Komme ich aus verbindliche mietzusage wieder raus.

3 Antworten

An sich bedarf der Abschluß eines Mietvertrags nicht der Schriftform, etwas anderes gilt bei Mietdauer über ein Jahr:

http://dejure.org/gesetze/BGB/550.html

Allerdings ist der Vertrag auch dann bei Nichteinhaltung der Form wirksam., aber eben vorzeitig kündbar. Was Du abgeschlossen hast, scheint aber noch kein Mietvertrag, sondern offenbar ein Mietvorvertrag zu sein. Den müßte man im gesamten Wortlaut kennen um beurteilen zu können, welche Bindungswirkung sich daraus ergibt.

Zeitmietverträge sind nur beschränkt zuzlässig. Auch da fehlt uns die Information über den Vertragsinhalt um ein Urteil abgeben zu können.

Wenn ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden soll, dann braucht man vor beiderseitiger Unterzeichnung des Vertrags keine Kaution zu zahlen.

Privatier59 hat Dir eine gute Antwort gegeben. Leider ist auch mir in der Frage nicht alles klar. Was bedeutet "hätte noch andere Interessenten die dann hinhält?" Hast Du für die Wohnung andere Interessenten , die den Vertrag zu erfüllen bereit sind? Ein Zeitmietvertrag über 2 Jahre kann nur schriftlich geschlossen werden. Inwieweit der Vorvertrag bindende Wirkung hat, ist ohne Kenntnis des Textes schwer zu beurteilen.

Vor Beginn des Mietverhältnisses ist generell keine Kaution fällig:

Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Übliche (und gesetzeskonforme) Reihenfolge ist also

  1. Mietvertrag abschließen
  2. Wohnungs- und Schlüsselübergabe
  3. Zahlungen von Mieten und Kaution

In der Praxis werden 2. und 3. sehr dicht aufeinander folgen ("zu Beginn" und "vor Beginn" sind halt nicht so unterschiedlich).