftlich" anzukündigen und behält sich bei Widerspruch eine zweimonatige Kündigungsfrist vor. Damit könnte ich leben, aber von heute auf morgen einseitig Rahmenvereinbarungen zu ändern, um Gebühren kassieren, ist doch rechtswidrig? Hinzu kommt, dass Daueraufträge, Lastschriftverfahren nicht mehr ausgeführt werden, solange ich das ehemalige Privat- und jetzt "Geschäfts"-Konto nicht mit einem neuen Code aktiviere. Umkehrschluß: Aktiviere ich das Konto mit dem neuen Code, kommt dass doch einer stillschweigenden Zustimmung zu den neuen Konditionen gleich, oder nicht? In meinen Augen grenzt das bereits an Nötigung. Liege ich falsch, wenn ich ich der Meinung bin, dass meine Bank mein Konto bis zum Kündigungszeitpunkt (egal ob nun meiner- oder bankseits gekündigt wird) als Privatkonto weiter zu führen hat?

Bank, Recht
Ford Bank Finanzierung mit Bürgen möglich ????

Guten Tag zusammen,

es gebt bei mir um eine Finanzierung bei der Ford Bank ihn höhe von ca. 20000 €.

Ich habe durch meine Naivität ein paar Einträge in der Schufa warum tut erstmal nichts zu Sache nur soviel das ich sogar schon so weit war das ich einen Haftbefehl ausgestellt wurde weil ich die Eidesstattliche Versicherung nicht abgeben wollte da die Schulden alle von meinem Schwager gemacht wurden (Anwalt ist eingeschaltet dauert aber noch ewig).

Nun war gestern mein Vater bei mir und er hat ein Auto beim Ford Händler gesehen das genau zu uns passen würde (bin auf der suche nach was neuem bzw was größeren).

Da mein Vater ja die ganze Geschichte kennt und mir helfen will bzw es ja selber angeboten hat war ich Heute im Autohaus und habe dem Verkäufer alles geschildert und er sagt es wäre kein Problem wenn mein Vater für mich Bürgen würde nur ich selber brauche keine Anfrage zu machen denn ich bekomme es nicht. Nur mit meinem Vater zusammen.

Nun zu unserer Finanzieller Lage
Mein Vater hat im Monat Netto ca. 1300 bis 1500 Davon gehen 150 € für seinen Kredit in seiner Hausbank weg und ca. 600 € Miete Nebenkosten und so weiter in der Schufa hat er keinen Negativen Eintrag. Meine Mutter verdient ca. 900 € Netto.

Nun zu mir ich habe Monatlich 2500 € Netto davon gehen ca. 1000 € weg für Miete und sonstige Zahlungen dann noch ca. 800 Euro für essen und Luxus :-).

So nun zu meiner Frage wir es die Bank machen oder gibts dann Probleme.

Finanzierung, Kredit, Schulden
Gebühren der Handwerkskammer

Hallo. Meine Frau hat im Oktober ein Gewerbe zum herstellen von Kinderkleidung und Taschen angemeldet. Daraufhin hat sich die HWK gemeldet und besteht darauf, dass sie sich anmeldet. Nach einigem Lesen von Beiträgen und Gesetzen, sind wir zu dem Entschluss gekommen: Da kommt man wohl nicht drum herum.

Viel interessanter ist nun allerdings, wie es weiter geht. Der Umsatz wird sich dabei auf weniger als 2.000 Euro belaufen, wahrscheinlich sogar weniger als 1.500 Euro. Da es keine Gebührenordnung gibt bei der HWK Karlsruhe, habe ich dort angerufen. Hier mal die geforderten Gebühren:

Eintragungsgebühr ist 150 Euro. Jahresbeitrag im ersten KALENDERJAHR! (also 2013, sprich 2 Monate) ist frei, im 2. und 3. Jahr dann 73 Euro und ab dem 4. Jahr 146 Euro. Jeweils zzgl. (ab dem ersten Jahr schon) eine Umlage von 94 Euro jährlich.

Das heißt: 2013: Anmeldung 150 Euro, kein Jahresbeitrag, aber anteilig die Umlage 94/12*2=ca. 15-20 Euro. 2014: 1/2 Jahresbeitrag = 73 Euro + 94 Euro Umlage = 167 Euro 2015: wie 2014 ab 2016: Jahresbeitrag = 146 Euro + 94 Euro Umlage = 240 Euro

Auf meine Anfrage, wieso die 5.200 Euro Grenze nicht gilt, sagte man mir, dass diese Konstellation (welche auch immer das sein soll) noch nie zugetroffen ist. Deswegen findet das Gesetz keine Anwendung.

Meine Frage: Geht das? Ich meine, bei einem Umsatz von 1.500 Euro (also Gewinn von ca. 600 Euro) kann man doch unmöglich pauschal 240 Euro an Gebühren verlangen, oder? Gibt es ein Argument, dass ich gegenüber der HWK vorbringen kann? Gesetz ist doch Gesetz.

gebühren, Kleinunternehmer, IHK
Gibt es eine Möglichkeit Bereitstellungszinsen auf den Bauträger umzulegen bei Bauverzögerung?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir zu einem künftig auftretenden Problem von mir helfen. Meine Frau und ich sind gerade in Hausbauphase. Mitte September haben wir die Finanzierung unterschrieben mit einem Annuitätendarlehen mit einer bereiststellungfreien Zeit von 6 Monaten (Mitte März 2014) und 3% Bereitstellungsprovision und einem Kfw-Darlehen mit einer bereitstellungsfreien Zeit von 3 Monaten (Mitte Januar 2014) und 0,25% Bereitstellungszinsen/Monat. Vertraglich ist bei uns vereinbart, dass spätestens 3 Wochen nach Vorlegung der Finanzierungsbestätigung die Bauausführung starten soll. Bisher hat der Bau aber immer noch nicht gestartet und es sind nun bereits schon knapp 2 Monate. Und realistisch passiert in diesem Jahr nichts mehr.

Im Vertrag ist ein relativer Zeitplan geregelt, aber ohne Enddatum. Und außerdem ist leider nur ein Mietausgleich festgeschrieben. Da der Bau wohl erst im nächsten Jahr starten wird, fallen definitiv Bereitstellungszinsen/Bereitstellungsprovision an, die nicht umrelevant sind. Im schlimmsten Fall bedeutet dies knapp 10.000€ Mehrkosten für uns.

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit diese Kosten oder einen Teil auf den Bauträger/Bauplaner umzulegen? Verzögerungen und Behinderungen bei der Bauausführung hätte der Unternehmer uns unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich anzeigen müssen, laut Vertrag. Diese Information habe ich aber nie schriftlich erhalten, sondern habe erst nach mehrmaligem Kontakt eine mündliche Aussage erhalten. Die Kommunikation ist der große Schwachpunkt in unserer Zusammenarbeit mit dem Planer, dem Architekten und dem Bauträger. Nach Vertragsunterzeichnung hat die Kommunikation leider schlagartig zu uns aufgehört :(

Vielleicht kann ja jemand einen guten Tipp geben oder hat selber schon Erfahrungen gesammelt. Ich freue mich auf jeden Kommentar :)

Danke und Gruß, Martin

Bauträger

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